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Tipps der Verbraucherzentrale

Preise vergleichen: Ab wann lohnt sich ein Anbieterwechsel bei Strom und Gas?

Den eigenen Strom- und Gastarif sollte man laut Verbraucherschützern prüfen – und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Für Neukunden sind die Strompreise 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. So gibt es Strom derzeit bereits für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Ende November berichtete. Auch der Gaspreis ist deutlich niedriger als im Vorjahr – mit Tiefstpreisen von unter 10 Cent pro Kilowattstunde laut des Verbraucherportals Finanztip. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt riet zum Zeitpunkt dpa zufolge dazu, Verträge für Strom und Gas zu überprüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

Ab wann lohnt sich ein Anbieterwechsel bei Strom und Gas?

Die Verbraucherzentrale nennt dabei folgenden Anhaltspunkt: Wer feststelle, dass der laufende Vertrag teurer sei als die (bald auslaufende) Preisbremse mit 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas, der solle den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt selbst kündigen. Derzeit (Stand: 28. November) würden die Preise an den Großhandelsmärkten sinken. Zahlreiche Anbieter böten Preise unterhalb der Preisbremse an. Es lohne sich daher, die oft teure Grundversorgung zu beenden, so die Verbraucherzentrale.

Den eigenen Strom- und Gastarif sollte man regelmäßig prüfen – und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln. (Symbolbild)

Verträge und Tarife gründlich prüfen

Ein Anbieterwechsel sollte allerdings nicht leichtfertig erfolgen. Folgende Tipps sollten sich Verbraucher zu Herzen nehmen:

  • Zunächst sollte man seinen bisherigen Vertrag auf die bestehenden Konditionen prüfen. Wichtige Informationen dazu findet man in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung, so der Rat der Verbraucherzentrale Niedersachsen laut NDR Info.
  • Vergleichsportale bieten „eine gute Orientierung“, wie es in einem Bericht der dpa heißt. Da dort aber nicht immer alle Anbieter zu finden seien, lohne es sich auch, mit Freunden und Bekannten über deren Erfahrungen zu reden. Manch günstiger lokaler Wettbewerber bleibe sonst möglicherweise unter dem Radar.
  • Darüber hinaus bieten viele Anbieter laut der Energieberatung der Verbraucherzentrale unterschiedliche Tarife an. Sprich: Verbraucher können mit einem Tarifwechsel den Anbieter behalten und trotzdem Geld sparen.
  • Zudem sollte man sich „möglichst zunächst für ein Jahr binden und einen Tarif mit Preisgarantie wählen“, heißt es weiter in dem Bericht der dpa. So entgehe man einer möglichen ersten Preiserhöhung nach wenigen Monaten.
  • Vorsicht gilt laut NDR Info bei „Discount-Anbietern“, die „wieder vermehrt in Vergleichsportalen zu finden“ seien, wie der Sender in einem Online-Beitrag (Stand: 28. November) berichtete. „Kundinnen und Kunden sollten die Vertragsbedingungen hier vorab gut prüfen – etwa die Laufzeit, enthaltene Preisgarantien sowie gegebenenfalls die Verrechnung von Boni“, kommt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, in dem Bericht zu Wort.
  • Nutzt man Vergleichsportale, sollte man sich, wie NDR Info rät, zudem nicht auf die Voreinstellungen verlassen. Denn Suchfilter seien meist nicht im Sinne der Verbraucher eingestellt. Sie sollten daher immer individuell angepasst werden, sagt die Energierechtsexpertin dem Bericht zufolge.

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Was gilt bei Laufzeit und Kündigungsfrist?

Wolle man wechseln, habe man in der Grundversorgung laut der Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, berichtet dpa. Wer einen Sondervertrag habe, werde diesen mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Habe sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit stillschweigend verlängert, gelte dasselbe. „Besser dran ist nur, wer seinen ursprünglichen Vertrag erst nach dem 1. März 2022 geschlossen hat“, heißt es weiter in dem Bericht. „Diese Verträge sind nach stillschweigender Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar.“ Habe der Anbieter die Preise erhöht, könnten Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Verbrauchern drohen höhere Strompreise

Es gibt noch einen weiteren Faktor, der für den Strompreis von großer Bedeutung ist: Konkret geht es um einen eigentlich geplanten milliardenschweren Bundeszuschuss zu Netzentgeltender aber im Zuge von Einsparungen nach dem Haushaltsurteil gestrichen werden könnte, wie dpa (Stand: 3. Dezember) berichtete. In der Folge könnten höhere Strompreise für Verbraucher und Unternehmen in Deutschland drohen, hieß es.

Zu den größten Stromfressern im Haushalt zählen der Kühl- und Gefrierschrank. Wer Strom sparen will, sollte bestimmte Geräte ausstecken.

Rubriklistenbild: © Imago/Westend61

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