Lohnabrechnung verstehen
Gleiches Brutto, anderes Netto: Warum Ihr nicht immer dasselbe Gehalt bekommt
Euer Bruttogehalt ist jeden Monat gleich, aber das Netto variiert? Dahinter stecken keine Rechenfehler, sondern ganz reale Einflüsse. Welche Faktoren für monatliche Schwankungen sorgen und wie Ihr Euer Nettogehalt aktiv beeinflussen könnt, lest Ihr hier.
Auch wenn es sich in der Regel nur um wenige Euros handelt - Das monatliche Nettogehalt kann schwanken. Warum ist das so, wenn sich doch beim Brutto überhaupt nichts verändert? Was auf den ersten Blick verwundern kann, hat auf den zweiten ganz plausible Gründe.
Sechs Faktoren haben Einfluss auf die Höhe des Nettogehalts
1. Anpassung des steuerlichen Grundfreibetrags
Ein großer Teil, den Arbeitgeber für das Finanzamt vom Bruttogehalt abziehen, ist die Lohnsteuer. Allerdings gibt es für jeden Beschäftigten einen jährlichen Grundfreibetrag bei der Steuer, das ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt.
Zum Jahresbeginn 2025 wurde dieser von 11.784 Euro auf 12.096 Euro erhöht. Diese Anpassung führt dazu, dass weniger Lohnsteuer einbehalten wird und somit Euer Nettogehalt steigt. Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), erklärt: „Wenn sich der Grundfreibetrag erhöht, fällt bei Beschäftigten weniger Lohnsteuer an. Arbeitgeber berücksichtigen das und überweisen automatisch ein höheres Nettogehalt.“
2. Steuerprogression und Tarifänderungen
Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags wurde auch der Steuertarif angepasst. Das hat den Vorteil, dass sich die Grenzen, ab wann ein höherer Steuersatz fällig wird, etwas verschoben haben. Isabell Pohlmann, Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest, erläutert: „Die Änderungen führen insgesamt dazu, dass für den gleichen Bruttoverdienst wie im Vorjahr nun etwas weniger Lohnsteuer fällig wird.“
3. Veränderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen
Jeder kennt von seinem Gehaltszettel die Abzüge für verschiedene Sozialversicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung. Sobald sich deren Beitragssatz verändert, hat das auch Auswirkungen auf die Höhe des jeweiligen Nettolohns:
- Krankenversicherung: Zum Januar 2025 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent tragen. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert. Diesen dürfen die Krankenversicherer individuell festlegen. Die Spanne reicht von 1,84 bis 4,4 Prozent. Und diese Zusatzbeiträge unterscheiden sich deutlich. Deshalb: Wer zu einer günstigeren Kasse wechselt, spart - und sieht das gleich beim Nettolohn.
- Pflegeversicherung: Seit Anfang 2025 beträgt der Beitragssatz 3,6 Prozent (um 0,2 Prozentpunkte gestiegen). Das dürfte wohl den meisten auf ihrem Lohnzettel kaum auffallen. Einen größeren Effekt hat dagegen die Geburt eines Kindes: Kinderlose teilen sich derzeit 4,2 Prozent an Pflegekassen-Beiträgen mit ihrem Arbeitgeber, Eltern mit einem Kind 3,6 Prozent. Wer mehr Kinder hat und für diese Kindergeld bezieht, zahlt einen noch niedrigeren Beitrag.
- Rentenversicherung: Der Beitragssatz liegt stabil bei 18,6 Prozent, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 Prozent tragen.
- Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent, jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
4. Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen
Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen erhoben. Wer ein höheres Einkommen bezieht, muss irgendwann nicht noch höhere Beiträge entrichten. Zum 1. Januar 2025 wurden diese sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Grenze stieg von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro monatlich.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Grenze wurde auf 8.050 Euro monatlich angehoben.
Das kann sich auf das Nettoeinkommen von Gutverdienern auswirken. „Wer mit seinem Verdienst knapp über der alten Verdienstgrenze gelegen hat, kann durch die Erhöhung wieder darunter rutschen – und dadurch mehr Beiträge zahlen“, weiß Pohlmann.
5. Wechsel der Steuerklasse
Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuerabzüge und somit das Nettogehalt. Möglich ist ein solcher Wechsel allerdings nur für Ehepaare und Alleinerziehende.
Bei Letzteren wirkt sich ein Steuerklassenwechsel erheblich aus, sagt Steuerexperte Nöll. „Alleinerziehende können in die Steuerklasse II wechseln, wenn sie alleine mit ihrem Kind im Haushalt leben.“ Lebt im Haushalt keine weitere volljährige Person, erhalten Alleinerziehende einen Steuerfreibetrag, der die Lohnsteuer deutlich drückt. Der Entlastungsbetrag liegt 2025 bei 4.260 Euro im Jahr und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.
Ehepartner werden nach der Hochzeit vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet. Sie können jedoch auch IV mit Faktor beantragen oder die Steuerklassenkombination III und V. Dann wird die Lohnsteuerlast anders zwischen den Ehepartnern verteilt.
Besonders groß ist der Effekt, wenn die Partner deutlich unterschiedlich verdienen. „Der Besserverdienende spart in Steuerklasse III monatlich mehr Lohnsteuer als der Partner in Klasse V zusätzlich zahlen muss. Unterm Strich kommt netto so monatlich mehr raus“, sagt Nöll.
Allerdings gibt er zu bedenken, dass in der Einkommensteuererklärung final abgerechnet wird. Insgesamt verändert sich die Steuerlast für das Paar nicht. Deshalb kann es zu Nachzahlungen kommen.
6. Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen
Arbeitnehmer können zusätzlich etwas tun, um ihr monatliches Netto zu erhöhen. Es gibt die Möglichkeit, vom Finanzamt zusätzliche Lohnsteuerfreibeträge eintragen zu lassen. Das reduziert die monatliche Lohnsteuer und erhöht das Nettogehalt.
Möglich ist das für Kosten, die sich sowieso von der Steuer absetzen lassen, wie hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben. Nur dass Arbeitnehmer eben dann nicht bis zur Steuererklärung warten müssen. „Sinnvoll kann das zum Beispiel für Personen sein, die weit zur Arbeit pendeln müssen und dadurch hohe Fahrtkosten haben“, so Nöll.
Die Hürde bei jobbedingten Ausgaben ist aber recht hoch. Denn die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro wird jedem Arbeitnehmer sowieso gutgeschrieben. Die Grenze, ab der ein Freibetrag eingetragen werden kann, muss 600 Euro darüber liegen. 1.830 Euro an Kosten im Jahr müssen also zum Beispiel fürs Pendeln schon anfallen, wenn der Freibetrag allein mit dieser Ausgabe begründet wird.
Brutto-Netto-Rechner: Wie viel vom Entgelt übrig bleibt
Wie viel des Bruttogehalts bleibt denn jetzt faktisch netto übrig? Wer davon keine richtige Vorstellung hat, findet nützliche Werkzeuge im Internet, mit denen man das genau berechnen kann - unter Berücksichtigung der individuellen Faktoren:
Die Stiftung Warentest etwa bietet einen recht umfangreichen Brutto-Netto-Rechner an. Auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) stellt ein solches Tool online bereit. Durch Eingabe weniger Daten, wie etwa dem Bruttoeinkommen, der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder und der Religionszugehörigkeit, erhaltet Ihr eine verlässliche Einschätzung Eures zu erwartenden Nettogehalts.
Achtung! Individuelle Faktoren wie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder geldwerte Vorteile werden von einigen Rechnern nicht berücksichtigt, können aber ebenfalls Einfluss auf Euer Nettogehalt haben. (as/dpa)