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Änderung des Verkehrsrechts ist gefordert

Tempo 30 in Neumarkt-St. Veit: Dürfen Kommunen künftig selbst die Autofahrer einbremsen?

Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten. Wenn es nach dem Deutschen Städtetag geht, dann soll es Kommunen leichter gemacht werden, die Geschwindigkeit selbst zu reduzieren
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Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten. Wenn es nach dem Deutschen Städtetag geht, dann soll es Kommunen leichter gemacht werden, die Geschwindigkeit selbst zu reduzieren.

Der Deutsche Städtetag hätte gerne, dass Kommunen eigenständig Tempo 30 einführen können. Kann dann in Neumarkt-St. Veit endlich eine Tempo 30-Zone in der Hörberinger Straße vor der Grundschule und dem Pflegeheim St. Josef eingerichtet werden? Die Sache ist aber komplizierter.

Neumarkt-St. Veit - Wenn es nach dem Willen des Deutschen Städtetages geht, dann sollten Kommunen Geschwindigkeitsbeschränkungen eigenständig einführen können. „Städte, die dies wollen, sollten auch ein generelles Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde anordnen können und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit zulassen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. Gleichzeitig hat er Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) aufgefordert, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen.

Für Bürgermeister Baumgartner eine gute Idee

Wenn sich der Städtetag damit durchsetzen würde, könnte dann Neumarkt-St. Veit beispielsweise eine Tempo 30-Zone in der Hörberinger Straße vor der Grundschule und dem Pflegeheim St. Josef festlegen? Für Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) ist diese Forderung prinzipiell eine gute Idee, die allerdings einen Hasenfuß hat. Tempo 30 kann immer nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde anordnen; und das ist im Fall der Hörberinger Straße das Landratsamt, da es sich um eine Staatsstraße handelt. Im Landratsamt hält man sich dazu noch bedeckt: „Die Auswirkungen der Forderung des Deutschen Städtetages auf den Landkreis hängen von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung ab“, heißt es in der Antwort auf eine Presseanfrage der OVB-Heimatzeitungen.

Bürgermeister Baumgartner erklärt, dass die Stadt bisher schon Tempo 30-Zonen ausweisen darf, allerdings nur in Bereichen, die als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen sind. Für ihn wäre die Umsetzung der Städtetags-Forderung daher „sicher überlegenswert, da der Bürger nicht versteht, warum Tempo 30 in einem Wohngebiet möglich ist, in einem Gebiet, wo eine Firma ist oder ein Handwerksbetrieb angesiedelt ist, dürfen wir die Geschwindigkeit allerdings nicht reduzieren“. Wenn sich das Bundesverkehrsministerium dieser Forderung anschließt und das Verkehrsrecht entsprechend ändert, dann könnte sich Baumgartner vorstellen, dass man in Neumarkt-St. Veit auch tätig wird.

Keine Kompetenz für überörtliche Durchgangsstraßen

Der Wunsch nach Tempo 30 in der Hörberinger Straße kann aus seiner Sicht aber mit dieser möglichen Änderung „nicht gelöst werden, da wir für überörtliche Durchgangsstraßen auch dann nicht die Kompetenz haben“. In dieser Sicht wird er auch vom Bundesverkehrsministerium gestärkt. Eine Sprecherin teilte mit, dass das Ministerium „auch mit Blick auf Regelungen zu Tempo 30 offen für unterschiedliche Lösungsansätze“ ist. „Nicht überzeugt ist das BMDV aber von flächendeckendem Tempo 30 oder Geschwindigkeitsbeschränkungen in Durchgangsstraßen“, heißt es in der Pressemitteilung ganz klar.

Das Bundesverkehrsministerium sagt auch, dass „bereits heute Tempo 30 nicht nur bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz vor Lärm und Abgasen angeordnet werden kann, sondern auch ohne den Nachweis der besonderen Gefahrenlage im Bereich sensibler Einrichtungen (z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern) oder als Tempo 30-Zone in Wohngebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte.“ Allerdings sagt das Bundesverkehrsministerium auch, dass „die Bewertung der jeweiligen Verkehrssituation vor Ort und die Entscheidung über die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung in die Kompetenz der Länder fällt“.

Gesamtsituation in der Hörberinger Straße ist übersichtlich

Das Landratsamt als Straßenbaulastträger der Hörberinger Straße (Staatsstraße 2086) hatte sich bereits 2017 gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgesprochen. „Bei einer Ortsbesichtigung kamen das Landratsamt, die Polizei und das Staatliche Bauamt Rosenheim nach intensiver Abwägung aller Gründe zu dem Ergebnis, dass die Gesamtsituation übersichtlich und mit der Ampel beziehungsweise dem beidseitigen Gehweg gesichert sei, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Ein weiterer Grund war auch, dass die angesprochenen Einrichtungen wie Schule und Altenheim keinen unmittelbaren Zugang zur Straße vom Haupteingang aus her haben“, hieß es damals in der Berichterstattung.

An der Sichtweise hat sich über die Jahre nichts geändert, obwohl beispielsweise die Neumarkter SPD bereits dreimal eine Geschwindigkeitsreduzierung aus 30 Stundenkilometer beantragt hatte. Das letzte Mal im Dezember 2020. Der Bauausschuss unterstützte damals das Ansinnen, das Landratsamt jedoch erteilte dem Wunsch wieder eine Absage, weil sich „am bisherigen Sachverhalt nichts geändert hat. Es gibt nach wie vor kein geschwindigkeitsbedingtes Unfallaufkommen oder sonst relevante Änderungen.“

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