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Vor- und Nachteile
Wechsel in die private Krankenversicherung: Was dafür und was dagegen spricht
Wer mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden ist, sollte sich genau überlegen, ob ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung sinnvoll ist.
Das System der Krankenversicherung in Deutschland ist einzigartig: Nirgendwo anders in Europa existieren zwei Systeme nebeneinander – die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung. Dabei gibt es Bonusprogramme, die man unbedingt kennen sollte. Auf den ersten Blick wirkt die Privat-Variante äußerst verlockend, alleine was die geringen Wartezeiten für einen Arzttermin angeht. Allerdings darf nicht jeder in die private Krankenversicherung wechseln, erklärt Finanztip.de: „Privat versichern dürfen sich nur Beamte, Selbstständige oder Studenten sowie Angestellte, die mit ihrem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. 2023 lag diese bei 66.600 Euro brutto jährlich.“
Private Krankenversicherung: Vor- und Nachteile
Bereits seit über 20 Jahren wird darüber diskutiert, die bestehenden Strukturen abzuschaffen und ein gemeinsames Krankenversicherungssystem einzuführen. Eine Lösung dafür ist jedoch bislang (Stand 26. Februar 2024) noch nicht in Sicht. Anders sieht das bei den Steuerklassen aus, dort könnte es bald zu einer großen Änderung kommen. Doch was spricht denn nun für eine private Krankenversicherung und was dagegen? Es gibt einige Vor- und Nachteile.
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Für Beamten ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung grundsätzlich sinnvoll, alleine aus finanziellen Gründen. 50 Prozent der Behandlungskosten von Beamten werden ohnehin vom Dienstherr übernommen. Für die andere Hälfte der Kosten lohnt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. „Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung müssten Beamten den gesamten Versicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche bezahlen“, erklärt die Stiftung Warentest. Einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung für Beamte gibt es nur in einigen ausgewählten Bundesländern.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Patienten bei der privaten Variante eher selten länger auf einen Arzttermin warten. In der Regel erhalten diese Personen laut Finanztip.de doppelt so schnell eine Behandlung. Auch sichert ein guter Vertrag privat versicherten Menschen den Zugang zur Spitzenmedizin oder zu speziellen Behandlungen im Ausland. Zudem kann der Vertrag so gestaltet werden, dass in der privaten Krankenversicherung spezielle Leistungen ausgewählt werden, die auch nicht gestrichen werden dürfen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können die privaten Kassen auch Menschen ablehnen, obwohl diese prinzipiell die eingangs beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person mit einer Vorerkrankung zu kämpfen hat. Besonders junge Menschen werden mit geringen Gebühren zu privaten Instituten gelockt. Allerdings steigen die Kosten im Alter teils deutlich, darüber sollte sich ausführlich informiert werden. Die Kosten sinken auch dann nicht, wenn die Person aus dem Berufsleben ausscheidet. Nicht nur deshalb müssen immer mehr Menschen im Alter länger weiterarbeiten.
Das kostenfreie Mitversichern der Kinder ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Kinder und Lebenspartner ohne Einkommen müssen mit eigenen, beitragspflichtigen Verträgen ausgestattet werden. Zudem warnt Finanztip.de, dass Arztrechnungen zunächst einmal immer selbst gezahlt werden müssen und die Erstattung bis zu vier Wochen dauern kann – nicht jeder kann sich das je nach Behandlung leisten.
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden
In jungem Alter die möglicherweise günstigeren Beiträge der privaten Variante ausnutzen und im Alter wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Nette Idee, klappt jedoch nicht. Denn es gibt gewisse Voraussetzungen, die einen solchen Wechsel zulassen. Zum einen dürfen Sie noch nicht 55 Jahre alt sein. Zudem erklärt die Verbraucherzentrale: „Das Gehalt darf den Grenzwert, der für Sie gilt, nicht überschreiten. Der liegt 2024 bei 69.300 Euro brutto jährlich. Wer bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer:in privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von derzeit 62.100 Euro.“