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Influencer und Steuern

Social-Media-Stars: Ich bin Influencer – muss ich Steuern bezahlen?

Unternehmen setzen verstärkt auf Kooperationen mit sogenannten Influencern, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Doch gilt die Steuerpflicht in Deutschland auch für Influencer? 

Die Welt der Influencer hat sich in den letzten Jahren zu einer florierenden Branche entwickelt. Diese Social-Media-Persönlichkeiten beeinflussen ihre Follower maßgeblich. Ein Grund für Unternehmen, verstärkt auf Kooperationen mit Influencern zu setzen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Doch wie sieht es mit der Steuerpflicht für die Internet-Persönlichkeiten in Deutschland aus? 

Influencer sind gewerbliche Unternehmer

Wie auch bei jeder anderen Tätigkeit, bei der Einnahmen erzielt werden, sind Influencer steuerpflichtig. Wenn ein Influencer seine Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, ausübt, wird er steuerlich als gewerblicher Unternehmer eingestuft.

Immer mehr Menschen möchten als Influencer auch Geld verdienen. (Symbolbild)

Verschiedene Steuerarten sind zu prüfen

In Deutschland unterliegen gewerbliche Unternehmer zum einen mit ihrem Gewinn der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kommt aber nur zum Tragen, wenn der Gewinn aus der Tätigkeit über 24.500 Euro liegt. Zu beachten ist aber auch die Umsatzsteuer, die bei jeder Einnahme zu erheben ist. Allerdings kann man als sogenannter Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die Einnahmen nicht höher als 22.000 Euro im Jahr sind.

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Einnahmen sind nicht nur Geld

Vielfach erhalten Influencer gar keine Einnahmen in Geld, sondern testen Produkte, übernachten umsonst in Hotels oder werden zu Veranstaltungen oder kompletten Reisen eingeladen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Sachzuwendungen, die einkommens- wie auch umsatzsteuerlich zu versteuern sind. Dafür ist der Wert anzusetzen, den ein regulärer Käufer für eine Sache oder eine Reise bezahlen müsste. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Sofern derjenige, der etwas bereitstellt, die Einkommensteuer trägt, kann eine Versteuerung beim Influencer unterbleiben.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Influencer sollen unbedingt Belege und Schriftverkehr sammeln

Beim Steuerrecht handelt es sich ganz offensichtlich um eine sehr schwierige Materie, die man als Selbständiger möglichst nicht alleine behandeln, sondern bei der man sich immer von einem Fachmann beraten lassen sollte. Startet man seinen Auftritt, sollte man aber in jedem Fall alle Belege sammeln und auch Schriftverkehr mit Unternehmen und Kunden ausdrucken, damit die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden können. Das Steuerrecht hält vielfältige und teure Strafen bereit, wenn man den Anforderungen nicht nachkommt.

Rubriklistenbild: © Xavier Lorenzo/Imago

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