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Pläne

Hilfe für Familien: Wann wird die Kindergrundsicherung beschlossen?

Anders als geplant, schaffte es die Kindergrundsicherung zunächst nicht ins Bundeskabinett. Wie sind die zeitlichen Pläne für das Vorhaben?

Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 15.09.2023.

Die vor allem zwischen Grünen und FDP umstrittene Kindergrundsicherung sollte eigentlich bereits am Mittwoch (13. September) im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Erwartung hatte zumindest Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geäußert. Auf die Tagesordnung kam sie dann aber doch nicht – mit der Begründung, es seien noch „juristische und technische Details“ zu klären. „Politisch ist alles geeint, es geht um juristische und technische Details, die wir noch miteinander klären. Das ist bei so einem Gesetzeswerk nicht ungewöhnlich. Schließlich führen wir unterschiedliche kindbezogene Leistungen zu einer Leistung zusammen“, sagte die Grünen-Politikerin in einem Interview mit T-Online. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Kindergrundsicherung noch in diesem Monat beschlossen wird. „Es war immer geplant, sie im September zu verabschieden. Das werden wir auch schaffen.“

Kindergrundsicherung soll staatliche Leistungen für Familien bündeln

In der Kindergrundsicherung sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag gebündelt werden. Das hat Änderungen in unterschiedlichen Bereichen der Sozial- und Steuergesetzgebung zur Folge, laut Gesetzentwurf auch im Asylbewerberleistungsgesetz.

Gerade Familien mit geringem Einkommen sollen es durch die Bündelung der staatlichen Leistungen künftig leichter machen.

FDP nennt Gründe für Verzögerung bei Kindergrundsicherung

Die FDP begründete Verzögerungen bei den Beratungen über die Kindergrundsicherung unter anderem damit, dass im bisherigen Gesetzentwurf zu dem Vorhaben Leistungsverbesserungen für Asylbewerber vorgesehen seien. „SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht“, sagte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner der Rheinischen Post. „Die Regelsätze sind angemessen, und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden“, fügte er hinzu.

Ähnlich wie Lindner äußerten sich auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr und der FDP-Sozialpolitiker Jens Teutrine. „Ich gehe davon aus, dass es in den kommenden Wochen eine Einigung geben und der Gesetzentwurf entsprechend angepasst wird“, sagte Dürr am Donnerstag (14. September) der Deutschen Presse-Agentur. „Immer höhere Sozialleistungen sind in der aktuellen migrationspolitischen Realität falsch und setzen auch weitere Fehlanreize“, sagte Teutrine.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Kindergrundsicherung soll 2025 in Kraft treten

Der Zeitplan von Familienministerin Paus sieht vor, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt. Gerade Familien mit geringem Einkommen sollen es durch die Bündelung der staatlichen Leistungen künftig leichter haben. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält den Startzeitpunkt zum Jahresbeginn 2025 derzeit jedoch nicht für umsetzbar. Erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen seien notwendig, außerdem müssten neue IT-Lösungen geschaffen werden. Es gebe aber noch keine „verwaltungsvertragliche Legitimation“, mit den Arbeiten überhaupt zu beginnen, insbesondere gebe es dafür keine Finanzierung. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Sebastian Gollnow/dpa

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