Und was Ihr gegen eine schlechte Bewertung tun könnt
„Stets zur vollsten Zufriedenheit“? Das bedeutet Euer Arbeitszeugnis wirklich
Euer Arbeitszeugnis klingt auf den ersten Blick positiv. Doch Vorsicht: hinter den Formulierungen verstecken sich oft fiese Bewertungen. So knackt Ihr den Code:
Wer den Arbeitsplatz verlässt, der hat rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein gutes Arbeitszeugnis kann einem dem Weg zum nächsten Arbeitsplatz erleichtern, schließlich vermittelt es ein Bild davon, wie man als Mitarbeiter und Kollege war. Genau aus diesem Grund muss ein Arbeitszeugnis rechtlich verpflichtend wohlwollend sein. Doch die Vorgesetzten kennen ihre Tricks: mit gewissen Formulierungen, die zwar wohlwollend klingen, können sie trotzdem im Arbeitszeugnis eine schlechte Bewertung vergeben. Welche Note habt Ihr in Eurem letzten Arbeitszeugnis erhalten? An der Floskel „Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben … erledigt“ könnt Ihr es feststellen:
| Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | 1 (Sehr gut) |
| Stets zu unserer vollen Zufriedenheit | 2 (Gut) |
| Zu unserer vollen Zufriedenheit | 2–3 (Vollbefriedigend) |
| Stets zu unserer Zufriedenheit | 3 (Befriedigend) |
| Zu unserer Zufriedenheit | 4 (Ausreichend) |
| Insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | 5 (Mangelhaft) |
Das sind die Geheimcodes der Vorgesetzten
Ironie und Spott sind im Arbeitszeugnis verboten – das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. In besagtem Fall schrieb der Vorgesetzte in das Zeugnis „Wenn es eine bessere Note als ‚sehr gut‘ geben würde, würden wir ihn damit beurteilen“- und zum Abschluss, er nehme das Ausscheiden des Mitarbeiters zur Kenntnis. In den Augen der Richter war klarer Spott zu erkennen – ein No-Go im Arbeitszeugnis. Aber auch andere Formulierungen ohne klar erkennbaren Spott vermitteln Eurem zukünftigen Arbeitgeber kein gutes Bild von Euch.
- „Er war stets bemüht, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen“: Diese Bemühungen haben aber nicht zum Erfolg geführt.
- „Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß“: Sie zeigte jedoch keine Eigeninitiative
- „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“: Da die Vorgesetzten erst nach den Kollegen genannt werden, zeigt das, dass er wohl Probleme mit den Vorgesetzten hatte.
- „Sie arbeitete mit größter Genauigkeit“: Sie arbeitete langsam, unflexibel und unnötig genau.
- „Er ist mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen“: … aber ihm fehlte die fachliche Qualifikation.
- „Sie war stets eine geschätzte Gesprächspartnerin“: Sie tratschte in der Arbeitszeit
Das muss ein gutes, professionelles Arbeitszeugnis enthalten:
Die richtige Länge: Ein Arbeitszeugnis sollte mindestens ein bis zwei Seiten lang sein – aber immer passend zur Beschäftigungsdauer. Ihr wart nur ein Jahr im Betrieb und bekommt ein mehrseitiges Arbeitszeugnis? Oder Ihr wart jahrelang dort tätig, Euer Arbeitszeugnis beschränkt sich aber nur auf eine Seite? Dann stimmt etwas nicht.
Vollständiger Inhalt: Euer Arbeitszeugnis sollte Aufschluss über Eure Personalien, die Beschäftigungsdauer, den Ort der Tätigkeit sowie Arbeitsbereiche geben. Dieser Inhalt muss korrekt und vollständig sein. Anschließend folgt eine Bewertung des Umgangs mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.
Die richtige Schlussformel: Am Ende wird darauf eingegangen, warum der Mitarbeiter den Betrieb verlässt. Die Formel „Wir trennten uns am…“ deutet auf eine fristlose Kündigung hin – die Gründe dafür darf der Arbeitgeber nicht explizit im Zeugnis nennen. Im besten Fall endet das Arbeitszeugnis dann mit einer Danksagung, Bedauern über den Fortgang und guten Wünschen für die Zukunft. Achtung: Werden erst beruflich und dann privat viel Erfolg gewünscht, ist das ein Lob – andersherum deutet es darauf hin, dass sich der Arbeitnehmer wohl während der Arbeitszeit vermehrt um andere Dinge gekümmert hat.
Die richtige Unterschrift: Das Zeugnis muss von einem deutlich ranghöheren Vorgesetzten unterschrieben sein.
Eigentlich sollte das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag ausgestellt werden. Wenn Euch gekündigt wird, könnt Ihr schon zum Eingang der Kündigung ein Zeugnis verlangen, mit dem Ihr Euch während der Kündigungsfrist auf neue Jobs bewerben könnt. Erhaltet Ihr nicht automatisch ein Arbeitszeugnis, halten es die Arbeitsgerichte für eine Dauer von sechs Monaten ab dem Ausscheiden für angemessen, ein Zeugnis nachzufordern – danach habt Ihr Euren Anspruch laut einer Entscheidung verwirkt.
So wehrt Ihr Euch gegen ein schlechtes Zeugnis
In manchen Unternehmen ist es Usus, dass Arbeitnehmer ihre Zeugnisse selbst formulieren. Dafür gibt es Anleitungen und Vorlagen im Internet. Grundsätzlich ist das in Ordnung, solange der für einen zuständige Vorgesetzte unterzeichnet. Eine elegantere Lösung ist es aber, selbst lediglich die Tätigkeiten zu beschreiben – anschaulich, aber nicht zu kleinteilig – und dem Vorgesetzten dann die Bewertung der Leistungen zu überlassen.
Wenn Ihr unzufrieden mit Eurem Arbeitszeugnis seid, könnt Ihr rechtlich dagegen vorgehen. Dafür solltet Ihr das Zeugnis zunächst von einem Experten für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Wer dann Rechtsmittel einlegen möchte, dem kann dabei zum Beispiel ein gutes Zwischenzeugnis helfen – ein Endzeugnis darf nicht schlechter als dieses sein.
fso