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Finanzen regeln

Kontoauszüge aufbewahren: Wann darf man sie vernichten?

Wie lange muss man Kontoauszüge eigentlich aufheben? Diese Frage stellen sich viele Verbraucher. Experten wissen Rat.

Ob Gehaltsrechnung oder Steuerbescheid – für viele Unterlagen gibt es eine Aufbewahrungsfrist. Aber wie lange sollten Verbraucher eigentlich ihre Kontoauszüge aufbewahren? Der Bundesverband deutscher Banken erklärt es.

Wie lange sollten man als Privatperson die Kontoauszüge aufbewahren?

Obwohl Privatpersonen in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet seien, Kontoauszüge aufzubewahren, rät der Bankenverband auf seiner Website, „dies einige Jahre zu tun“. Der Tipp: „Ein guter Anhaltspunkt ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt.“ Dabei sei es unerheblich, ob man die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablege. Hauptsache, man könne im Zweifelsfall beweisen, dass eine bestimmte Rechnung wie zum Beispiel für Miete, Versicherungsbeiträge oder Ähnliches tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Und: „Werden große Käufe, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gemacht, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so macht es Sinn, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten.“

Ob in ausgedruckter Form oder digital: Kontoauszüge sollte man gut aufbewahren. (Symbolbild)

Besonderheit bei Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen

Wichtig, so zudem der Hinweis der Experten: „Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden.“ Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss zudem „die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist“, heißt es in dem Beitrag auf bankenverband.de.

Welche Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge gilt für „Besserverdiener“?

Eine gesetzliche Ausnahme bilden dem Beitrag zufolge „Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr“. Die Zahl beziehe sich auf „Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie auf sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz“, wie der Bankenverband weiter informiert. „Sie müssen eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren einhalten.“ Dies habe steuerliche Hintergründe. 

Wie lange müssen Unternehmer Kontoauszüge aufbewahren? 

Noch strengere Regeln gelten den Experten zufolge für Unternehmer. „Sie sind zur Buchhaltung verpflichtet und müssen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterlagen von zehn Jahren auch für Kontoauszüge beachten.“

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

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Was tun, wenn man einen Kontoauszug nicht mehr findet?

Ist ein Beleg mal nicht unauffindbar, besteht kein Grund zur Panik: Gegen ein Entgelt können Kunden die Auszüge bei ihrer Bank nachbestellen. Praktisch: Bei einem Onlinebanking-Konto könnten die Inhaber „zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend“ auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken, wie es in dem Beitrag heißt. Der Tipp: „Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder -Archiv zu speichern.“

 

Rubriklistenbild: © MiS/Imago

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