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Zahnmedizinische Kassenleistungen im Überblick

Beim Zahnarzt: Was zahlt die Kasse, was zahle ich selbst?

Zahnarzt untersucht Patient
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Zahnärzte haben die Pflicht, bei privat zu zahlenden Behandlungen ihre Patienten auf Alternativen hinzuweisen.

Zahnreinigung, Füllung, Brücke: Zahnarztbehandlungen können ordentlich ins Geld gehen. Und für viele Patienten endet der Besuch beim Zahnarzt mit dem Griff in den eigenen Geldbeutel. Hier erhaltet Ihr einen kurzen Überblick über die wichtigsten Kassenleistungen bei zahnärztlichen Behandlungen.

Die Kunststofffüllung für den Backenzahn oder die professionelle Zahnreinigung: Einige Leistungen beim Zahnarzt zahlen Patienten aus eigener Tasche. Manchmal tun sie das, weil sie vorab nicht optimal aufgeklärt wurden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beobachtet. Dabei haben Zahnärzte die Pflicht, bei privat zu zahlenden Behandlungen auf Alternativen hinzuweisen. Also auch auf Kassenleistungen, die für gesetzlich Versicherte kostenlos sind.

Im Folgenden geben wir Euch einen Überblick darüber, was genau die gesetzliche Krankenkasse zahlt - und für was man selbst in die Tasche greifen muss:

Zahnvorsorge

Für Erwachsene übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr sowie eine Zahnsteinentfernung. Achtung! Eine professionelle Zahnreinigung dagegen ist keine Kassenleistung. Allerdings beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten, die meist zwischen 80 und 120 Euro liegen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Nutzen einer professionellen Zahnreinigung für die Zahngesundheit wissenschaftlich nicht ausreichend belegt - vor allem nicht für Menschen mit guter Mundgesundheit. 

Alle zwei Jahre übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten einer Früherkennung von Parodontitis, den sogenannten parodontalen Screening Index.

Die wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen können in ein Bonusheft eingetragen werden. Dies ist ab dem 12. Lebensjahr möglich. Bei Kindern und Jugendlichen sind im Rahmen der Individualprophylaxe zwei Stempel pro Jahr nötig, bei Erwachsenen mindestens einer. Dies kann später finanzielle Vorteile bieten, wenn es um Zuschüsse zum Zahnersatz geht.

Zahnfüllungen

Bei Füllungen haben gesetzlich Versicherte laut Verbraucherzentrale Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Lösung. Genauer gesagt: auf Amalgam im Seitenzahnbereich und auf Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich. 

Wenn sich Patienten für eine kostenpflichtige Füllung entscheiden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aber immer noch die Kosten der gesetzlichen Alternative, das heißt, die Patienten müssen lediglich die Differenz zwischen zuzahlungsfreier Kassen-Variante und kostenpflichtiger Leistung zahlen.

Ob Kassenleistung oder privat bezahlt: Hat die Füllung Mängel, an denen man keine Schuld trägt, muss der Zahnarzt kostenlos nachbessern oder neu anfertigen. Diese sogenannte Gewährleistungspflicht gilt zwei Jahre lang - auch für Zahnersatz.

Wurzelbehandlungen

Zum Leistungsumfang der Krankenkasse gehören sowohl die Wurzelbehandlung als auch die Entfernung von Wurzelspitzen im Front- und Seitenzahnbereich, sofern der betroffene Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Das Reinigen, Befüllen und Verschließen der Wurzelkanäle sind erstattungsfähige Leistungen einer Wurzelkanalbehandlung.

Behandlung von Parodontitis

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt. Das bedeutet, dass eine Zahnfleischtaschentiefe von 4 mm oder mehr besteht. Vor Behandlungsbeginn ist ein schriftlicher Antrag an die Krankenkasse zu richten.  Seit Mitte 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei einer diagnostizierten Parodontitis nicht nur die Akutbehandlung, sondern auch eine umfangreiche Nachsorge, zu der auch die Reinigung aller Zähne gehört.

Zahnersatz

Auch Zahnersatz kann teuer werden. Die Verbraucherzentrale gibt daher den Tipp: Wer eine Prothese, Brücke oder Krone braucht, sollte nach drei Lösungen fragen: nach einer preiswerten, einer mittleren und einer teuren.

Der günstigste Preis ist der für die sogenannte Regelversorgung. Wichtig zu wissen: Auch bei dieser Lösung trägt die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten. Sie gibt einen Zuschuss von 60 Prozent.

Wer sein Bonusheft gut geführt hat, also regelmäßige Vorsorgetermine nachweisen kann, darf auf bis zu 75 Prozent hoffen. Kann man ein geringes Einkommen nachweisen, etwa weil man BAföG oder Sozialhilfe empfängt, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung auf Antrag komplett.

as/dpa

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