Tempo-Drosselungen geplant - erste Gemeinde prescht vor
Radfahr-Pakt zwischen Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg: Viele Pläne, viele Fragezeichen
Für die Sicherheit der Radfahrer soll mehr getan werden. Deshalb haben die Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg ein Radverkehrskonzept in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat Oberbergkirchen hat jetzt daraus erste Maßnahmen abgeleitet.
Oberbergkirchen - Zur Verbesserung der Situation für Radfahrer und auch zur Förderung des Radverkehrs wurde von den Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg ein Radverkehrskonzept beauftragt. Die Ergebnisse wurden jetzt im Gemeinderat vorgestellt und über die Maßnahmen abgestimmt, die umsetzbar sind.
Für Tempo 30 keine rechtliche Grundlage
An einigen Stellen an der Hofmark – der Hauptstraße durch den Ort – empfiehlt das Konzept Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde. Da es sich bei der Hofmark um eine Staatsstraße handelt, hat die Gemeinde hier jedoch derzeit keine rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieser Maßnahme. Allerdings sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass versucht werden soll, zumindest für den Bereich des Kinderhauses am westlichen Ortseingang eine Tempo-30-Zone zu bekommen. Auf der Gemeindestraße „Ziegelberg“, die in die Hofmark einmündet und zu Grundschule und den Sportanlagen führt, gilt bereits Tempo 30.
Auch Mittelinseln als Querungshilfe für den Rad- und Fußverkehr wurden vorgeschlagen. So zum Beispiel in der Ortsmitte auf Höhe des Rathauses, auf Höhe der Einmündung in die Straße „Am Hang“ sowie im weiteren Verlauf der Hauptstraße nach dem östlichen Ortsausgang kurz vor der Kreuzung.
Gegen diese Maßnahmen sprechen aus Sicht des Gemeinderates gleich mehrere Gründe: Für diese Straße ist wieder das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig, dieses müsste den Bau veranlassen und finanzieren. Die Gemeinde kann solche Maßnahmen zwar in Sonderbaulast selbst umsetzen, muss dann aber auch die Kosten dafür tragen. Dazu kommt, dass die Fahrbahnbreiten für eine Mittelinsel nicht immer gegeben sind und sich durch deren Bau sogar neue Gefahrenstellen ergeben könnten, es würde also eine Scheinsicherheit geschaffen werden.
Andere Vorschläge des Radverkehrskonzepts sind bereits in Planung. So zum Beispiel der Bau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang des neu geplanten Baugebiets „Am Hang III“ sowie Richtung Zangberg bis zur geplanten Linksabbiegerspur und Richtung Bichling. Dies geschieht in Sonderbaulast. Das bedeutet, dass hier die Gemeinde den Radweg auf eigene Kosten baut. Das Staatliche Bauamt, das eigentlich hier zuständig wäre, weist diesem Projekt aktuell wegen fehlenden finanziellen Mitteln keine Priorität zu.
Weitere kleinere Maßnahmen lassen sich schnell und kostengünstig umsetzen: Manche Schilder sind beispielsweise drehbar. Das bedeutet, sie könnten nach einem starken Windstoß in die falsche Richtung zeigen. Auch Wege, die für Autos nicht passierbar sind, aber für den Radverkehr freigegeben sind, sollen korrekt ausgeschildert werden.
Außerdem sind viele Fahrradständer im Ortsbereich nicht mehr zeitgemäß – im Konzept werden sie als „Felgenbrecher“ bezeichnet - oder sind gar nicht vorhanden. In der Ortsmitte, an der Grundschule und an den Sportanlagen in Aubenham sollen deshalb aktuellere Modelle in Form von Bügeln mit Ansperr- und Anlehnmöglichkeit errichtet werden. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig.
