Die Tücken des Zeitvertrags
Befristete Arbeitsverträge: Was erlaubt ist - und was nicht
Ein Arbeitsvertrag für höchstens zwei Jahre - Für viele Jobsuchende bietet ein befristetes Arbeitsverhältnis einen guten Einstieg in den Beruf, es kann aber auch für viel Unsicherheit sorgen. Was Arbeitnehmer über ihre Rechte wissen müssen, wenn der Job nur auf Zeit ist.
Für Viele ist ein befristeter Arbeitsvertrag der erste Schritt ins Berufsleben. Doch was steckt hinter den vermeintlich flexiblen Arbeitsverhältnissen? Wir klären auf, was erlaubt ist und was nicht. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, welche Ausnahmen sind möglich und worauf sollten Arbeitnehmer bei befristeten Arbeitsverträgen besonders achten?
Befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund
Wie oft ein Arbeitsvertrag befristet werden darf, hängt davon ab, ob ein sachlicher Grund vorliegt, etwa, dass im Betrieb nur ein vorübergehender Bedarf der Arbeitsleistung besteht.
Mit Sachgrund …
Für befristete Verträge mit sachlichem Grund gibt es keine feste Obergrenze, wie oft ein Vertrag verlängert werden darf. Mögliche Sachgründe sind z.B. Elternzeitvertretung oder Abdeckung längerer Krankheitsausfälle. „Allerdings setzt die Rechtsprechung einem rechtsmissbräuchlichen Umgang mit sogenannten Kettenarbeitsverträgen Grenzen und prüft im konkreten Streitfall, ob Dauer und Anzahl der Befristungen angemessen sind“, erklärt Samia Wenzl, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Von einem Kettenarbeitsvertrag spricht man, wenn ein befristeter Vertrag immer wieder verlängert wird. Hier gibt es Grenzen.
Ohne Sachgrund …
Bei befristeten Verträgen ohne Sachgrund erlaubt das Gesetz der Juristin zufolge eine Befristung von bis zu zwei Jahren, in dem Zeitraum darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden.
Eine Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Ausnahmen: „Wenn das alte Arbeitsverhältnis schon sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer war“, so die Juristin.
Besondere Regelungen
Weitere Ausnahmen können unter anderem bei tariflichen Abweichungen, bei neuen Unternehmen und älteren Mitarbeitern gelten:
- Für Start-Ups gelten längere Fristen für sachgrundlose Befristungen.
- Arbeitnehmer ab 52 Jahren können bei vorheriger Arbeitslosigkeit bis zu fünf Jahre befristet beschäftigt werden.
Wenn eine Befristung unwirksam ist und keine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich ist, haben Beschäftigte die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Denn: Wird ein Vertrag unrechtmäßig befristet, haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Was ist eine Zweckbefristung?
Bei einer Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis, sobald ein bestimmter Zweck erfüllt ist, zum Beispiel die Vertretung eines erkrankten Kollegen. Wann genau das sein wird, ist zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss noch unklar.
In diesen Fällen endet das Arbeitsverhältnis also nicht zu einem festen Datum, sondern sobald der Zweck der Einstellung erfüllt ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch mindestens zwei Wochen vor dem Ende schriftlich darüber informieren, wann das Ziel erreicht ist und das Arbeitsverhältnis endet.
Kündigung bei einem befristeten Vertrag
„Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf“, so Juristin Wenzl. Vor Ablauf der Frist kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Wer das Arbeitsverhältnis dennoch beenden will, kann sich aber in der Regel mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. (as/dpa)