Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Finanzen regeln

Abgabe der Steuererklärung nicht vergessen: Welche Fristen 2024 gelten

Manche erstellen die Steuererklärung selbst, andere beauftragen einen Profi. Ein Überblick, welche Fristen Steuerzahler aktuell im Blick behalten sollten.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte wissen, wann die Erklärung spätestens beim Finanzamt sein muss. Denn ansonsten kann ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt drohen. Hier ein Überblick, welche Fristen aktuell gelten.

Frist für die Steuererklärung: Welche Deadline ist 2024 wichtig?

Welche Abgabefristen sollten Steuerpflichtige im Blick behalten, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen? In solchen Fällen gilt: Die Erklärung für das Steuerjahr 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag – und somit der 2. September 2024. Darauf hatte die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hingewiesen. Bei der Erklärung für das Steuerjahr 2024 wiederum ist die Abgabefrist dann wieder – ganz regulär – der 31. Juli 2025, wie die VLH weiter auf ihrer Website (Stand: 29. Februar 2024) informierte.

Die große Steuererklärungs-Checkliste

Laden Sie sich HIER die große Steuererklärungscheckliste nach einer kurzen Registrierung kostenlos herunter und sehen Sie auf einen Blick, welche Kosten Sie in der Steuererklärung absetzen können.

Beauftragt man einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, gelten für die darauffolgenden Steuererklärungen jeweils folgende Fristen: Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 habe man mit der Abgabe in solchen Fällen „bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!)“ Zeit, erklärte die VLH – dann ist also der 2. Juni 2025 entscheidend (denn falle der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebe er sich jeweils auf den Montag nach dem Wochenende), und für die Steuererklärung für das Jahr 2024 habe man mittels eines Steuerprofis voraussichtlich noch „bis 30. April 2026“ Zeit. Nur mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lasse sich die Erklärung für das Jahr 2022 noch fristgerecht bis 31. Juli 2024 einreichen, wie zudem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet hatte.

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. (Symbolbild).

Keinen Verspätungszuschlag vom Finanzamt riskieren

Wird die jeweilige Deadline überschritten, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Darauf verwies die Lohnsteuerhilfe Bayern auf ihrer Website. Dieser ist seit 2019 gesetzlich festgelegt – und beträgt pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro monatlich. 

Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen

Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das gehe formlos schriftlich, wie dpa berichtete, ein spezielles Formular brauche man nicht. Voraussetzung für eine Verlängerung ist den Fachleuten zufolge allerdings, dass man die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden hat. Gründe hierfür können zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein, so die Verbraucherzentralen. „Ob Ihr Antrag genehmigt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen (z. B. einem Nachweis über Krankenhausaufenthalt) belegt werden“, heißt es unter anderem auf Verbraucherzentrale.de. Ein entsprechender Antrag beim Finanzamt könnte somit zu einer Fristverlängerung führen, allerdings besteht hier kein automatischer Anspruch darauf.

Das Finanzamt akzeptiert längst nicht jeden Grund, wie auch die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de erklärte, wo unter anderem darauf verwiesen wird, dass etwa das bloße Fehlen von Unterlagen nicht zähle. Die Stiftung Warentest hat noch einen weiteren Tipp: Bittet man beim Finanzamt – unter Angabe eines triftigen Grundes – um eine Verlängerung, solle man auch ein „realistisches Datum“ angeben, zu dem die Erklärung vorliegen wird, „zum Beispiel einen Monat später“. Akzeptiere das Finanzamt die Verlängerung, werde es das „still­schweigend“ tun. „Bis zum Ende der Verlängerung muss die Erklärung dann aber wirk­lich erledigt sein – sonst drohen wieder Verspätungs­zuschläge“, hieß es in dem Beitrag auf Test.de.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Mehr Zeit für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Nicht jeder ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wer die Erklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – sondern die Steuererklärung kann dann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Nur ein Beispiel: Die Steuererklärung 2020 müsse in diesen Fällen also erst am 31. Dezember 2024 bis 24 Uhr beim Finanzamt sein, erklärte die VLH in der genannten Mitteilung auf ihrer Website.

Rubriklistenbild: © Zoonar.com Erwin Wodicka-wodicka@aon.at/Imago

Kommentare