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Sonderbehandlung für Mette-Marits Sohn?
„Große Tortur“: Strenge Haftbedingungen für Marius Borg Høiby
Zwar gelten für den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit spezielle Sicherheitsmaßnahmen, dennoch muss sich Marius auf spartanische Verhältnisse einstellen.
Update vom 21. November 2024, 12:25 Uhr: Nach der Verkündung, dass Marius Borg Høiby für eine Woche in Untersuchungshaft muss, hatte sich sein Anwalt Øyvind Bratlien die Möglichkeit offen gelassen, in Berufung zu gehen. Am Vormittag erklärte er jetzt gegenüber Nettavisen: „Gegen das Urteil wird keine Berufung eingelegt (...) Eine Woche war jetzt das realistischste, was man erreichen konnte. Ohnehin hat das Berufungsgericht keine Zeit, eine Entscheidung zu treffen, bevor die Haftstrafe fast abgelaufen ist. Dann hat es wenig Sinn, Berufung einzulegen.“
Erstmeldung vom 21. November 2024, 11:58 Uhr: Oslo – Am Mittwoch (20. November) entschied das Bezirksgericht Oslo nach einem Haftprüfungstermin unter Ausschluss der Öffentlichkeit, dass Marius Borg Høiby (27) bis zum 27. November in Untersuchungshaft bleiben muss. Marius‘ Anwalt Øyvind Bratlien (44) gab sich nach der Verkündung gegenüber Verdens Gang trotzdem optimistisch. „Eine Woche ist weitaus besser als zwei Wochen. Wir halten es für vielversprechend.“
„Sehr isoliert“: Auch Mette-Marit und Haakon dürfen Marius nicht in der U-Haft besuchen
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Für Marius Borg Høiby gilt in dieser Zeit ein Brief- und Besuchsverbot, auch beim Gerichtstermin waren laut Nettavisen keine Familienmitglieder anwesend, Kronprinz Haakons (51) Stiefsohn war auf sich gestellt. „Es ist offensichtlich eine große Tortur für jeden, der beschuldigt wird, in Untersuchungshaft zu sein“, betont Rechtsanwalt und Journalist Kjetil Kolsrud (49) gegenüber TV 2. „Man ist sehr isoliert und sitzt in einem Gefängnissystem, das auf kurze Aufenthalte ausgelegt ist. Daher sind die Haftbedingungen spartanisch.“
Gründe für die Anordnung einer Untersuchungshaft
„Unter Untersuchungshaft versteht man, dass jemand, dem eine Straftat vorgeworfen wird, vor Beginn des Strafverfahrens für eine gewisse Zeit inhaftiert sein muss“, so die Erklärung auf der offiziellen Webseite der norwegischen Gerichte, Domstol. Für eine U-Haft muss mindestens einer von drei möglichen Gründen zutreffen.
Fluchtgefahr ist einer der genannten Gründe, des Weiteren kann die Gefahr, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusste werden, eine Inhaftierung rechtfertigen. Die Möglichkeit, dass die Straftaten wiederholt werden könnten, zählt ebenfalls zu den Punkten.
Marius Borg Høiby in U-Haft: In welchem Gefängnis befindet sich Kronprinzessin Mette-Marits Sohn?
Nach seiner dritten Festnahme wurde Marius Borg Høiby zunächst in die zentrale Haftanstalt in Oslo gebracht. Wo er jetzt seine Untersuchungshaft antritt, ist nicht bekannt – aus gutem Grund, wie Olav Rønneberg laut TV 2 erklärt. Da Marius als Sohn von Mette-Marit im Fokus der Öffentlichkeit stehe, müssten besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. „Er ist eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und der Sohn der Kronprinzessin. Sie können ihn nicht mit irgendwelchen Insassen in ein Gefängnis stecken“, so der Gerichts-Experte.
„In solchen Fällen ist es üblich, hinter verschlossenen Türen zu reden. Eine Lösung finden, wohin er geschickt wird und warum. Diese Hinterzimmergespräche finden zwischen der Polizei und der Verteidigung statt.“ Marius‘ Anwalt hatte gegenüber VG bereits angekündigt, möglicherweise Berufung einlegen zu wollen. „Dann bleibt zu hoffen, dass das Gericht seine Türen öffnet, wenn es entgegen aller Vermutungen nächste Woche zu einer weiteren Gerichtsverhandlung kommt“, so Øyvind Bratlien.
Der Verteidiger und sein Mandant Marius hatten sich laut TV 2 aus Gründen der Transparenz für einen öffentlichen Gerichtstermin ausgesprochen. Seine Entzugspläne muss Marius Borg Høiby auf jeden Fall erst mal auf Eis legen. Wie Nettavisen berichtet, wollte Marius Norwegen verlassen, doch die Festnahme stoppte ihn. Verwendete Quellen:vg.no, tv2.no, domstol.no, nettavisen.no