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Rund ums Thema Nachlass

Erben leicht gemacht: Das sind die sieben größten Irrtümer und so könnt ihr sie umgehen

Mit einer Erbschaft kommen auch viele rechtliche Angelegenheiten auf einen zu.
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Mit einer Erbschaft kommen auch viele rechtliche Angelegenheiten auf einen zu.

Neben der Trauer müssen sich Erben auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Liegt dabei ein Testament vor, ist das schon mal die halbe Miete. Denn beim Nachlass kann es oft zu Missverständnissen kommen. Die gravierendsten Fehler und wie Ihr diese vermeiden könnt.

Auf den Tod eines Menschen folgt meist eine Erbschaft. Und das Vermächtnis kann auch mal negative Auswirkungen auf die Familie und die Finanzen haben. Deshalb ist es wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen und häufigen Missverständnisse zu informieren. Hier die siebe größten Irrtümer rund ums Thema, Erbe und Hinterlassenschaften.

Wer wird ohne Testament Erbe?

Wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Heißt: In erster Linie erben die Kinder und der Ehepartner. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihrer Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen, teilt das „Bundesministerium der Justiz“ mit.

Müsst ihr euer Testament beim Notar erstellen?

In Filmen und Serien sieht man oft, wie Menschen ihr Testament bei einem Notar erstellen oder beglaubigen lassen. Das ist jedoch nicht zwingend notwendig. Laut „Gansel Rechtsanwälte“ kann man sein Testament beim Notar beglaubigen lassen, jedoch ist dies nicht zwingend nötig. Jedoch sichert das Siegel vom Notar den letzten Willen rechtlich ab.

Allerdings kommt dieser erst zum Einsatz, wenn das Testament bereits geschrieben ist. Ein Notar dürfe laut „Gansel Rechtsanwälte“ keine Rechtsberatung geben. Wer Hilfe bei der Erstellung seines Testaments braucht, sollte sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden. Wichtig: Ein handschriftliches Testament ist gültig, muss aber eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben werden.

Kann der ganze Besitz nur an eine Person vererbt werden?

Der Erblasser kann nach dem deutschen Gesetz grundsätzlich frei entscheiden, wem er, was und wie viel vererben möchte. Dadurch soll jeder die Möglichkeit haben, nach seiner Vorstellung zu entscheiden, was mit seinem Vermögen nach seinem Leben passiert. Jedoch gibt es eine Einschränkung, und zwar der Pflichtteil.

Laut raklinger.de sind Erblassen gegenüber gewissen Personen verpflichtet, ihnen einen gewissen Teil seines Vermögens zu überlassen. Dabei handelt es sich um die engsten Familienangehörigen. Jedoch hat man beim Pflichtteil - im Gegensatz zum Erbe - nur einen Anspruch auf Geld. Und dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wie raklinger.de schreibt.

Gehört nach dem Tod eines Partners alles dem Verbliebenen?

Der gesetzliche Erbteil des Ehepartners hängt vom Güterstand und von der Zahl der Kinder ab. Bei der Gütergemeinschaft erbt der Ehepartner ein Viertel des Nachlasses, während er bei einer Zugewinngemeinschaft die Hälfte bekommt. Beim Güterstand der Gütertrennung hängt der Erbteil des Ehepartners immer von der Anzahl der Kinder ab.

Noch offene Rechnungen: Können Schulden vererbt werden?

Nicht immer bringt eine Erbschaft finanziellen Reichtum, denn auch Schulden und offenen Rechnungen können an die Erben weitergegeben werden. Dass Schulden also nicht vererbt werden können, ist falsch. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, allerdings nur bis zur Höhe des Nachlasses.

Können Schenkungen unter Lebenden den Pflichtteil verringern?

Pflichtteilsberechtigte können Schenkungen anfechten, wenn sie innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden. Die Schenkung wird dann dem Nachlass wieder hinzugerechnet, um die Pflichtteilsberechtigten nicht zu benachteiligen. Doch Schenkungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das bedeutet, dass Schenkungen unter Lebenden nicht sicher sind und auch den Pflichtteil schmälern können.

Muss eine Frist bei der Erbschaft beachtet werden?

Ja, im Erbfall gibt es eine Frist. Die Erben müssen die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie über den Tod des Erblassers informiert wurden, annehmen. In dieser Zeit können sie das Erbe auch ausschlagen. Wird diese Zeit nicht eingehalten, gilt die Erbschaft als angenommen. (beu)

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