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Wann und wie eine Rückkehr möglich ist

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: geht das?

Collage Porträt von Verbraucherschützer und verschiedenen Versicherungskarten
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Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung geht nicht in jedem Alter und jeder Lebenssituation.

Erst klingt es verlockend: Eine private Kran­ken­ver­si­che­rung bietet bessere Leistungen und kostet weniger als die gesetzlichen Kran­ken­kas­se. Doch mit der Zeit wird einigen Privatversicherten der Beitrag zu hoch und sie suchen einen Weg zurück ins Solidarsystem der gesetzlichen Kran­ken­kas­sen. Dieser Wechsel ist aber nur in ganz bestimmten Fällen möglich.

Angesichts deutlich gestiegener Beiträge bei der privaten Krankenversicherung erscheint die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung vielen Versicherten als ein verlockender Gedanke. Dafür sind jedoch Bedingungen zu erfüllen. Dazu zählen etwa ein Einkommen unter einer bestimmten Grenze oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Anstellung.

Bastian Landorff, Krankenversicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt im Interview, welche Voraussetzungen für einen KV-Wechsel erfüllt sein müssen und für wen er wirklich sinnvoll ist.

Herr Landorff, in welchen Fällen können privat Krankenversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Bei Arbeitnehmern muss das Arbeitsentgelt unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Im Jahr 2024 wird diese in den meisten Fällen bei 69.300 Euro brutto liegen.
Gibt es auch eine Altersgrenze?
Ja, Versicherte sollten die Altersgrenze von 55 Jahren beachten. Wer älter ist, kann trotz Entgeltreduzierung in der Regel nicht mehr wechseln.
Worauf müssen Selbständige achten?
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbständige sehr schwierig. Für sie kann die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Anstellung eine Lösung sein. Wenn man nebenher zusätzlich die selbständige Tätigkeit ausüben will, muss der Schwerpunkt auf der Anstellung liegen.
Wie sieht es aus, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist?
Ist man verheiratet und hat ein geringes Einkommen, liegen möglicherweise die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Dies sollte man von der Krankenkasse des gesetzlich versicherten Ehepartners prüfen lassen.
Für wen ist die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?
Ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich nicht so einfach beantworten. Legt man Wert darauf, dass die Ausgaben im Alter und bei finanziellen Krisen überschaubar bleiben, kann eine gesetzliche Krankenversicherung strategisch vorteilhaft sein – auch wenn die Beiträge hoch sind. Denn der Beitrag ist an das Einkommen gekoppelt. Auch die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner und Kindern ist für Familien interessant.
In der privaten Krankenversicherung haben zudem zwar viele in jungen Jahren ein gutes Leistungspaket. Angesichts stark steigender Beiträge ist es aber fraglich, ob sich Versicherte dieses auch noch im hohen Alter werden leisten können.
Was muss bei einem Wechsel bei den Leistungen und beim Renteneintritt beachtet werden?
Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte und etwa im Bereich Zahnersatz oder Krankenhausbehandlung nachbessern will, kann mit der bisherigen privaten Krankenversicherung sprechen. Manche Gesellschaften sind bereit, den bisherigen Vertrag beim Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung in Zusatzpolicen als Ergänzung der gesetzlichen Versicherung umzuwandeln.
Darüber hinaus findet im Ruhestand innerhalb des gesetzlichen Versicherungssystems eine Differenzierung statt: Wer in der späteren Hälfte seines Erwerbslebens keine ausreichenden Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist oder keinerlei gesetzliche Rente erhält, muss damit rechnen, auch auf private Einnahmen wie etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen Beiträge zahlen zu müssen.

Bei Fragen rund um die private Krankenversicherung hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

as/Verbraucherzentrale

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