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Beamte: Besoldung
Wenn Beamten zu wenig Geld bezahlt wird, ist das verfassungswidrig
Mit großer Streikbereitschaft hat der öffentliche Dienst in Deutschland ein starkes Tarifergebnis mit erheblichen Einkommenssteigerungen erreicht. Beamte fallen jedoch nicht in die Anwendung des Tarifvertrags.
In Deutschland ist das Berufsbeamtentum etabliert. Beamte dürfen nicht streiken, sind aber von ihren Arbeitgebern, den sogenannten Dienstherren, finanziell zu unterhalten. Dazu gehört, dass sie ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen und auch im Ruhestand über solche verfügen können. Erkennbar ist, dass sich die Tradition des Berufsbeamtentums auf eine sehr lange zurückliegende Zeit stützen kann, als der Beamte insbesondere dem Monarchen Aufgaben abnahm und diese treu ergeben ausführte. In den heutigen Demokratien übernehmen Beamte wichtige Aufgaben in der Staatsverwaltung, aber auch in wichtigen Funktionen wie beispielsweise der Polizei.
Das Bundesverfassungsgericht wertete im Jahr 2020, dass die Besoldung von Richtern des Landes Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 verfassungswidrig wäre. (Symbolbild)
Übrigens: Wer in den öffentlichen Dienst wechseln möchte, sollte sich an bestimmten Standorten besonders gut umschauen.
Das Einkommen des Beamten leitet sich aus der Verfassung ab
Wie die Beamten zu entlohnen sind, war dereinst dem Regenten (Monarch, König) überlassen. Nicht von ungefähr bildete sich im Sprachgebrauch das Bild von einer fürstlichen Entlohnung als sehr gute Bezahlung heraus. Davon sind Beamte nun in vielen Tätigkeiten sicherlich weit entfernt.
Aber der Anspruch des Beamten auf seine Entlohnung leitet sich auch heute noch konkret aus der Verfassung ab. Es muss ihm ein Lebensunterhalt gewährt werden, der seinem Dienstrang und der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung angemessen ist, sowie der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht.
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Sollte ein Beamter mit seiner Besoldung nicht zufrieden sein, kann er – gestützt auf die Verfassung – höhere Zahlungen einklagen. So hat der hessische Verfassungsgerichtshof Ende 2021 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 zu niedrig und damit verfassungswidrig war. Zu gleichem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020, das die Besoldung von Richtern des Landes Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 als verfassungswidrig zu niedrig wertete. Ein besonderes Augenmerk legen die Gerichte dabei auf das Vorhandensein des sogenannten Mindestabstandsgebots. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht einmal entschieden, dass die Tätigkeiten von Beamten auf einfachster Stufe um mindestens 15 Prozent besser entlohnt sein müssen, als die Leistungen des Staates an seine Bürger für die sogenannte Grundsicherung.
Dieses Mindestabstandsgebot kann jedoch zu einer Kettenreaktion führen. Denn die Abstände müssen sich fortsetzen in den beamtenrechtlichen Besoldungen, die für höhere Tätigkeiten geleistet werden. Ist also die unterste Stufe bereits zu niedrig, setzt sich eine Erhöhung der untersten Stufe über das ganze Gefüge bis zur höchsten Stufe fort. Ist die Einstufung der Beamtenbesoldung aber einmal stimmig verfasst, dann orientieren sich die weiteren Erhöhungen der Dienstherren vielerorts an den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst. Dieses muss dann aber im Wege eines Gesetzes umgesetzt werden.