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Stichtag am 2. Oktober

Frist für Steuererklärung läuft ab: Welche Gründe das Finanzamt für eine Verlängerung akzeptiert

Wer seine Steuererklärung nicht pünktlich abgeben kann, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dafür braucht es jedoch triftige Gründe.

Wer für das Steuerjahr 2022 eine Erklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist am 2. Oktober 2023 nicht vergessen. Denn ist die Erklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen, riskiert man einen Verspätungszuschlag. „Wird die Deadline 2. Oktober überschritten, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden“, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern. So beträgt der Verspätungszuschlag pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Zahlen muss man den Verspätungszuschlag übrigens auch, wenn man eine Rückerstattung bekommt.

Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einfach verstreichen lassen

Ein weiterer Nachteil, so erklärt es die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: „Im Zweifel schätzt ein Finanzamt-Mitarbeiter Ihre Steuer, was meist nicht zu Ihrem Vorteil ist, denn das Finanzamt kennt ja nicht Ihre Ausgaben.“ Um das zu vermeiden, könne man „rechtzeitig vorher“ beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, betonen die Verbrauchschützer.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung sollte man nicht einfach versäumen.

Steuererklärung: So verlängern Sie die Abgabefrist

Wie lässt sich eine solche Fristverlängerung beantragen? Das funktioniert formlos schriftlich, und man braucht dafür kein spezielles Formular, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt. Auch direkt über Elster beispielsweise kann man das zuständige Finanz­amt der Stiftung Warentest zufolge um eine Verlängerung bitten. „Voraussetzung für eine Verlängerung ist allerdings, dass Sie die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden haben“, wie dpa unter anderem erklärt. Gründe hierfür können, wie es auf Verbraucherzentrale.de heißt, zum Beispiel folgende sein:

  • Krankheit
  • längere Auslandsaufenthalte
  • noch ausstehende Unterlagen.

„Ob Ihr Antrag genehmigt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen (z .B. einem Nachweis über Krankenhausaufenthalt) belegt werden“, so jedoch der wichtige Hinweis der Verbraucherzentrale an der Stelle. Mitunter biete es sich auch an, die Erklärung fristgerecht einzureichen und auf die fehlenden Unterlagen hinzuweisen. „Dann kann der Bescheid in diesem Punkt ‚vorläufig‘ ergehen und berichtigt werden, wenn die Unterlagen vorliegen.“

Will man beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, braucht es dafür einen triftigen Grund, wie auch die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de betont, wo zudem darauf verwiesen wird, dass etwa das „bloße Fehlen“ von Unterlagen nicht zähle. Den Abgabetermin schlichtweg vergessen zu haben, ist ebenfalls schwierig zu erklären.

Gute Aussichten hätten aber alle, die Gründe wie zum Beispiel auch folgende nennen könnten:

  • Kranken­haus­auf­enthalt
  • Umzug
  • Todes­fall in der Familie.

Die Stiftung Warentest erklärt noch einen weiteren wichtigen Punkt: Bittet man beim Finanzamt – unter Angabe eines triftigen Grundes – beim Finanzamt um eine Verlängerung, solle man auch ein „realistisches Datum“ angeben, zu dem die Erklärung vorliegen wird, „zum Beispiel einen Monat später“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de.“ Akzeptiere das Finanzamt die Verlängerung, werde es das „still­schweigend“ tun. „Bis zum Ende der Verlängerung muss die Erklärung dann aber wirk­lich erledigt sein – sonst drohen wieder Verspätungs­zuschläge.“

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Hilfe von Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater

Ist auch die Verlängerung zu kurz oder lehnt das Finanzamt ab, kann es sich lohnen, einen Profi zu konsultieren, sei es ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. „Denn wer seine Erklärung von einem Profi anfertigen lässt, hat länger Zeit – für das Steuer­jahr 2022 bis Ende Juli 2024“, informiert Test.de.

Rubriklistenbild: © Political-Moments/Imago

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