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Sparpotenzial

Nach Ende der Preisbremsen: Wo Strom- und Gaskunden jetzt die günstigen Tarife finden

Die Entlastungen durch den Staat für Strom und Gas haben ein Ende. Ein Wechsel könnte für einige Verbraucher nun genau richtig kommen.

Eigentlich sollte die Preisbremse für Strom und Gas bis Ende April 2024 gelten. Damit wäre der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde und der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt gewesen. Aufgrund der Haushaltssperre hat die Bundesregierung die Hilfen jedoch zum Ende des Jahres 2023 beendet. Für Verbraucher bedeutet dies: Es könnte sich wieder ein Anbieterwechsel lohnen, um doch noch Geld einzusparen.

Stromkosten sparen: Wer im Grundversorger ist, sollte lieber wechseln

Nach dem Ende der Strompreisbremse lohnt sich ein Wechsel des Anbieters mehr denn je.

Während der Energiekrise im Jahr 2022 sind viele Haushalte bei Strom und Gas zu den örtlichen Grundversorgern gewechselt, weil diese zu jenem Zeitpunkt die günstigsten Tarife boten. Mittlerweile hat sich das Blatt jedoch gewendet, wie das Vergleichsportal Verivox informiert. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh zahlt demnach aktuell im örtlichen Grundversorgungstarif bundesweit durchschnittlich 1.758 Euro. Zum Vergleich: Im günstigsten verfügbaren Neukundenangebot mit guten Bedingungen müssen Verbraucher nur 1.028 Euro berappen. Das macht eine Ersparnis von 730 Euro aus. Verivox zufolge liegt das deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von 350 Euro Einsparpotenzial.

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Grundversorgung auch bei Gas teurer als bei Anbietern

Bei Erdgas können Kunden sogar noch mehr sparen, wenn sie von einem örtlichen Grundversorger in den günstigsten verfügbaren Gastarif für Neukunden wechseln. Bei Ersterem werden bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im bundesweiten Durchschnitt 2.643 Euro fällig – bei Letzterem hingegen 1.646 Euro. Ein Preisunterschied von durchschnittlich 997 Euro. Durchschnittlich lag der langjährige Preisunterschied bei circa 540 Euro.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

„Seit Jahresbeginn greifen die staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas nicht mehr. Alle Haushalte müssen jetzt wieder den vollen Preis ihres aktuellen Strom- und Gastarifs bezahlen“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte von Verivox. „Wer noch in einem teuren Tarif steckt, hat entsprechend höhere Kosten. Darum sollten Strom- und Gaskunden ihre derzeitigen Tarife dringend prüfen und gegebenenfalls wechseln.“

Wie die Bundesnetzagentur informiert, besteht aufgrund der Preiserhöhungen nach Ende der Preisbremsen kein Sonderkündigungsrecht. In der Grundversorgung können Verbraucher ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Im Normalfall kümmert sich der neue Anbieter um die Kündigung des alten Lieferanten.

Rubriklistenbild: © Pete Muller/Imago

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