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Finanzielle Unterstützung

Bürgergeld steigt 2024 auf 563 Euro – welche Hilfen es außerdem vom Staat gibt

Viele Menschen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wie hoch fällt das Bürgergeld heute und in Zukunft aus? Und welche Hilfen gibt es für Geringverdiener?

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2024 erhöht werden – und dadurch 5,5 Millionen Bedürftige im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld auf ihr Konto überwiesen bekommen.

Das Bürgergeld soll 2024 erhöht werden. (Archivbild)

Wie hoch ist das Bürgergeld 2023 – und im kommenden Jahr?

Was bedeutet die geplante Erhöhung ab 2024 im Vergleich zu heute? Dpa benennt die wichtigsten Zahlen: Seit Anfang 2023 erhalten Alleinstehende 502 Euro pro Monat – ab Anfang 2024 sollen es 563 Euro sein. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten bisher 451 Euro – und künftig 506 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro – künftig sollen es 471 sein. 348 Euro erhalten Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – künftig sollen es 390 Euro sein. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres fließen derzeit 318 Euro – und ab 2024 dann 357 Euro.

Wer ist berechtigt, Bürgergeld zu beantragen?

Wer hat einen Anspruch? Bürgergeld kann man bekommen, wenn man erwerbsfähig ist, mindestens 15 Jahre alt, nicht im Rentenalter und wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und man deshalb den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Lebt man mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person zusammen, kann man auch als nicht Erwerbsfähiger Bürgergeld erhalten, wie dpa weiter zu den Hintergründen schildert. Beantragen kann man das Bürgergeld beim Jobcenter, das funktioniert auch digital.

Was wird noch bezahlt?

Zu den Beträgen des Regelsatzes werden die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet, wie dpa erklärt. Innerhalb einer Karenzzeit von 12 Monaten würden Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Bei einer Schwangerschaft habe man Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes. Auch bestimmte weitere Mehrbedarfe könnten geltend gemacht werden.

Kann man Bürgergeld bekommen, wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht?

Für den Fall, dass das Arbeitslosengeld nicht für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten reicht, kann man zusätzlich Bürgergeld beantragen und es damit aufstocken.

Wer hat dagegen Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Viele Familien mit geringem Einkommen haben, zusätzlich zum Kindergeld, einen Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat. Beides, Kinderzuschlag und Kindergeld, wird zusammen ausgezahlt. Allerdings muss der Antrag auf den Kinderzuschlag gesondert bei der Familienkasse gestellt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert. „Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben“, heißt es auf deren Website – es müssen demzufolge zudem einige wichtige Bedingungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erfüllt sein. Eine der Voraussetzungen lautet der Bundesagentur für Arbeit zufolge: Das Brutto­einkommen liegt bei mindestens 900 Euro monatlich für Elternpaare, bei Allein­erziehenden bei mindestens 600 Euro.

Hilfe für eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch besteht, bietet der sogenannte KiZ-Lotse (KiZ steht für Kinderzuschlag) auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

Längst nicht alle Anspruchsberechtigten würden die Leistung abrufen, hieß es gerade auch mit Blick auf die ab dem Jahr 2025 geplante Kindergrundsicherung, die künftig zahlreiche Leistungen für Familien, darunter auch den Kinderzuschlag, bündeln soll, damit betroffene Eltern es in Zukunft einfacher haben.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Für wen besteht ein Anspruch auf Wohngeld?

Das sogenannte Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem jedoch wenig Geld haben, wie dpa erklärt. „Wohn­geld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebens­unterhalt gänzlich allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozial­leistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden“, informiert auch die Stiftung Warentest auf Test.de.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle, ab wann ein Anspruch auf Wohngeld besteht, gibt es zwar nicht. Für eine erste Orientierung kann jedoch der „Wohngeld-Plus“-Rechner des Bundesbauministeriums weiterhelfen.

Wo kann man Wohngeld beantragen? „Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden“, informiert die Bundesregierung auf ihrer Website. Dort gebe es auch die Antragsformulare. Viele Bundesländer böten den Antrag auch online auf ihren Internetseiten an.

Seit wann gibt es das „Wohn­geld plus“?

Seit diesem Jahr ist vom „Wohn­geld plus“ die Rede, wie die Stiftung Warentest erklärt. Zum Hintergrund: Um Personen mit geringem Einkommen zu entlasten, wurde das Wohngeld im Januar 2023 um durchschnittlich 190 Euro monatlich aufgestockt. Damit erhalten, wie dpa zum Zeitpunkt berichtet hatte, die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Rubriklistenbild: © C.. Hardt/FuturexImage/Imago

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