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Darauf müssen Sie achten

Von Rente bis Fernsehen: Diese Änderungen kommen im Juli auf Sie zu

Neuer Monat, neues Glück – zum 1. Juli kommen wieder Veränderungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Was Sie ab nächstem Monat beachten sollten.

Mehr Geld, neue Pfändungsfreigrenzen oder Kabelfernsehen – auch im Juli 2024 kommen auf die Menschen in Deutschland wieder Veränderungen zu. Welche das unter anderem sind, erfahren Sie hier im Überblick.

Änderungen im Juli für Rentnerinnen und Rentner

Jeden Monat kommen auf die Menschen Veränderungen zu. Was Sie für Juli 2024 beachten sollten.

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden ab Juli 2024 mehr Geld bekommen. Die gesetzliche Rente wird um 4,57 Prozent erhöht, damit steigt der Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Bekommen Sie also aktuell 1.000 Euro Rente, erhalten Sie ab Juli 1.045,70 Euro. Veränderungen gibt es auch für Witwen und Witwer, neben erhöhten Beiträgen steigt auch der Einkommensfreibetrag. Erhalten Sie Erwerbsminderungsrente, bekommen Sie ab Juli ebenfalls mehr Geld. Dies wird wie folgt gestaffelt, informiert der Sozialverband VdK:

  • Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014: Sie erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018: Sie erhalten 4,5 Prozent mehr.

In den kommenden Jahren soll die Erwerbsminderungsrente jeweils im Juli um die Rentenanpassung erhöht werden.

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Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten

Haben Sie schon geklärt, wie Sie ab Juli 2024 das Fernsehprogramm empfangen möchten? Wenn Sie zur Miete wohnen, dann haben Sie vermutlich in den Nebenkosten oft pauschal für das Kabelfernsehen gezahlt. Das geht ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Gesetzlich festgelegt wurde dies bereits am 1. Dezember 2021, nun läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung aus. Bedeutet: Sie können selbst entscheiden, wie Sie Fernsehen empfangen wollen – über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet. Heißt aber auch – Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen, damit Sie wie gewohnt das Programm genießen können, sonst bleibt ab 1. Juli der Bildschirm schwarz.

Blackbox in neu zugelassenen Autos verpflichtend

In neu zugelassenen Fahrzeugen wird ab Juli die Blackbox Pflicht. Das Portal 24auto informiert, dass es sich bei dem Datensammler eher um ein „Event Data Recorder“ (EDR) handelt – dies bedeutet, dass es keine permanente Überwachung und Auswertung der Fahrweise ist. Vergleichbar sei der EDR mit einem Flugschreiber – ausgewertet werden soll die Blackbox nämlich erst zu Rekonstruktion von Unfällen.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Deckel von Einwegflaschen und Milchkartons mit Verpackung verbunden

Ab dem 3. Juli sind die neuen Verschlüsse (Deckel festhängend an Flaschen oder Verpackungen) gemäß einer EU-Richtlinie bei Einweggetränkeverpackungen, die Bestandteile aus Plastik aufweisen und unter drei Liter Volumen haben, verpflichtend, informiert Utopia.de. Die Hersteller haben die Produktionsweise schon weitgehend verändert. Sie als Verbraucherin oder Verbraucher lassen den Deckel einfach an der Verpackung und entsorgen alles gemeinsam im Gelben Sack oder der Gelben Tonne.

Neue Pfändungsfreigrenzen

Ab 1. Juli erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland. Durch die Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde, noch laufende Kosten zahlen können. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag liegt derzeit bei 1.402,28 Euro. Ab Juli wird dieser auf 1.491,75 Euro erhöht, informiert die Krankenkasse TK.

Rubriklistenbild: © dolgachov/Imago

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