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Clevere Gehaltstipps lohnen sich!

Weniger Abzüge beim Gehalt: Sechs Tipps, wie Ihnen netto mehr übrig bleibt

Steuer, Soli-Beitrag, Versicherung – häufig bleibt vom Bruttogehalt weniger übrig als erwartet. Doch mit ein paar Kniffen können Sie monatlich mehr herausholen.

Am Ende des Monats ist die Enttäuschung beim Blick auf die Gehaltsabrechnung oft groß: Während die Summe des Bruttogehalts zunächst ziemlich vielversprechend aussieht, bleibt netto am Ende eigentlich nicht mehr viel übrig.

Abzüge vom Gehalt: Bis zu 45 Prozent sind möglich

Bis zu 45 Prozent werden in manchen Fällen vom Bruttogehalt abgezogen, sodass fleißige Arbeitnehmer letztendlich nur noch mit gut der Hälfte ihres Geldes nach Hause gehen. Zu den zu leistenden Abgaben gehören unter anderem die Lohnsteuer, Versicherungsbeiträge oder anderweitige Zahlungen wie beispielsweise der Soli-Beitrag. Doch glücklicherweise können findige Angestellte ihr Nettogehalt auf einfache Weise aufstocken, indem sie einige praktische Tipps beherzigen. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist die Auszahlungssumme auf der Entgeltabrechnung nicht klar festgesetzt. Obwohl Arbeitnehmer selbstverständlich nicht eigenständig die Höhe der Steuerzahlungen oder des Soli-Beitrages festsetzen können, gibt es doch einige Möglichkeiten, am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto zu haben. Wir haben sechs Tricks für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihr Nettogehalt aufstocken können.

Tipp Nummer 1: Steuererklärung machen oder Steuerfreibeträge eintragen lassen

Die jährliche Steuererklärung ist für die meisten Menschen ein echter Graus. Zahlreiche unverständliche Dokumente ordnen, Quittungen suchen und herausfinden, was eigentlich alles steuerlich absetzbar ist. Doch der Aufwand lohnt sich: Durchschnittlich 900 Euro erhalten Deutsche bei der Steuerklärung zurück. Wer nicht bis zum Ende des Jahres warten will, kann sich die Steuerfreibeträge auch monatlich in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Tipp Nummer 2: Verheiratete sollten einen Wechsel der Steuerklasse in Betracht ziehen

Nach der Hochzeit sind die Frischvermählten zunächst automatisch in der Steuerklasse IV eingetragen. Solange beide ungefähr gleich viel verdienen, lohnt sich das auch. Bei unterschiedlich hohen Gehältern sollten Eheleute jedoch einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. Das ist jeweils zum Jahresende möglich. Der Partner, der mehr Geld nach Hause bringt, sollte in Steuerklasse III wechseln, während der Geringverdiener besser in Steuerklasse V aufgehoben ist. So profitieren beide finanziell.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Tipp Nummer 3: Krankenkasse wechseln

Auch ein Krankenkassenwechsel kann durchaus sinnvoll sein, um das monatliche Nettogehalt aufzustocken. Je nach persönlichem Anspruch sollte die richtige Kasse ausgewählt werden, um möglichst geringe Beiträge zu zahlen. Manche Anbieter zahlen sogar Beiträge zurück, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit keine Leistungen eingefordert hat. Vergleichen Sie die infrage kommenden Krankenkassen ganz einfach online und entscheiden Sie individuell, welche für Sie die Richtige ist.

Tipp Nummer 4: Nutzen Sie die sogenannten geldwerten Vorteile

Der einfachste Weg zu mehr Nettogehalt ist zweifelsfrei eine Gehaltserhöhung. Doch in vielen Fällen ist eine solche Aufstockung nicht besonders lohnenswert. Mehr Bruttogehalt bedeutet häufig auch höhere Steuerzahlungen, sodass am Ende vom neuen Gehalt nicht viel mehr übrig bleibt. Statt einer Gehaltserhöhung lohnt es sich deshalb, sogenannte geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören beispielsweise Diensthandy, Dienstwagen, Weiterbildungen und teilweise sogar Kosten für eine Kinderbetreuung. Wer den Arbeitgeber Alltagsgegenstände oder benötigte Dienstleistungen bezahlen lässt, hat am Ende mehr Geld für sich selbst.

Tipp Nummer 5: Nehmen Sie Leistungen für Ihre Gesundheit in Anspruch

Die meisten Arbeitgeber bieten ihren Angestellten jährliche einige Sonderleistungen wie etwa Weihnachtsgeld. Viele Arbeitnehmer wissen dabei nicht, dass sie mehr Geld beantragen können als nur den üblichen Zuschuss zum Urlaub. Gerade in Sachen Gesundheit können Sie häufig größere Summen herausholen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, zum Urlaub außerdem die sogenannte Erholungsbeihilfe zu beantragen, die insgesamt pro Jahr bis zu 156 Euro betragen kann. Auch Kurse für die Gesundheit können jährlich mit steuerfreien Zuschüssen in Höhe von maximal 600 Euro bedacht werden. Statt seinen Yoga- oder Ernährungskurs also selbst zu bezahlen, sollte der Arbeitgeber dafür belangt werden.

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Tipp Nummer 6: Kirchenaustritt

In Deutschland sind viele Menschen getauft und damit offiziell Mitglieder der Kirche, obwohl sie häufig eigentlich keine gläubigen Christen sind. Trotzdem zahlen diese Personen selbstverständlich die Kirchensteuer, die in Bayern und Baden-Württemberg neun Prozent und in den restlichen Bundesländern acht Prozent beträgt. Sofern Sie also nicht tatsächlich ein aktiver Kirchgänger sind, bei dem der Glauben einen hohen Stellenwert hat, sollten Sie ernsthaft über einen Austritt aus der Kirche nachdenken. Zu bedenken ist in diesem Fall nämlich einzig und allein, dass ohne Kirchenzugehörigkeit Leistungen wie Taufen oder Trauungen nicht mehr kostenlos in Anspruch genommen werden können. 

Rubriklistenbild: © Ingo Wagner

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