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Teils stattliche Summen

Nebenkostenabrechnung für Mieter – es kann ein Steuerbonus von bis zu 5.200 Euro winken

Es gibt zahlreiche Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen können, wie Experten der Lohnsteuerhilfe vorrechnen.

Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter oder der Hausverwaltung, weil sie mit einer gewaltigen Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen.

Nebenkostenabrechnung: Was Mieter steuerlich an Geld herausholen können

Zwar lassen sich verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom nicht von der Steuer absetzen, wie die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern informiert. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. „Deshalb lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi Bayern laut der Mitteilung.

Auch Mieter könnten von einem Steuerrabatt profitieren, wenn zum Beispiel Hand­werker auf ihre Kosten etwas in der Wohnung oder im Haus repariert haben.

Steuererklärung: Welche Kosten in Wohnung oder Haus kann man angeben?

In die Steuererklärung gehören demnach alle Ausgaben, die für Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung, in Gemeinschaftseinrichtungen, am Haus, im Garten, am Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig angefallen sind. Wurden die Kosten per Überweisung oder Lastschrift aus eigener Tasche beglichen, können sie der Lohi zufolge steuerlich geltend gemacht werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob eine Zahlung anteilig an den Vermieter oder an eine Firma geflossen sei.

Kosten von Steuer absetzen – Gängige Handwerkerleistungen beachten

Gerade in Mehrfamilienhäusern gebe es zahlreiche technische Anlagen, die regelmäßig überprüft und gewartet werden müssten, wie die Experten betonen. Zudem würden die Pflege und Bewirtschaftung von Mietshäusern oftmals an externe Dienstleister vergeben, damit sich der Vermieter nicht laufend kümmern muss. Solche Kosten lege der Vermieter üblicherweise auf die Wohnparteien um. Zu den gängigsten Handwerkerleistungen zählt die Lohi folgende:

  • Schornsteinfeger
  • Dachrinnen- und Abflussrohrreinigung
  • Wartung von Aufzügen, Feuerlöschern und Rauchmeldern
  • Wartung der Elektro‐, Gas‐ und Wasserinstallationen
  • Austausch von Verbrauchsmessungszählern
  • Beseitigung von Graffitis
  • Weißeln vom Treppenhaus
  • Wärmedämmung und Fassadenanstrich
  • Beseitigung von Wasserschäden
  • Schönheitsreparaturen

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Arbeiten, „die man für gewöhnlich auch selbst erledigen könnte“, heißt es in der Mitteilung. Hier einige Beispiele:

  • Hausmeister, Gärtner und Gebäudereinigungsdienste
  • Reinigung Treppenhaus und Gemeinschaftsräume
  • Rasen mähen, Hecke stutzen und Austausch von Pflanzen
  • Laubentfernung von Bürgersteig und Zufahrten
  • Winterdienst mit Räumen und Streuen von Gehwegen
  • Schimmelpilz- und Schädlingsbekämpfung

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Kosten rund ums Haus: Steuerbonus von bis zu 5.200 Euro pro Jahr

Insgesamt winkt der Lohi Bayern zufolge ein Steuerbonus von bis zu 5.200 Euro pro Jahr. Denn so, rechnen die Steuerexperten in der Mitteilung vor: Nach dem Einkommensteuergesetz können von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen jeweils 20 Prozent der Arbeitskosten einschließlich der Fahrt- und Maschinenkosten bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen von der Einkommensteuer abgezogen werden. „Für Handwerkerleistungen ist ein Steuervorteil von maximal 1.200 Euro pro Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen von 4.000 Euro drin. Im besten Fall können Mieter ihre Steuerlast also um 5.200 Euro in einem Jahr direkt senken.“

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

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