Infektionen nehmen kein Ende
Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Oberbergkirchen ist amtlich bestätigt – Schutzzone eingerichtet
Der Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Masthähnchenbetrieb in Oberbergkirchen ist am Dienstagabend (12. Mai) amtlich festgestellt worden. Eine neue Schutz- und Überwachungszone ist eingerichtet. Das hat auch Auswirkungen für das Fest zum 150-jährigen Jubiläum der Feuerwehr.
Update vom Dienstag, 12. Mai 2026, 18:20 Uhr
In dem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Oberbergkirchen ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen waren rund 10.000 Tiere. Seit Dienstag (12. Mai) liegt der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vor. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut.
Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf a. Inn durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 28 vom 12.05.2026) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am 13. Mai 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand. Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen.
Erstmeldung vom Dienstag, 12. Mai 2026, 17:06 Uhr
Oberbergkirchen – Das Veterinäramt im Landratsamt Mühldorf muss möglicherweise wieder zum Zirkel greifen. Denn nachdem man zum zurückliegenden Wochenende noch dachte, die Überwachungsradien aufgrund früherer Ausbrüche der Newcastle-Krankheit bei Geflügel könnten nun wieder aufgelöst werden, hat sich in Oberbergkirchen ein neuer Verdachtsfall aufgetan. Und der hat Konsequenzen, wenn die Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut ebenfalls positiv ausfällt. Dann gilt wieder eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern beziehungsweise eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern.
Gemeinde reagiert äußerst sensibel
Oberbergkirchens Bürgermeister Michael Hausperger (CSU) wurde am Wochenende bereits über einen Verdachtsfall in einem Betrieb auf Oberbergkirchener Gemeindegebiet informiert. Und das ausgerechnet unmittelbar vor dem großen Festwochenende in der Gemeinde: Die Freiwillige Feuerwehr Oberbergkirchen steht gerade mitten in den Vorbereitungen ihres 150. Jubiläums, das am Mittwoch (13. Mai) mit einer Discoparty eingeläutet und bis Montag dauern wird.
Das Zelt steht bereits, schweres Gerät ist im Einsatz, um das Inventar zu platzieren. Nach dem Verdachtsfall hat die Gemeinde bereits reagiert, wie Bürgermeister Hausperger erzählt. Und zwar äußerst sensibel. „Wir haben noch weitere Geflügelbetriebe. Um kein Risiko einzugehen oder deren Bestand zu gefährden, sind diese Betriebe jetzt erst einmal isoliert worden.“
Will heißen: Die Maschinen dieser Landwirte werden nicht am Festzelt der Feuerwehr eingesetzt, um zu verhindern, dass sie möglicherweise kontaminiertes Material mit auf ihre Höfe bringen. Hausperger begründet diese Vorsichtsmaßnahme damit, dass frühere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit möglicherweise durch Fangkolonnen, die in unterschiedlichen Betrieben tätig waren, verursacht worden seien.
Das Problem: das Virus ist umweltresistent
Das Virus gilt als sehr umweltresistent. Es wird über kontaminierte Kleidung, Schuhe, Hände von Personen, Fahrzeuge, Futter, Mist oder Transportkisten übertragen. Dadurch erklärt sich auch die konsequente Vorgehensweise mit der Keulung eines gesamten Tierbestands eines Betriebes – selbst wenn nur ein Verdachtsfall vorliegt.
In Oberbergkirchen ist das bereits erfolgt, wie das Landratsamt schon am Montag (11. Mai) auf Anfrage der OVB Heimatzeitungen und innsalzach24.de erklärt hat. Ebenfalls am Montag hatte das Landratsamt noch gemeldet: „Ab Dienstag, 12. Mai, fallen weitere Teile der bisherigen Überwachungszone weg, insbesondere liegen nun die ganze Stadt Neumarkt-St. Veit, die ganze Gemeinde Schönberg und alle bebauten Bereiche der Gemeinde Egglkofen nicht mehr in Restriktionszonen.“
Aufstallpflicht in der Überwachungszone
Weiter in der Überwachungszone würden aber nördliche Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-St. Veit liegen sowie unbebaute Bereiche der Gemeinde Egglkofen und ein kleiner Bereich im Norden der Gemeinde Niedertaufkirchen. Das liege daran, dass es einen Ausbruch im benachbarten Landkreis Rottal-Inn gegeben habe. „Dieser hatte ebenfalls eine Restriktionszone zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf hineinragt und voraussichtlich noch bis zum 21. Mai 2026 bestehen bleibt“, heißt es in der Anordnung des Landratsamtes. Das Amt weist darauf hin, dass in dieser Überwachungszone für alle Geflügelhalter die Aufstallpflicht weiter gilt.
Das war, bevor sich der Verdachtsfall in Oberbergkirchen bestätigt hatte. Jetzt, so die Aussage des Landratsamtes, habe sich mit dem neuen Verdachtsfall eine neue Situation ergeben. Man rechnet damit, dass es erneut Schutz- und Überwachungszonen geben wird, die angepasst werden müssen. Voraussetzung für eine solche Anordnung sei aber die Bestätigung des Verdachtsfalls durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Diese steht aber noch aus. Bis zum Redaktionsschluss war noch kein Ergebnis übermittelt worden.


