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Stellplatz-Satzung nach neuem Gesetz

„Wir holen das Maximale raus“: Waldkraiburg schafft neue Regeln für Parkplätze

Ein Auto in Waldkraiburgs Innenstadt vor einer Tiefgaragen-Abfahrt
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Bei künftigen Bauprojekten braucht es weniger Stellplätze. So sieht es Bayerns Modernisierungsgesetz vor. Waldkraiburg passt deshalb seine Stellplatz-Satzung an.

Weniger Bürokratie, weniger Spielraum: Ab Oktober gelten mit Bayerns Modernisierungsgesetz für Bauprojekte neue Vorgaben für Stellplätze. Waldkraiburg hat bereits reagiert und seine Satzung angepasst – mit Kompromissen.

Waldkraiburg – Bisher galt in Waldkraiburg eine klare Staffelung: Drei Stellplätze für Wohnungen ab 150 Quadratmeter, bei kleinen Wohnungen bis 65 Quadratmeter reicht ein Stellplatz. Bei größeren Wohnanlagen mussten zusätzlich Besucherparkplätze eingeplant werden.

Wurde ein entsprechendes Mobilitätskonzept vorgelegt, konnte die Zahl der Stellplätze wiederum reduziert werden. Die städtische Stellplatzsatzung regelte diese Vorgaben bislang im Detail – doch ab Oktober tritt das bayerische Modernisierungsgesetz in Kraft und ändert die Spielregeln.

Bayerns Modernisierungsgesetz bringt neue Vorgaben für Stellplätze mit und die sind ziemlich einfach: Pro Wohnung dürfen künftig maximal zwei Stellplätze vorgeschrieben werden. Hat eine Kommune keine Satzung, darf sie keine Stellplätze fordern. „Die Zahl darf nur nach unten abweichen“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck im Bauausschuss. Im sozialen Wohnungsbau liegt der Wert sogar bei nur bei 0,5 Stellplätze, aufgerundet werden darf nicht. Zusätzlich könnten im Stadtgebiet auch noch bestehende öffentliche Parkplätze wegfallen, wenn dem Radverkehr mit eigenen Wegen mehr Platz eingeräumt wird.

Maximal-Forderung bei größen Wohnungen

Damit ist klar, dass im Vergleich zur bisherigen Satzung bei neuen Bau-Projekten weniger Stellplätze berücksichtigt werden müssen. „Wir machen das Bestmögliche aus dem Wenigen, das uns bleibt. Das ist nicht allzu viel, wir holen das Maximale raus“, erklärte Schwunck.

Denn zuletzt wurde darüber diskutiert, ob die Stadt auch künftig zwischen kleinen und großen Wohnungen differenzieren soll oder pauschal zwei Stellplätze pro Wohnung festschreibt. Der Vorschlag: Für Wohnungen bis 60 Quadratmeter könnte somit ein Stellplatz ausreichend sein, bei größeren Wohnungen soll es dann die Maximal-Forderung sein.

20 Prozent der Stellplätze oberirdisch

An einer weiteren Stellschraube will die Stadt drehen: Weil künftig keine Besucherparkplätze mehr vorgeschrieben werden können, sollen 20 Prozent der Stellplätze oberirdisch errichtet werden müssen. Für Schwunck kämen diese faktisch Besucherparkplätzen gleich. Ausgeweitet werden soll dagegen das Angebot an Fahrradstellplätzen – hier können die Kommunen nämlich weiterhin selbst Vorgaben machen.

Hohe Ablöse bei Stellplätzen

Auch die Möglichkeit, Stellplätze abzulösen, bleibt bestehen – die Ablöse wurde jedoch deutlich erhöht. „Das bleibt aber nur als letztes Mittel gedacht, um ein Bauvorhaben nicht zu verhindern“, betonte Schwunck.

Im Bauausschuss fand der Entwurf überwiegend Zustimmung. Für Johann Vetter (UWG) ging der Entwurf für die neue Stellplatz-Satzung in die richtige Richtung. Er regte aber an, erst ab einer Wohnungsgröße von 70 Quadratmetern zwei Stellplätze vorzuschreiben. Im sozialen Wohnungsbau empfindet er 0,5 Stellplätze pro Wohnung als „zu wenig“.

Bei 60 Quadratmeter ist das Ende erreicht

Keine Verbesserungsvorschläge für die Satzung hatte Karl-Heinz Stocker (CSU): „Wir haben uns dazu viele Gedanken gemacht. Bei 60 Quadratmeter ist das Ende erreicht, weiter sollte man nicht rauf.“ Das sah auch Ernst Schäffer (AfD) so: „60 Quadratmeter sind die Grenzen, ansonsten wird es eng.“

Mit 9:4 Stimmen sprach sich der Bauausschuss für die neue Satzung aus.

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