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Selbstbestimmt entscheiden

Vorsorgevollmacht: Was Sie für den Ernstfall vorbereiten sollten

Es ist Bürokratie, kann Betroffenen und Angehörigen aber Sicherheit geben: die Vorsorgevollmacht. Darin ist geregelt, wer sich um was kümmern soll.

Von einer Sekunde auf die andere kann sich das gesamte Leben verändern. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dafür sorgen, dass Sie Ihre Belange nicht mehr selbst händeln können. Haben Sie keine Vorbereitungen getroffen, stehen Ihre Angehörigen unter Umständen vor schwierigen Entscheidungen. Sie sind beispielsweise auch bei Bankgeschäften oder Ähnlichem nicht befugt, Sie zu vertreten. Mit einem Plan und der richtigen Vorbereitung können Sie dem allerdings vorbeugen.

Was ist eigentlich eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie entscheiden, wer sich um Ihre Belange kümmern soll, wenn Sie es nicht mehr können.

In der Regel ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass man eigenständig Konten eröffnen und wesentliche Kauf- oder Kreditverträge abschließen kann, informiert die Bundeszentrale für politische Bildung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person bestimmen, die Ihre Angelegenheiten klären kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind.

Wer kann Bevollmächtigter werden?

Alle Personen ab 18 Jahren, die voll geschäftsfähig sind, können Bevollmächtigte werden. Wichtig ist, dass eine Person ausgewählt wird, der Sie vollkommen vertrauen, da die Vollmacht auch ausgenutzt werden kann.

Können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden?

Ja, Sie können die Vorsorgevollmacht auch auf mehrere Personen ausstellen. Die Verbraucherzentrale rät allerdings, die Vollmacht so auszufüllen, dass jede bevollmächtigte Person auch alleine handlungsfähig ist. Ansonsten müssten die Bevollmächtigten immer gemeinsam auftreten und entscheiden. Das kann unter anderem zu Streitigkeiten führen.

Was ist durch die Vorsorgevollmacht geregelt?

Bei der Vorsorgevollmacht geht es darum, dass Sie regeln, wer beispielsweise mit Ärzten und der Krankenversicherung spricht. Wer sich um Ihre Wohnung, Versicherungen und Abos kümmern kann. Sie entscheiden auch, wer Ihr Konto verwaltet. In der Praxis ist es allerdings sinnvoll, neben der Vorsorgevollmacht eine extra Konto- oder Bankvollmacht auszustellen, informiert Stiftung Warentest. Hintergrund sei, dass viele Banken eine Vorsorgevollmacht nicht anerkennen. Welche Angelegenheiten in der Regel durch die Vollmacht geregelt werden:

  • Immobilien
  • Bank/Sparkasse
  • Versicherungen
  • Kommunikation
  • Behörden/Justiz
  • Wohnung
  • Gesundheit/Pflege
  • Freiheitsbeschränkung

Denkbar ist es auch, dass Sie Unterpunkte aufteilen und Personen nur für bestimmte Bereiche bevollmächtigten. Eine Person beispielsweise für behördliche Angelegenheiten, eine andere Person für gesundheitliche Angelegenheiten.

Vorsorgevollmacht: Brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine extra Patientenverfügung zu haben, ist sinnvoll, da dort Ihre Wünsche festgehalten sind, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen. Liegt eine Patientenverfügung vor, ist die bevollmächtigte Person dafür zuständig, dass diese eingehalten wird. Liegt keine Patientenverfügung vor, trifft die bevollmächtigte Person die Gesundheitsentscheidungen.

Alle Entscheidungen werden im „mutmaßlichen Willen“ des Vollmachtgebers getroffen, informiert Stiftung Warentest.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie bei der Vollmacht unbedingt darauf achten sollten, dass eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. In diesem Fall kann beispielsweise auch die Beerdigung geplant werden. Die Vollmacht endet dann, wenn die Erben diese widerrufen.

Bundesnotarkammer (Zentrales Vorsorgeregister) über notarielle Beglaubigung

„Insgesamt gilt daher, dass nur die notarielle Beurkundung alle im Einzelfall für Vorsorgevollmachten sich ergebenden Formerfordernisse wahrt. Gerade im Falle einer potenziellen Verwendung gegenüber Banken und Behörden ist die notarielle Form aber auch darüber hinaus empfehlenswert.“

Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Haben Sie die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen, wird diese vom Notar verwahrt. Dieser kann den betreffenden Personen beglaubigte Kopien ausstellen. Ebenso ist es möglich, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen. Eine Registrierung kostet einmalig 20,50 Euro. Im Ernstfall dürfen Ärzte dann beim Zentralen Vorsorgeregister die Daten abfragen, besonders dann, wenn keine Angehörigen oder Kontakte vorhanden sind. Auch Gerichte dürfen anfragen, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. So wird beispielsweise ausgeschlossen, dass ein anderer Betreuer eingesetzt wird.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht, wird von dem Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Diese Aufgabe können Angehörige, ehrenamtliche Menschen oder Berufsbetreuer übernehmen, informiert ZDF heute. Ist die Entscheidung einmal gefallen, können Angehörige diese meist nicht rückgängig machen. Um selbst zu entscheiden, wer sich in Ihrem Sinne um Ihre Angelegenheiten kümmert, sollten Sie demnach eine Vorsorgevollmacht erstellen. Für Ehepaare gibt es seit Januar 2023 ein Ehegatten-Notvertretungsrecht. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, darf im Notfall der Ehepartner alle medizinischen Entscheidungen treffen. Das Recht erlischt automatisch nach sechs Monaten, informiert Stiftung Warentest.

Rubriklistenbild: ©  Herrmann Agenturfotografie/Imago

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