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Häufige Frage im Job
Urlaub 2024: Muss man sich in der Arbeit schon zu Beginn des Jahres festlegen?
In vielen Unternehmen erfolgt zum Jahresbeginn die Planung für das bevorstehende Urlaubsjahr. Wie sieht es mit spontanen Urlaubstagen aus?
In vielen Fällen ist die Urlaubsplanung für Beschäftigte kein Problem. Wer in einem Team mit mehreren Kollegen arbeitet, spricht sich vorher ab, wer an welchen Tagen freinimmt – und wer die Anderen in deren Abwesenheit vertritt. Und der Vorgesetzte genehmigt dann den Urlaub. Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes zufolge müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern berücksichtigen. Es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen.
Muss man den gesamten Urlaub am Jahresanfang beantragen?
Der Arbeitgeber kann allerdings durchaus verlangen, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. „Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen“, erklärt laut dpa der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Beschäftigte müssten noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können. „Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab.“
Orientieren könne man sich dem Experten zufolge aber an der Rechtsprechung zu Betriebsferien, wie es in dem Bericht weiter heißt: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es, wie dpa schreibt, etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt würden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssten.
Ausnahmen davon seien aber denkbar, erklärt der Fachanwalt dpa zufolge. Stünden beispielsweise bei Bauunternehmen besonders viele Aufträge an, könnten auch mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres verplant werden müssen. „In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird“, erklärt der Arbeitsrechtler laut des Berichts.
In vielen Unternehmen erfolgt zum Jahresbeginn die Planung für das bevorstehende Urlaubsjahr. Wie viel Spontanität ist für Beschäftigte da noch möglich? (Symbolbild)
Kann man bereits genehmigten Urlaub später noch verschieben?
In vielen Unternehmen erfolge zum Jahresbeginn die Urlaubsplanung für das gesamte Urlaubsjahr, wie das Portal Haufe.de in einem Beitrag schildert – lässt sich der Urlaub, wenn er erst einmal festgelegt ist, später noch ohne Weiteres verschieben? Die Antwort: Eine nachträgliche Änderung bei bereits genehmigtem Urlaub kann in der Regel nur einvernehmlich erfolgen, wie es in dem Beitrag erklärt wird. Dort heißt es: „Berücksichtigt der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin – ob in der Umsetzung oder in einer Interessenabwägung – ausreichend, so ist der festgelegte Zeitraum im Regelfall nicht mehr einseitig zu ändern“. Solle der festgelegte Urlaub – auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Mitarbeitenden – dann nachträglich geändert werden, bedürfe es einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien.