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Clevere Tipps für mehr Geld im Monat

Mehr Netto vom Brutto behalten: Mit fünf Tipps können Sie Ihre Gehaltsabzüge auf ein Minimum reduzieren

Die monatlichen Abzüge können bis zu 45 Prozent vom Bruttogehalt ausmachen. Mit diesen fünf cleveren Tipps holen Sie Netto schnell und einfach mehr raus.

Durchschnittlich geht fast die Hälfte des Bruttogehalts jedes Arbeitnehmers für Abzüge drauf. Während man sich beim Blick auf die Gesamtsumme also noch freut, kommt beim Lesen der Nettoauszahlung Enttäuschung auf. Soli-Beitrag, Kirchensteuer, Krankenkasse — all das macht sich bei der monatlichen Gehaltsabrechnung oft teuer bemerkbar.

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sich an den Abzügen leider nichts ändern lässt. Doch dass das Nettogehalt in Steiß gemeißelt ist, ist tatsächlich ein Irrglaube. Eigentlich können Arbeitnehmer in vielen Fällen nämlich einiges an Geld herausholen, indem sie schlicht und einfach ein paar clevere Tipps befolgen. Bereits vor längerer Zeit veröffentlichte unter anderem das „Finanztip“ ein YouTube-Video zu diesem Thema. Darin erklärten die Experten verschiedene Methoden, mithilfe derer das Nettogehalt am Monatsende potenziell höher ausfallen kann. Selbstverständlich hat auf bestimmte Abzüge wie beispielsweise den Soli-Beitrag oder die Festsetzung der Steuerzahlungen nur der Gesetzgeber Einfluss. Doch in anderen Bereichen können Arbeitnehmer sehr wohl sinnvolle Änderungen vornehmen.

1. Vielleicht lohnt es sich, die Krankenkasse zu wechseln

Einige Krankenkassen sind teurer als andere. Ein Krankenkassenwechsel kann deshalb durchaus sinnvoll sein, um das monatliche Nettogehalt aufzustocken. Die richtige Kasse sollte allerdings immer nach dem persönlichen Anspruch ausgewählt werden. Dabei bedeuten mehr Zusatzleistungen nicht immer höhere Beiträge. Manche Anbieter zahlen sogar Beiträge zurück, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit keine Leistungen eingefordert hat.

Diese Frau kann monatlich etwas zurücklegen. (Symbolbild)

2. Nehmen Sie Sachzuwendungen Ihres Arbeitgebers in Anspruch

Mehr Nettogehalt erreicht man am schnellsten durch eine Gehaltserhöhung, doch leider ist diese Aufstockung nicht immer wirklich lohnenswert. Mehr Bruttogehalt bedeutet nämlich häufig auch höhere Steuerzahlungen, sodass am Ende eigentlich nicht viel mehr als sonst übrig bleibt. In manchen Fällen ist die bessere Lösung, Sachzuwendungen vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Diese auch geldwerten Vorteile genannten Zuwendungen sind zwar keine Gehaltserhöhung, können sich jedoch sehr wohl auszahlen. Dazu gehören beispielsweise Diensthandy, Dienstwagen, Weiterbildungen oder teilweise sogar Kosten für eine Kinderbetreuung. Zwar erhöht die Inanspruchnahme der Sachzuwendungen nicht das letztendliche Nettogehalt, der Arbeitgeber bezahlt auf diese Weise jedoch Alltagsgegenstände oder benötigte Dienstleistungen, sodass am Monatsende mehr Geld für andere Dinge übrig bleibt.

3. Verheiratete sollten einen Wechsel der Steuerklasse in Betracht ziehen

Verheiratete Arbeitnehmer oder solche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse IV befördert. Solange beide ungefähr gleich viel verdienen, lohnt sich das auch. Ein Wechsel der Steuerklasse sollte bei unterschiedlich hohen Gehältern jedoch unbedingt in Betracht gezogen werden. Das ist jeweils zum Jahresende möglich. Der besser verdienende Partner sollte in diesem Fall in Steuerklasse III wechseln, der Partner mit dem kleineren Gehalt in Steuerklasse V. Das wird sich letztendlich möglicherweise auch auf das Nettogehalt auswirken.

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4. Nutzen Sie die Lohnsteuer-Ermäßigung

Für regelmäßige Ausgaben können Sie sich beim Finanzamt einen sogenannten Steuerfreibetrag eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten, Kosten für Fortbildungen oder Kinderbetreuung sowie besonders hohe Krankheitskosten. Dieser Freibetrag wird dann monatlich zur Verfügung gestellt und nicht erst nach der Abgabe der Steuererklärung zurückgezahlt. Um die Eintragung vornehmen zu lassen, müssen beim ersten Antrag mindestens 600 Euro an Kosten nachgewiesen werden. Handelt es sich bei den Ausgaben nur um sogenannte Werbungskosten, also Fahrtkosten und andere berufliche Investitionen, müssen mindestens 1.600 Euro an Kosten entstanden sein.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

5. Unbedingt die jährliche Steuererklärung einreichen

Keine Frage, nur den wenigsten unter uns macht die Steuererklärung Spaß. Wer nicht muss, lässt das lästige Dokumente ordnen, Quittungen suchen und Kosten aufschreiben also lieber sein. Allerdings geht dabei vielen Arbeitnehmern ein gehöriger Batzen Geld durch die Lappen. Denn durchschnittlich erhalten neun von zehn Deutschen bei der Abgabe ihrer Steuererklärung um die 900 Euro zurück. Diese Summe wird bei Nichtabgabe sozusagen dem Staat „geschenkt“. Entgegen landläufiger Meinungen ist die Steuererklärung heutzutage übrigens auch kein besonders großer Aufwand mehr. Programme wie ELSTER erleichtern das Einreichen ungemein und Belege müssen darüber hinaus auch nicht mehr mitgeschickt, sondern nur aufbewahrt werden. 

Rubriklistenbild: © IMAGO

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