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Stellungnahme zu geplantem Wohngebiet

Heldensteins Gemeinderäte kontern Waldkraiburg: „Wir wollen es ordentlich vorgelegt haben“

Netzsch an der Liebigstraße, Antonia Hansmeier (CSU)
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Auf dem ehemaligen Netzsch-Werksgelände an der Liebigstraße sollen 150 neue Wohnungen entstehen. Heldensteins Bürgermeisterin Antonia Hansmeier (CSU) und ihr Gemeinderat lehnen das aktuell ab.

Waldkraiburg möchte nach dem Netzsch-Umzug in der Liebigstraße ein neues Wohngebiet schaffen. Die Heldensteiner Gemeinderäte sind äußerst skeptisch und schreiben der Nachbargemeinde dazu einiges ins Stammbuch.

Waldkraiburg - „Wir wollen das ordentlich begutachtet haben.“ Damit brachte Heldensteins Bürgermeisterin Antonia Hansmeier (CSU) die Einwände gegen die Waldkraiburger Pläne für das ehemalige Netzsch-Werksgelände an der Liebigstraße auf den Punkt.

Konkret ging es um die Stellungnahme zum Waldkraiburger Bebauungsplan Nummer 85 Teil B. Waldkraiburg möchte die gut 16.000 Quadratmeter als allgemeines Wohngebiet ausweisen und rund 150 Wohnungen ermöglichen. „Damit soll ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum in attraktiver, innerstädtischer Lage geschaffen und das Wohnen verschiedener Generationen in enger Nachbarschaft gefördert werden“, erklärte dazu das Waldkraiburger Bauamt.

Um das zu erreichen, beschloss der Waldkraiburger Stadtentwicklungsausschuss am 1. Februar 2022, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Der Entwurf lag jetzt zur Stellungnahme aus - und Heldensteins Gemeinderäte sahen deutlichen Nachbesserungsbedarf: zum einen hinsichtlich der Trinkwasserversorgung, zum anderen bezüglich des künftigen Verkehrs.

„Wir wollen das ordentlich vorgelegt haben“

„Wir wollen das ordentlich vorgelegt haben“, betonte Bürgermeisterin Hansmeier immer wieder. Denn gerade die Auswirkungen auf das Trinkwasser bereiteten große Sorgen. Hansmeier: „Das wird immer knapper. Waldkraiburg bezieht einen Großteil des Wassers aus Brunnen in Heldenstein.“

Gleichzeitig sei seit 2018, also seit fünf Jahren, bekannt, dass für die Wasserversorgung im Einzugsgebiet der Waldkraiburger Stadtwerke eine Übernutzung besteht und die Stadt weitere Vorkommen erschließen sollte. „Da dies jedoch bis heute nicht erfolgt ist“, so Hansmeier in ihrer offiziellen Stellungnahme, „wird sich demzufolge eine Verbesserung in der Versorgungsknappheit mit Trinkwasser auch in naher Zukunft nicht einstellen können.“

Waldkraiburger Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert

Auch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim beurteile die Waldkraiburger Trinkwasserversorgung, so Bürgermeisterin Hansmeier, „als nicht gesichert“. Daher müsse vor „der geplanten Entwicklung die Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet der Stadtwerke Waldkraiburg, auch unter Berücksichtigung der Nachbargemeinden, als gesichert nachgewiesen werden.“ Denn, so Hansmeier: „Auch die Nachbargemeinden müssen sich entwickeln können.“

Verkehrsaufkommen wird sich fast verdoppeln

Daneben beschäftigte die Gemeinderäte auch der zu erwartende Verkehr. „Das Aufkommen wird sich fast verdoppeln“, erklärte Heiko Bernhard, Leiter des Bauamtes, auf Nachfrage von Florian Hartmetz (CSU). Die Belastung durch die zusätzlichen 150 Wohneinheiten seien zwar untersucht worden, „aber nur im direkten Umfeld“. Da viel Verkehr über das Heldensteiner Gebiet erfolgen werde, betrachtet Hansmeier in ihrer Stellungnahme das wachsende Verkehrsaufkommen als „kritisch“: „Hierzu und zur Aufklärung der Auswirkung auf unser Gemeindegebiet sollte eine erarbeitete Betrachtung durchgeführt und vorgelegt werden.“

Heldenstein lehnt den vorgelegten Entwurf für einen Bebauungsplan ab

Einstimmig stellten sich die Gemeinderäte hinter die Stellungnahme von Bürgermeisterin Hansmeier und sprachen sich gegen die vorgelegte Planung aus, „da sie die Belange der Gemeinde Heldenstein in Bezug auf die Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet sowie die verkehrstechnischen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Heldenstein als unzureichend berücksichtigt sieht.“

Das Waldkraiburger Bauamt erklärte, dass die eingehenden Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan Nummer 85 Teil B in einer der nächsten Sitzungen öffentlich beraten würden und dann ein Abwägungsbeschluss folge.

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