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Einkommensgrenzen

Wer mehr als 62.810 Euro verdient, muss hohen Steuersatz zahlen – „ganz Reiche“ noch drei Prozent mehr

Besserverdiener zahlen momentan 42 Prozent für den Teil ihres Einkommens, der über 62.810 Euro liegt. Steuer-Experten erklären, wie der Spitzensteuersatz zustande kommt.

Wer ein Gehalt von 70.000 Euro im Jahr bezieht, zählt in Deutschland zu den Spitzenverdienerinnen und muss 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. „Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler, die mehr als 62.810 Euro im Jahr 2023 verdienen – für 2022 sind es 58.597 Euro“, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert.

Erst für die „ganz Reichen“ falle wieder mehr Steuer an, die sogenannte Reichensteuer. Das bedeute: „Alles, ab einem Jahresverdienst von 277.826 Euro wird mit drei Prozentpunkten mehr als dem Spitzensteuersatz besteuert – nämlich 45 Prozent Einkommensteuer. Für 2022 liege die Grenze „noch bei 277.826 Euro“, erklärten die Lohnsteuerexperten im Januar 2023.

Besserverdiener zahlen 42 Prozent für den Teil ihres Einkommens, der im Jahr 2023 über 62.809 Euro liegt. (Symbolbild)

Wie wird der Spitzensteuersatz berechnet? Der VLH schilderte es anhand eines Beispiels so: „Pauline ist Ingenieurin und bezieht ein Gehalt von 70.000 Euro im Jahr.“ Neben ihrem Gehalt habe sie noch Mieteinnahmen aus einer kleinen Eigentumswohnung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zusammen sind es Einkünfte von 77.000 Euro im Jahr. „Doch ob dafür der Höchststeuersatz zu zahlen ist, weiß Pauline erst, wenn sie eine Steuererklärung abgeben hat“, heißt es in der Mitteilung anhand dieses Beispiels. Denn das Finanzamt berücksichtigt alle Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken könnten. Also zum Beispiel Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten. Erst am Ende der Gesamtrechnung steht das zu versteuernde Einkommen.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

„Für Pauline ergibt sich schlussendlich ein zu versteuerndes Einkommen von 63.000 Euro“, rechnen die Experten vor. Womit sie weiterhin ganz knapp über den 62.810 Euro liegt, für die der Spitzensteuersatz im Jahr 2023 gilt. Dennoch müsse Pauline nicht 42 Prozent ihres Geldes an das Finanzamt überweisen, so der entscheidende Hinweis. Auch Spitzenverdienern stehe der Grundfreibetrag zu. Das heißt: „Der Grenzsteuersatz liegt zwar ab 62.810 Euro bei 42 Prozent, doch am Ende zahlt Pauline für 2023 nur 26,17 Prozent ihres Einkommens an den Fiskus. Das sind 16.487 Euro“, so das Fazit der Lohnsteuerexperten.

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Wann die nächste Steuererklärung fällig ist? Die wichtigsten Informationen zu den Abgabefristen für die Jahre 2022, 2023 und 2024.

Rubriklistenbild: © Felix Schlikis/Lobeca/Imago

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