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Erkältung, Grippe und Co.

Krank im Urlaub: Wie Sie sich Ihre Urlaubstage zurückholen

Die Anspannung fällt ab, die langersehnte Erholung ist endlich da: Sie haben Urlaub. Passend dazu werden Sie krank. Wie Sie sich Ihren Urlaub zurückholen können.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen gesetzlich Tage zu, an denen sie sich erholen können. Der sogenannte Erholungsurlaub soll unter anderem die Arbeitsfähigkeit auf lange Sicht erhalten. Wie viele Urlaubstage Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einer Fünf-Tage-Woche gibt es beispielsweise einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Abweichend davon können durch Arbeits- oder Tarifverträge mehr freie Tage gewährt werden. Doch was machen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich, wenn sie im Urlaub erkranken?

Krank im Urlaub: Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie den Urlaub zurückbekommen

Wenn Sie krank sind, können Sie sich Ihre Urlaubstage unter Umständen zurückholen.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs, Bundesurlaubsgesetz

Um die Chance zu haben, Ihren Urlaub wiederzubekommen, müssen Sie also einerseits zum Arzt oder zur Ärztin gehen, andererseits muss Ihre Erkrankung Sie für Ihre eigentliche Tätigkeit arbeitsunfähig machen, informiert das Portal Haufe.

  • Sie werden im Ausland krank: Wenn Sie sich die Urlaubstage zurückholen möchten, müssen Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen.
  • Informieren Sie so schnell es geht Ihren Arbeitgeber: Wichtige Eckdaten sind in diesem Zusammenhang die Arbeitsunfähigkeit an sich, die voraussichtliche Dauer und die Adresse des Aufenthaltsortes.
  • Kehren Sie zurück nach Deutschland, müssen der Arbeitgeber und die Krankenkasse unverzüglich informiert werden.

Sie haben ein schlechtes Gewissen, wenn Sie sich krankmelden müssen? Das kann bei einigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorkommen.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job und Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Ab wann brauche ich im Urlaub ein Attest?

Regulär variiert es, wann Sie ein ärztliches Attest bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Gesetzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen. Allerdings haben Arbeitgeber das Recht, ein Attest schon am ersten Fehltag zu verlangen. Erkranken Sie im Urlaub, sind Ihre vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinfällig, informiert das Portal Finanztip. Im Urlaub benötigen Sie ab dem ersten Krankheitstag ein Attest.

Krank im Urlaub: Wann kann ich meinen Urlaub nicht zurückholen?

Keine Chancen auf die Rückholung des Urlaubs haben Sie allerdings in folgenden Fällen:

  1. Überstundenabbau: Sie erkranken, während Sie Überstunden abbauen? Die Stunden werden weder Ihrem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, noch erhalten Sie einen zusätzlichen Freizeitausgleich.
  2. Kind krank im Urlaub: Sie müssen im Urlaub Ihr krankes Kind pflegen? Einen Anspruch auf Kinderkrankentage haben Sie im Urlaub nicht. In diesem Fall hilft Ihnen auch kein Attest.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Darf ich die Tage einfach an meinen Urlaub dranhängen?

Wenn der genehmigte Urlaub und Ihre Arbeitsunfähigkeit vorbei sind, müssen Sie wieder Ihrer Arbeit nachgehen. Den Urlaub, den Sie aufgrund der Krankheit gutgeschrieben bekommen, müssen Sie regulär bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, informiert die Techniker Krankenkasse. Den Urlaub selbstständig einfach verlängern? In welchen Fällen das möglich sein kann.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

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