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„Verteilungsbericht 2023“

Ab wann gilt man in Deutschland als arm – und was bedeutet das? Neue Studie gibt Antworten

Experten haben untersucht, wie sich die Einkommen in Deutschland verteilen. Die Studie nimmt auch die Auswirkungen auf die Lebensumstände in den Blick. 

Arme Menschen in Deutschland müssen nicht selten auf Güter des alltäglichen Lebens wie neue Kleidung oder Schuhe verzichten und können mitunter nicht angemessen heizen. Zu diesem Ergebnis kommt eine am 2. November vorgestellte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Für den „Verteilungsbericht 2023“ wurden Befragungen aus dem Jahr 2021 ausgewertet.

Armut in Deutschland ist nicht selten mit Entbehrungen verbunden, erklärte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) anlässlich der Studie. (Symbolbild)

Ab welchem Einkommen gilt man in Deutschland als arm?

Als arm gilt, wessen Haushaltsnettoeinkommen weniger als 60 Prozent des sogenannten mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Für einen Singlehaushalt liegt die Grenze nach WSI-Angaben bei maximal 1.200 Euro im Monat. Der Studie zufolge war 2021 neue Kleidung unerschwinglich für 17 Prozent der Menschen, die dauerhaft, also über fünf oder mehr Jahre, unter der Armutsgrenze lebten. Unter den Menschen, die 2021 arm waren, aber nicht durchgehend in allen vier Jahren davor, konnten sich gut acht Prozent keine neue Kleidung leisten. Von den dauerhaft Armen sahen sich der Studie zufolge mehr als vier Prozent finanziell nicht in der Lage, die Wohnung angemessen zu heizen. Fünf Prozent gaben an, sich keine neuen Schuhe leisten zu können.

Wie viele Menschen sind von Einkommensarmut betroffen?

Die Daten machten anschaulich, dass Armut selbst in einem reichen Land wie der Bundesrepublik nicht selten mit deutlichen alltäglichen Entbehrungen verbunden sei, analysierte das WSI. Die Einkommensarmut habe von 2021 auf 2022 leicht abgenommen, berichtete das WSI weiter. So hätten 2022 in Deutschland 16,7 Prozent der Menschen in Armut gelebt, 2021 seien es noch 16,9 Prozent gewesen. Seit 2010 sei die Armutsquote im Trend jedoch spürbar angestiegen. Damals habe sie bei 14,5 Prozent gelegen. Im Vor-Corona-Jahr 2019 habe sie 15,9 Prozent betragen.

Überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind der Untersuchung zufolge Arbeitslose, Minijobber, Ostdeutsche, Alleinerziehende, Frauen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Singles sowie Menschen, deren Schulabschluss maximal einem Hauptschulabschluss entspricht.

Welche Hilfen gibt es vom Staat?

Viele Menschen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Für den Fall, dass das Arbeitslosengeld nicht für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten reicht, lässt sich zusätzlich Bürgergeld beantragen und es damit aufstocken.

Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind und Monat

Viele Familien mit geringem Einkommen haben – zusätzlich zum Kindergeld – einen Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro je Kind und Monat. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss allerdings gesondert bei der Familienkasse gestellt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt. Hilfe für eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch besteht, bietet der „KiZ-Lotse“ (KiZ steht für Kinderzuschlag) auf der Website der Arbeitsagentur.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Wohngeld – Anspruch und Höhe abhängig von mehreren Faktoren

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld haben. „Wohn­geld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebens­unterhalt gänzlich allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozial­leistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden“, informiert zum Beispiel die Stiftung Warentest auf Test.de. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle, ab wann ein Anspruch auf Wohngeld besteht, gibt es zwar nicht. Für eine erste Orientierung kann jedoch der „Wohngeld-Plus“-Rechner des Bundesbauministeriums weiterhelfen. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Friso Gentsch/dpa

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