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Bei Immobilien sinnvoll
Berliner Testament für Ehepaare: Wann es sinnvoll ist und welche Schwierigkeiten es gibt
Ein gemeinsames Testament kann für Ehepaare eine Option sein. Wie das Berliner Testament funktioniert und welche Herausforderungen es mit sich bringen kann.
Im Laufe des Lebens sollte sich jeder mit Verträgen und Vorsorgedokumenten beschäftigen, die auf den ersten Blick unangenehm sind. Beispielsweise ist es für Menschen jeden Alters sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht auszufüllen. Darin ist geklärt, wer die eigenen Angelegenheiten klären soll, wenn man dies selbst nicht mehr kann. Wer regeln möchte, was mit Immobilien und Vermögen nach dem eigenen Tod passiert, sollte ein Testament erstellen. Besonders Ehepaare sollten dabei auf Feinheiten achten.
Bei dem Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinsames Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, informiert das Deutsche Erbenzentrum. Stirbt ein Partner, so gehen mögliche Kinder erst einmal leer aus. Die gesetzliche Erbfolge greift demnach nicht, wenn sich die Partner für ein Berliner Testament entschieden haben. Unverheiratete Paare können nicht von dem Berliner Testament Gebrauch machen.
Besteht das Erbe hauptsächlich aus einer Immobilie, kann die Person, die länger lebt, unbehelligt dort wohnen bleiben. Es müssen keine Erben ausgezahlt werden, somit gibt es für den Moment keine Auseinandersetzungen. So kann der Lebensstandard der Person beibehalten werden, informiert Finanztip. Wenn beide Parteien, die das Berliner Testament vereinbart haben, versterben, wird das Erbe unter den Kindern oder anderen Hinterbliebenen aufgeteilt.
Wichtig: Der lebende Ehegatte kann niemanden enterben
Sind in dem gemeinschaftlichen Testament die Kinder als Erben berücksichtigt, kann der überlebende Partner nicht eigenständig ein Kind enterben. Möchte das Ehepaar sich gemeinsam die Möglichkeit einräumen, dass nach dem Ableben einer allein das Testament ändern kann, muss eine Klausel in das Testament aufgenommen werden.
Können Kinder den Pflichtteil einfordern?
Kinder erben in der Regel erst einmal nicht, wenn ein Elternteil verstirbt. Sie können allerdings einen Pflichtteil einfordern. In dem Zusammenhang kann es passieren, dass sie den verbliebenen Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Diesem Fall kann das Ehepaar vorbeugen, indem eine Klausel in das Testament aufgenommen wird. Die könnte so aussehen, dass Kinder und deren Enkel, die den Pflichtteil einfordern, enterbt sind, sollte der verbliebene Elternteil versterben.
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Berliner Testament: Was passiert, wenn die Erbmasse hoch ist?
Ist die Erbmasse generell hoch, kann es passieren, dass es steuerliche Nachteile für die Kinder gibt. Vererbt ein Elternteil etwas an sein Kind, so gibt es in der Regel einen Freibetrag von 400.000 Euro. Dies geht beim Berliner Testament also erst einmal verloren, weil der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird.