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Wie sollen Einfriedungen künftig aussehen?

Sichtschutz aus Kunststoff? Gemeinderat Kraiburg hat klare Meinung dazu

Zäune aus Metall, Holz und Stein sind zugelassen, Kunststoffzäune nicht.
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Zäune aus Metall, Holz und Stein sind in Kraiburg zugelassen, Kunststoffzäune nicht.

Die Gemeinde Kraiburg hat sich vor rund zwei Jahren den kleinsten gemeinsamen Nenner gesucht, um künftig die Gestaltung von Einfriedungen ohne Diskussionen zu regeln. Eine Diskussion brauchte der Gemeinderat dieses Mal nicht, stattdessen hatte er eine klare Entscheidung.

Kraiburg – Am Thema Einfriedungen scheiden sich oft die Geister: Wer innerhalb steht, wünscht sich einen hohen Zaun für mehr Sicht- und Lärmschutz. Wer draußen ist, geht ungern an meterhohen Wänden vorbei. Deshalb hat die Gemeinde Kraiburg vor rund zwei Jahren einen Grundsatzbeschluss gefasst, wie künftig Einfriedungen in der Gemeinde gestaltet werden sollen. Er bildet die Grundlage für alle Entscheidungen rund um das Thema Einfriedungen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats lag nun ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau von Sichtschutzpalisaden vor. Das Vorhaben ist zwar verfahrensfrei, doch es widerspricht den Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplans und hält auch nicht alle Kriterien der Grundsatzentscheidung ein.

Kunststoff nicht zugelassen

Drei wesentliche Kriterien davon sind: Straßenseitige Einfriedungen dürfen höchstens 1,20 Meter hoch sein, sonstige Einfriedungen bis 1,80 Meter sind auf einer maximalen Länge von 25 Prozent des gesamten Grundstücksumfangs möglich und die Einfriedungen müssen aus Holz, Stein oder Metall sein. Kunststoff ist nicht zugelassen.

Die Sichtschutzpalisaden sind auf einer Länge von 12,50 Metern mit einer Höhe von 1,80 Meter geplant. Damit überschreiten sie die maximale Länge um drei Meter (acht Prozent). Außerdem sollen die Palisadenelemente aus Kunststoff sein. Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) machte damals in der Diskussion gleich von Beginn an klar, dass sie auf keinen Fall Kunststoff-Einfriedungen zulassen wolle.

Außerdem liegen in diesem Fall nicht die Unterschriften der Nachbarn vor. Ebenfalls eine Voraussetzung, dass die Eigentümer der Nachbargrundstücke mit einem hohen Zaun einverstanden sind.

Diskussionsbedarf gab es im Gemeinderat nicht, die Fakten lagen klar auf dem Tisch. Deshalb lehnte das Gremium den Antrag einstimmig ab.

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