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Forderungen der Anklage
Geschädigte Frauen fordern Schmerzensgeld von Marius Borg Høiby
Sechs Frauen, eine Forderung: Im Prozess gegen Marius Borg Høiby werden stattliche Summen genannt – selbst bei Freispruch blieben sie wohl geschuldet.
Der Gerichtssaal in Oslo wird zum Schauplatz eines beispiellosen Verfahrens: Am vorletzten Prozesstag im Fall Marius Borg Høiby (29) – Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52) – legten die Anwältinnen und Anwälte der sechs geschädigten Frauen ihre Schmerzensgeldforderungen vor.
Laut der norwegischen Boulevardzeitung VG summieren sich die Forderungen auf mehr als 1,9 Millionen norwegische Kronen – das entspricht nach aktuellem Tageskurs rund 172.000 Euro. Die höchste Einzelforderung entfällt mit rund 36.000 Euro auf die anonym gebliebene „Lofoten-Frau“. Für Nora Haukland (28), die einzige namentlich bekannte Geschädigte und ehemalige Freundin Høibys, werden gut 18.000 Euro verlangt – inklusive eines Aufschlags für die besondere Belastung durch den enormen Mediendruck, dem sie als öffentliche Person ausgesetzt war.
Marius Borg Høiby: Warum die Frauen Schmerzensgeld auch bei Freispruch bekommen könnten
„Es war eine enorme Belastung für Haukland“, sagt ihre Beistandsanwältin Heidi Reisvang laut VG – Haukland hatte vergeblich beantragt, anonym zu bleiben. Auch das norwegische Nachrichtenportal Nettavisen verfolgte den Prozess live und berichtete, dass der psychiatrische Sachverständige Trond Heir im Zeugenstand erklärte, Beziehungen mit Gewalt seien „die schwierigsten Beziehungen, aus denen man herauskommt“ – Bedrohung und emotionale Abhängigkeit gingen dabei Hand in Hand.
Høiby selbst bestreitet die schwerwiegendsten Vorwürfe – darunter vier mutmaßliche Vergewaltigungen und Misshandlung in einer nahen Beziehung gegenüber Nora Haukland – konsequent. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten beantragt. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
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Entscheidend ist dabei: Selbst im Falle eines Freispruchs können die Schmerzensgeldforderungen Bestand haben – denn im Zivilrecht gilt ein niedrigeres Beweismaß als im Strafrecht. Beistandsanwältin Mette Yvonne Larsen, die die sogenannte „Frogner-Frau“ vertritt, brachte es im Gerichtssaal auf den Punkt: „Dort reicht es aus, dass es klar wahrscheinlich ist.“ Marius Borg Høiby warf der Staatsanwaltschaft vor, ein „Monster“ aus ihm gemacht zu haben. Alle warten nun gebannt auf den Richterspruch. Verwendete Quellen: vg.no, nettavisen.no