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Beitragsbemessungsgrenze

Gutverdiener müssen 2024 mit höheren Abgaben rechnen – welche Gehälter sind betroffen?

Ab Januar 2024 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen kräftig nach oben gehen – das wirkt sich entsprechend auf höhere Gehälter aus.

Für Gutverdiener sollen die Sozialabgaben 2024 erneut turnusgemäß steigen. Das hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Bezug auf einen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums berichtet. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen sollen dadurch angehoben werden, schilderte die Nachrichtenagentur. Was ist demnach geplant? „In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden“, berichtete dpa. Wer darüber hinaus verdiene, zahle nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. „Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro in den alten sowie 7.100 Euro in den neuen Ländern.“

Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen sollen 2024 stark steigen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll dpa zufolge zum 1. Januar „auf bundeseinheitlich Euro 5.175 pro Monat“ steigen. Bisher lag sie demzufolge bei 4.987,50 Euro. „Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen“, schrieb dpa zudem. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liege, könne sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Die Rechengrößen seien laut Entwurf „immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben“, schilderte dpa, sie würden dabei nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.

Gutverdiener müssen mit höheren Sozialabgaben im kommenden Jahr rechnen. (Symbolbild)

Gutverdiener: Zusätzliche Sozialabgaben von mehreren Hundert Euro im Jahr

Jedes Jahr hebe der Staat die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze an, heißt es in einer Mitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft (Stand: 7. September) – ab Januar 2024 wird es allerdings „deutlich teurer“, wie neue Berechnungen des IW ergeben hätten: „Wer 70.000 Euro im Jahr verdient, zahlt im kommenden Jahr rund 20 Euro höhere Sozialabgaben pro Monat, bei 90.000 Euro sind es fast 50 Euro.“

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Mit der Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet der Staat eine Rechengröße im Sozialversicherungsrecht, wie das IW grundsätzlich erklärt – gemeint ist „das Einkommen, bis zu dem berechnet wird, wie viel jemand für Renten- oder Krankenversicherung zahlen muss“. 

Rubriklistenbild: © IMAGO/Jose Carlos Ichiro

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