Sparpotenzial
Nach Ende der Preisbremsen: Wo Strom- und Gaskunden jetzt die günstigen Tarife finden
Die Entlastungen durch den Staat für Strom und Gas haben ein Ende. Ein Wechsel könnte für einige Verbraucher nun genau richtig kommen.
Eigentlich sollte die Preisbremse für Strom und Gas bis Ende April 2024 gelten. Damit wäre der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde und der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt gewesen. Aufgrund der Haushaltssperre hat die Bundesregierung die Hilfen jedoch zum Ende des Jahres 2023 beendet. Für Verbraucher bedeutet dies: Es könnte sich wieder ein Anbieterwechsel lohnen, um doch noch Geld einzusparen.
Stromkosten sparen: Wer im Grundversorger ist, sollte lieber wechseln
Während der Energiekrise im Jahr 2022 sind viele Haushalte bei Strom und Gas zu den örtlichen Grundversorgern gewechselt, weil diese zu jenem Zeitpunkt die günstigsten Tarife boten. Mittlerweile hat sich das Blatt jedoch gewendet, wie das Vergleichsportal Verivox informiert. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh zahlt demnach aktuell im örtlichen Grundversorgungstarif bundesweit durchschnittlich 1.758 Euro. Zum Vergleich: Im günstigsten verfügbaren Neukundenangebot mit guten Bedingungen müssen Verbraucher nur 1.028 Euro berappen. Das macht eine Ersparnis von 730 Euro aus. Verivox zufolge liegt das deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von 350 Euro Einsparpotenzial.
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Grundversorgung auch bei Gas teurer als bei Anbietern
Bei Erdgas können Kunden sogar noch mehr sparen, wenn sie von einem örtlichen Grundversorger in den günstigsten verfügbaren Gastarif für Neukunden wechseln. Bei Ersterem werden bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im bundesweiten Durchschnitt 2.643 Euro fällig – bei Letzterem hingegen 1.646 Euro. Ein Preisunterschied von durchschnittlich 997 Euro. Durchschnittlich lag der langjährige Preisunterschied bei circa 540 Euro.
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„Seit Jahresbeginn greifen die staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas nicht mehr. Alle Haushalte müssen jetzt wieder den vollen Preis ihres aktuellen Strom- und Gastarifs bezahlen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte von Verivox. „Wer noch in einem teuren Tarif steckt, hat entsprechend höhere Kosten. Darum sollten Strom- und Gaskunden ihre derzeitigen Tarife dringend prüfen und gegebenenfalls wechseln.“
Wie die Bundesnetzagentur informiert, besteht aufgrund der Preiserhöhungen nach Ende der Preisbremsen kein Sonderkündigungsrecht. In der Grundversorgung können Verbraucher ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Im Normalfall kümmert sich der neue Anbieter um die Kündigung des alten Lieferanten.
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