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Nach fünf Jahren ohne Gebührenerhöhung

Einmal-Zahlung oder in Raten? Die Gräber in Waldkraiburg sollen deutlich teurer werden

Gräber am Waldfriedhof in Waldkraiburg.
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Die Stadt Waldkraiburg passt die Gebühren für Gräber am Waldfriedhof an.

Die Gebühren für Gräber auf dem Waldkraiburger Friedhof sollen deutlich ansteigen. Das sorgte im Stadtrat für Diskussionen. Wer soll einspringen, wenn sich jemand die Gebühren nicht leisten kann?

Waldkraiburg – Ob Kinderbetreuung, Gebühren im Haus des Buches oder für die Musikschule – viele Belange drehen sich in Waldkraiburg aktuell ums Geld. Denn diese Angebote sollen weniger großes Defizit verursachen oder im Idealfall sogar kostendeckend sein. Und so rückten auch die Gebühren für den Waldfriedhof ins Visier.

Dass nach fünf Jahren bei den Gebühren nachjustiert werden muss, darüber herrschte im Stadtrat grundsätzlich Einigkeit. Doch bei den Modalitäten sahen manche Mitglieder durchaus Verbesserungen.

Von einer „erheblichen“ Steigerung sprach Harald Jungbauer (CSU) angesichts von einem Plus von 60 Prozent und mehr. Je nach Grabform und Laufzeit. Was ihn störte und auch Teil der nachfolgenden Diskussion war: „Die Gebühren für eine Laufzeit von teilweise 15 Jahren sind gleich zu Beginn fällig.“ Daher sein Vorschlag: Die Gebühren staffeln.

Viele Bürger haben eine Versicherung

Diesen Spielraum sah aber Carsten Schwunck, Abteilungsleiter für Bürgerangelegenheiten, nicht. „Die Kosten sind nicht zu staffeln, stattdessen lässt sich ein Antrag zur Stundung stellen. Das wird aber kaum nachgefragt, weil viele Bürger versichert sind.“

Alle fünf Jahre würden die Kosten für den Friedhof angepasst, aufgrund der parkähnlichen Anlage des Friedhofs würden sich nicht alle Kosten umlegen lassen. Zumindest die Kosten für Beerdigungen sollen laut Schwunck kostendeckend sein. Die Bestattungsgebühren werden ebenso angepasst wie die Gebühren für Grabstätten. So steigen die Kosten für eine Einzelgrabstätte bei einer Laufzeit von 15 Jahren von 525 Euro auf 835,03 Euro, für einfachbreite Urnen-Nischen erhöhen sich bei einer Laufzeit von zehn Jahren die Gebühren von 550 Euro auf 823,41 Euro, eine Grabstätte im Rosengarten kostet ebenfalls für zehn Jahre 992,84 Euro statt bislang 620 Euro.

Angegeben sind die Gebühren in der Satzung allerdings als jährliche Kosten, zu leisten sind sie aber im Voraus. An diesem Fakt störte sich auch Christine Graupner (CSU). Daran sollte sich aber nach Ansicht von Schwunck nichts ändern, denn: „Die Kosten entstehen am Anfang. Würde man die Gebühren staffeln, würde die Stadt in Vorleistung gehen. Was aber ist, wenn die Hinterbliebenen irgendwann nicht mehr zahlen können?“ Für eine Grabstätte würde man für die Nutzungsdauer schließlich auch eine Verpflichtung eingehen.

In welchem Fall springt die Stadt ein?

„Was aber, wenn man es sich nicht leisten kann, übernimmt dann die Stadt? Gibt es Gräber wie zum Beispiel für Bürgermeister, bei denen die Stadt einspringt?“, erkundigte sich Richard Fischer (SPD). In einem Fall hat tatsächlich die Stadt übernommen. Falls es sich jemand tatsächlich nicht leisten kann und auch keine Verwandten einspringen, dann übernehme die Kommune, klärte Schwunck auf.

Ein Auszug der neuen Gebühren für den Waldfriedhof in Waldkraiburg.

Dass es für Urnengräber zunächst nur eine Laufzeit von zehn Jahren gibt, war Christine Blaschek (SPD) aufgefallen. Damit orientiert sich die Stadt laut Schwunck aber daran, „was üblich ist“.

Mit den höheren Gebühren für den Waldfriedhof waren im Stadtrat nicht alle einverstanden: Sechs Mitglieder stimmten gegen die neue Satzung.

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