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Experten erklären es

Viele Krankheitskosten lassen sich von der Steuer absetzen – worauf kommt es dabei an?

Von Arztkosten bis zu Aufwendungen für rezeptpflichtige Medikamente: Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das steuermindernd auswirken.

Über das Jahr verteilt kommen bei den Gesundheitskosten schnell größere Beträge zusammen. Einen Teil davon müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten können sie als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend machen. Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern erklärt, welche Ausgaben das sein können – und welche Belege man fürs Finanzamt unbedingt sammeln sollte. Denn mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das steuermindernd auswirken.

Ohne Rezept geht es nicht

„Für die Anerkennung der Ausgaben ist eine einfache Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erforderlich. Dies betrifft auch Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zugelassen sind“, teilt die Lohi Bayern mit. Ein Kassenbeleg von der Apotheke reiche dem Finanzamt nicht aus. „Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente lässt man das grüne Rezept einfach in der Apotheke beim Kauf abstempeln.“ Nicht erstattete Rechnungen über Behandlungen beim Arzt (zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung) oder Heilpraktiker würden grundsätzlich akzeptiert. „Nur in manchen Fällen, wie z. B. einem Kuraufenthalt oder einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode wird eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder ein amtsärztliches Attest vom Gesundheitsamt benötigt“, heißt es weiter in der Mitteilung der Lohi Bayern.

Steuerlicher Selbstbehalt

Dort hat Tobias Gerauer folgenden Tipp: „Damit sich die Kosten in der Steuererklärung auswirken, sollten die Ausgaben in einem Jahr gehäuft werden.“ Denn je höher die Summe für Gesundheitsausgaben im Kalenderjahr ausfalle, desto leichter werde die individuelle Zumutbarkeitsgrenze überschritten, und desto mehr springe steuerlich heraus, erklärt die Lohi Bayern. Diese zumutbare Eigenbelastung wird demnach vom Finanzamt festgesetzt und hängt von der Veranlagungsart, der Kinderzahl im Haushalt und der Einkommenshöhe ab. Sie liegt „zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte“, schreibt die Lohi Bayern. „Erst wenn dieser Wert überschritten wird, wirken sich die darüberliegenden Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd aus.“ Gut zu wissen: Um die zumutbare Belastung zu ermitteln, hat die Stiftung Warentest auf Test.de zur Hilfestellung und Orientierung einen „Eigenanteil-Rechner“ zur Verfügung gestellt.

Wie lässt sich der Eigenanteil für Gesundheitskosten ausschöpfen?

„Außergewöhnliche Belastungen“: Welche Kosten zählen dazu?

Zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen zählen weitreichende Ausgaben zur Linderung oder Heilung einer Krankheit, wie die Lohi erklärt. Sprich, „alle Kosten oder Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, wie Schienen oder Krücken, sowie Therapien, medizinische oder physiotherapeutische Behandlungen, Honorare für Ärzte und Heilpraktiker, über Fahrtkosten bis zum Kuraufenthalt“. Auch Treppenlifte, Badewannen oder Umbauten in der Wohnung könnten unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden, heißt es.

An Gesundheitskosten denken

Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, zahnmedizinische Behandlungen, Implantate oder orthopädische Einlagen: In so gut wie jedem Haushalt finden sich Gesundheitsausgaben. Bei Kuraufenthalten kommen häufig eine Kurtaxe, Unterbringungskosten und Kosten für die Verpflegung dazu. „Letztere werden mit Verpflegungspauschalen abzüglich der Haushaltsersparnis berücksichtigt“, so die Lohi.

Die entstandenen Fahrtkosten zu Praxen, Kliniken, Apotheken, Sanitätshäusern oder Therapieeinrichtungen werden bei der Nutzung des eigenen Autos „mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer berücksichtigt“, so zudem der Hinweis der Steuerexperten. Hierfür brauche es als Nachweis fürs Finanzamt jedoch Aufzeichnungen über die Termine und Fahrtziele. Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi sollte man Quittungen und Tickets aufheben, rät die Lohi Bayern außerdem. Auch Parkkosten könnten abgesetzt werden, wenn man die Parktickets samt Quittungen aufgehoben hat.

Auch die Stiftung Warentest rät, die individuelle Zumutbarkeitsgrenze gegebenenfalls zu „knacken“, indem man sämtliche Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres bündelt und alle Belege sammelt. „Über­legen Sie zum Beispiel, ob Sie Kosten für Zahn­ersatz, Brille oder Augen­lasern in ein gemein­sames Jahr schieben können“, heißt es an der Stelle auf Test.de. Ob Verordnung, Privatrezept oder Kauf­quittung – man sollte alle Belege sorgfältig aufheben. „Fragt das Finanz­amt nach, müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen nach­weisen können und belegen, dass Ihnen die Kosten zwangs­weise entstanden sind.“

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Krankheitskosten richtig absetzen

Die eigens getragenen Kosten sind nur für das Kalenderjahr, in dem die Zahlung getätigt wurde, steuerlich relevant, betonen auch die Experten der Lohi Bayern. „Daher macht es Sinn, in dem Jahr, indem das Budget schon stark belastet ist, weitere Ausgaben zu tätigen“, so der Tipp laut der Mitteilung. „Ganz konkret heißt das, wenn z. B. kürzlich die Zähne saniert wurden, dann sollte bei Bedarf gleich die neue Gleitsichtbrille angeschafft und der Medikamentenschrank – mit Rezept versteht sich – auf Vorrat befüllt werden.“

Zahlungen und Zuschüsse von Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder der Rentenversicherung dagegen sind bei der Kostenaufstellung für das Finanzamt „in Abzug zu bringen“, erklärt die Lohi, „denn was nicht selbst finanziert wurde, darf nicht geltend gemacht werden“.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Die Steuererklärung für 2023 rückt in den Fokus. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat mit Blick auf die Steuerformulare 2023 über einige Änderungen informiert, die zahlreiche Steuerzahler betreffen.

 

Rubriklistenbild: ©  Westend61/Imago

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