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Ampel

Einigung zur Kindergrundsicherung: Einfachere Hilfe für Familien soll kommen

Nach monatelangem Streit hat sich die Ampel-Regierung bei der Kindergrundsicherung auf Eckpunkte geeinigt.

Die Finanzierung der Kindergrundsicherung sorgte monatelang für Streit. Kurz vor ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg hat sich die Ampel-Regierung auf Eckpunkte geeinigt. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung kommen. 

Einigungspapier zur Kindergrundsicherung: Weniger Bürokratie für Familien

In der Kindergrundsicherung sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. „Künftig wird es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben“, heißt es laut der Deutschen Presse-Agentur in einem Einigungspapier der Ampel-Koalition. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen demzufolge auch zahlreiche Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.

Nur ein Beispiel: Bislang können viele Familien mit kleinem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag bekommen – bis zu 250 Euro pro Kind sind monatlich möglich. Doch der Antrag auf den Kinderzuschlag muss bislang gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen bündeln.

Kindergrundsicherung: So soll sie funktionieren

Wie soll die geplante Kindergrundsicherung funktionieren? Ein Garantiebetrag, das bisherige Kindergeld, solle für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden, berichtete BR24 anlässlich der Einigung der Ampel. Volljährige Kinder könnten den Garantiebetrag selbst erhalten, heißt es weiter auf BR.de zu den bisherigen Plänen. Darüber hinaus solle es nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelte Zusatzbeiträge geben, die je nach Bedarf ermittelt würden. „Davon könnten besonders auch Alleinerziehende und Familien, die Bürgergeld beziehen, profitieren“, heißt es weiter in dem Bericht des BR.

Damit werde der Bedarf für Kinder an die aktuelle Lebenswirklichkeit angepasst, heiße es in dem Einigungspapier der Ampel. „Dafür soll auch noch einmal genau ermittelt werden, wie viel Grundbedarf ein Kind hat“, erklärt der BR zudem. „Dazu soll das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum neu bemessen werden, das ausschlaggebend ist für die Höhe des Bürgergeldes. In der Folge werden sich die Regelbedarfe im Kinderzusatzbetrag erhöhen“, heißt es weiter in dem BR-Bericht.

Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus werden für die Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 zunächst 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt.

Reicht die Kindergrundsicherung aus? Kritik an Einigung der Ampel

Der Paritätische Gesamtverband äußerte scharfe Kritik an der von der Ampel-Regierung vereinbarten Kindergrundsicherung. „Die Eckpunkte sind enttäuschend. Die Angaben zur Höhe des Kindergeldes sind vage“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der dpa. „Die veranschlagten 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten gehen wohl eher für Verwaltung drauf.“ Sollten arme Kinder am Ende nicht mehr Geld bekommen, würden sie arme Kinder bleiben. Genau das aber sei zu befürchten, sagte er.

Auch Kinderschutzorganisationen zeigten sich unzufrieden mit der Einigung der Ampel-Koalition. Sie sei „enttäuschend. Das ist keine Kindergrundsicherung“, kommentierte die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, dem Bericht von BR24 zufolge. Zwar sei zu begrüßen, dass künftig der Anspruch für den Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern automatisiert geprüft werde. Darüber hinaus sei „das Konzept aber mutlos und schafft nicht den erhofften Beitrag zu Bekämpfung der Kinderarmut“.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Einigung hingegen als „echten Meilenstein“. „Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel laut dpa. „Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen.“ Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden könne, müsse das Parlament nachbessern.

Rubriklistenbild: © Marcel Kusch/dpa

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