Schüsse in Waldkraiburg
Mann schießt mit Schreckschuss-Pistole mitten in der Stadt – Darf er das?
Erschreckte Anwohner: Für besorgte Anrufe bei der Polizei in Waldkraiburg sorgte am Freitag (24. Mai) ein junger Mann. Er schoss im Stadtgebiet mit einer Schreckschusspistole um sich. Ist das erlaubt und welche Folgen hat das für den 19-Jährigen?
Waldkraiburg – Mehrere Waldkraiburger riefen am Freitag bei der Polizei an, weil sie im Stadtgebiet Schüsse gehört hatten. Die Polizei rückte umgehend zu einer Kontrolle aus. Gegen 18 Uhr kontrollierte sie einen Mann im Waldkraiburger Stadtpark.
Es stellte sich heraus, dass der 19-Jährige die Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgefeuert hatte. „Das so etwas passiert oder wir bei Kontrollen eine Schreckschusswaffe finden, ist eher selten”, sagt Polizeihauptmeister Andre Llenga aus Waldkraiburg.
Kleiner Waffenschein nötig
Eine solche Waffe besitzen, kann prinzipiell jeder, der über 18 Jahre alt ist. Um diese außerhalb des eigenen Zuhauses mit sich führen zu dürfen, ist jedoch ein kleiner Waffenschein nötig. „Dazu braucht es die Erlaubnis und die haben wenige, weil man dafür auch Geld ausgeben müsste”, erklärt Llenga.
Im Landkreis Mühldorf haben 1154 Menschen einen kleinen Waffenschein, in Waldkraiburg sind es 238, wie Julia Lerch aus der Pressestelle des Landratsamtes auf Anfrage mitteilt.
Schreckschusspistole ist nicht ungefährlich
Auch eine Schreckschusspistole ist dabei keineswegs ungefährlich. „Aus weiteren Distanzen passiert in der Regel nichts”, sagt Llenga. „Aber wenn man nah am Gesicht einer anderen Person schießt, kann es zu Verbrennungen oder Schädigungen am Ohr kommen.”
Geahndet wird das unerlaubte Mitführen nach dem Waffengesetz. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen fehlendem kleinen Waffenschein. Warum er die Schreckschusspistole mit sich führte, ist nicht bekannt.