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Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Was ist das und wie bekommt man es?
Arbeitnehmer haben nach der Kündigung Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es gilt als wichtiger Nachweis für erworbene Kenntnisse und Kompetenzen.
Eine vollständige Bewerbungsmappe macht bei Personalern direkt einen guten Eindruck. Damit für den Bewerbungsprozess alle notwendigen Informationen enthalten sind, sollten Arbeitssuchende der Bewerbung daher unbedingt alle wichtigen Dokumente beifügen. Besonders wichtig sind neben Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisses auch Arbeitszeugnis vorangehender Beschäftigungen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gilt dabei als aussagekräftiger Nachweis für die Berufserfahrung und Eignung des Bewerbers. Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf ein solches Arbeitszeugnis – dies muss beim Arbeitgeber allerdings aktiv angefordert werden.
Anspruch und Inhalt: Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden die Leistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beurteilt. Auch die Beurteilung von Führungsqualitäten finden darin Platz. Endet das Beschäftigungsverhältnis, haben Angestellte Anspruch auf ein solches Zeugnis. Unter Umständen ist es allerdings auch bereits währenddessen möglich, das Arbeitszeugnis anzufordern.
Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben grundsätzlich alle angestellten Arbeitnehmer – unabhängig, ob es sich dabei um eine Stelle als Werkstudent, ein Praktikum oder eine Festanstellung gehandelt hat. Festgelegt ist dies nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO). Freie Mitarbeiter haben dagegen in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch. Um das hilfreiche Dokument zu bekommen, müssen Arbeitnehmer dies allerdings aktiv bei ihrem alten Arbeitgeber anfragen. Bisher sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, ein Zeugnis von sich aus auszustellen.
Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses:
Wichtig für die Ausstellung ist, dass Arbeitnehmer das Dokument in Papierform erhalten müssen. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine offizielle Urkunde und muss daher von Hand unterschrieben sein. Arbeitgeber müssen das Zeugnis spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Anspruch allerdings nicht rechtzeitig wahr, verjährt dieser. So sind Arbeitgeber nach drei Jahren nicht mehr verpflichtet, das Zeugnis auszustellen.
Folgende Angaben müssen zudem im qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten sein:
- Daten des Arbeitgebers
- Überschrift: „Arbeitszeugnis“
- Daten des Arbeitnehmers
- Beschäftigungsart & Dauer
- Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbewertung im Bezug auf Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Fachkompetenz, Aufgaben und Erfolge
- Verhaltensbewertung im Bezug auf Sozialverhalten, Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sowie Führungskompetenzen
- Schlussformel und Zukunftswünsche
- Ort, Datum und Unterschrift
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Unterschied zum einfachen Arbeitszeugnis
Vorteil eines solchen Arbeitszeugnisses ist es, dass Bewerber potenziellen Arbeitgebern so bereits erworbene Qualifikationen nachweisen können. Jede Bewerbungsmappe sollte daher entsprechende Zeugnisse beinhalten, um die Chancen auf den neuen Job zu steigern. Da das qualifizierte Arbeitszeugnis deutlich länger ist als ein einfaches Zeugnis, kann es schnell bis zu drei Seiten umfassen.
Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, dass ein Arbeitnehmer bei einem Unternehmen beschäftigt war, ist qualifiziertes Zeugnis deutlich umfangreicher. Neben Angaben zu Dauer der Beschäftigung, Tätigkeiten und Verantwortungsbereich sind im qualifizierten Arbeitszeugnis verschiedene Aspekte der Leistungen und des Sozialverhaltens eines Angestellten beschrieben und beurteilt. Neben wichtigen Soft Skills bekommt daher auch das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden Platz.
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