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Testament erforderlich

Ehepaare ohne Kinder: Ehepartner erbt im Todesfall nicht automatisch

Stirbt ein Ehepartner eines kinderlosen Ehepaares, erbt ohne Testament keinesfalls der überlebende Partner automatisch. Ein Irrglaube, der weit verbreitet ist.

Die Aufsetzung eines Testaments ist wichtig, kann sie doch schwerwiegende Konflikte nach dem Ableben eines Menschen vorbeugen. Das trifft keinesfalls nur auf Ehepaare mit Kindern zu. Denn auch kinderlose Paare sollten sich mit einem Gang zum Notar beschäftigen, wenn sie möchten, dass im Todesfall einer der beiden Personen der Ehepartner als Alleinerbe dastehen soll.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Die Notarkammer Celle klärt diesbezüglich auf: „In kinderlosen Ehen erbt der Ehepartner gemäß der gesetzlichen Erbfolge nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen.“ Oftmals sind die Eltern zum Zeitpunkt des Ablebens des Ehepartners ebenfalls bereits verstorben. In diesem Fall jedoch erben die – falls vorhanden – weiteren Kinder der Eltern. Sind auch diese bereits verstorben, geht das Erbe an deren Kinder, also an die Neffen und Nichten des verstorbenen Ehepartners.

Ordnungssystem des gesetzlichen Erbrechts

Erben erster Ordnung: Kinder und Enkelkinder des Erblassers.

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers. Auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person gehören zu dieser Gruppe.

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins des Erblassers

Doch wie sieht die Verteilung ohne Testament konkret aus? Es tritt das Ehegattenerbrecht in Kraft. Stirbt ohne vorherige Testamentsaufsetzung ein verheirateter, kinderloser Mensch, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte und zusätzlich ein Viertel für den Zugewinnausgleich, wie die ERGO-Versicherung erklärt. Der Rest geht an die sogenannten „Erben zweiter Ordnung“ – Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.

Ohne Testament kann es beim Erbe zu überraschenden Verteilungen kommen.

Ohne Testament kommt es nicht nur bei Geldbeträgen zu Aufteilungen. Wenn beispielsweise das vom Ehepaar gemeinsam bewohnte Haus dem Erblasser alleine gehört hat, kommen nach dessen Tod Miteigentümer dazu, die ein Mitspracherecht bei der Nutzung der Immobilie haben. Unterschiedliche Vorstellungen bei dieser Thematik bergen natürlich Potenzial für Konflikte.

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Durch ein Testament den Ehepartner als Alleinerben einsetzen

Wenn Sie darauf bestehen, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Ableben als Alleinerbe aufgeführt wird, müssen Sie beim Notar ein Testament verfassen. Darin können sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und im Todesfall der anderen Person vor dem Zugriff Dritter schützen. Dennoch bleibt ein Pflichtteilanspruch der Eltern bestehen. Um diesen bereits im Vorfeld zu vermeiden, kann man einen Vertrag mit den Eltern über einen Pflichtteilverzicht aufsetzen. Dieser muss selbstverständlich notariell beurkundet sein.

Ebenfalls interessant: Mit einer geschickten Methode können Sie vermeiden, dass das mit hohen Steuerzahlungen verbunden ist.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/IMAGO

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