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Finanzen regeln
Abgabe der Steuererklärung nicht vergessen: Welche Fristen 2024 gelten
Manche erstellen die Steuererklärung selbst, andere beauftragen einen Profi. Ein Überblick, welche Fristen Steuerzahler aktuell im Blick behalten sollten.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte wissen, wann die Erklärung spätestens beim Finanzamt sein muss. Denn ansonsten kann ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt drohen. Hier ein Überblick, welche Fristen aktuell gelten.
Frist für die Steuererklärung: Welche Deadline ist 2024 wichtig?
Welche Abgabefristen sollten Steuerpflichtige im Blick behalten, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen? In solchen Fällen gilt: Die Erklärung für das Steuerjahr 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag – und somit der 2. September 2024. Darauf hatte die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hingewiesen. Bei der Erklärung für das Steuerjahr 2024 wiederum ist die Abgabefrist dann wieder – ganz regulär – der 31. Juli 2025, wie die VLH weiter auf ihrer Website (Stand: 29. Februar 2024) informierte.
Beauftragt man einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, gelten für die darauffolgenden Steuererklärungen jeweils folgende Fristen: Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 habe man mit der Abgabe in solchen Fällen „bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!)“ Zeit, erklärte die VLH – dann ist also der 2. Juni 2025 entscheidend (denn falle der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebe er sich jeweils auf den Montag nach dem Wochenende), und für die Steuererklärung für das Jahr 2024 habe man mittels eines Steuerprofis voraussichtlich noch „bis 30. April 2026“ Zeit. Nur mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein lasse sich die Erklärung für das Jahr 2022 noch fristgerecht bis 31. Juli 2024 einreichen, wie zudem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet hatte.
Keinen Verspätungszuschlag vom Finanzamt riskieren
Wird die jeweilige Deadline überschritten, muss man mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Darauf verwies die Lohnsteuerhilfe Bayern auf ihrer Website. Dieser ist seit 2019 gesetzlich festgelegt – und beträgt pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro monatlich.
Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen
Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das gehe formlos schriftlich, wie dpa berichtete, ein spezielles Formular brauche man nicht. Voraussetzung für eine Verlängerung ist den Fachleuten zufolge allerdings, dass man die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden hat. Gründe hierfür können zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein, so die Verbraucherzentralen. „Ob Ihr Antrag genehmigt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen (z. B. einem Nachweis über Krankenhausaufenthalt) belegt werden“, heißt es unter anderem auf Verbraucherzentrale.de. Ein entsprechender Antrag beim Finanzamt könnte somit zu einer Fristverlängerung führen, allerdings besteht hier kein automatischer Anspruch darauf.
Das Finanzamt akzeptiert längst nicht jeden Grund, wie auch die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de erklärte, wo unter anderem darauf verwiesen wird, dass etwa das bloße Fehlen von Unterlagen nicht zähle. Die Stiftung Warentest hat noch einen weiteren Tipp: Bittet man beim Finanzamt – unter Angabe eines triftigen Grundes – um eine Verlängerung, solle man auch ein „realistisches Datum“ angeben, zu dem die Erklärung vorliegen wird, „zum Beispiel einen Monat später“. Akzeptiere das Finanzamt die Verlängerung, werde es das „stillschweigend“ tun. „Bis zum Ende der Verlängerung muss die Erklärung dann aber wirklich erledigt sein – sonst drohen wieder Verspätungszuschläge“, hieß es in dem Beitrag auf Test.de.
Mehr Zeit für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung
Nicht jeder ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Wer die Erklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – sondern die Steuererklärung kann dann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Nur ein Beispiel: Die Steuererklärung 2020 müsse in diesen Fällen also erst am 31. Dezember 2024 bis 24 Uhr beim Finanzamt sein, erklärte die VLH in der genannten Mitteilung auf ihrer Website.