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Zwischen Seniorenheim und Schule

Tempo 30 in der Hörberinger Straße kommt: Wann die Geschwindigkeit gelten soll – und wann nicht

Insgesamt vier Schilder werden zwischen dem Seniorenheim und der Schule in Neumarkt-St. Veit aufgestellt, den Autofahrern zu signalisieren, dass sie nur noch 30 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.
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Insgesamt vier Schilder werden zwischen dem Seniorenheim und der Schule in Neumarkt-St. Veit aufgestellt, den Autofahrern zu signalisieren, dass sie nur noch 30 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.

Seit Anfang der Woche sind Mitarbeiter des Staatlichen Bauamt Rosenheim in Neumarkt-St. Veit aktiv. Sie montieren einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Hörberinger Straße. Denn bald gilt dort Tempo 30 - jedoch nicht permanent.

Neumarkt-St. Veit – Jetzt stehen sie, die neuen Schilder in der Hörberinger Straße. Sie signalisieren groß und unmissverständlich, dass Autofahrer in dem Bereich zwischen dem Seniorenheim und der Schule nur noch 30 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.

Tempo 30 kommt pünktlich zum Schuljahresbeginn

„Wie zugesagt“, freut sich Landrat Max Heimerl, der Mitte des Jahres versprochen hatte, dass nach der Änderung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung pünktlich zum Schuljahresbeginn das streckenbezogene und zeitlich begrenzte Tempo 30 in der Hörberinger Straße kommen wird. Die Straßenverkehrsordnung ist zwar noch nicht geändert, doch der Landrat geht davon aus, dass „das kommen wird“.

Rund 10.000 Euro haben die Schilder und das Aufstellen durch Mitarbeiter des Straßenbauamtes Rosenheim gekostet. In den Ferien werden die Schilder zugeklappt, was der Neumarkter Bauhof übernimmt, und Tempo 30 gilt dann nicht.

Das Ehepaar Guse freut sich für das Bürgernetzwerk Neumarkt-St. Veit, dass ihr jahrelanger Einsatz für die Geschwindigkeitsreduzierung endlich erfolgreich war. Landrat Heimerl versicherte, die Regelung wäre sowieso gekommen, da jetzt die gesetzlichen Grundlagen vom Bundesverkehrsministerium geschaffen wurden.

Zeitliche Begrenzung passt nicht

Adelheid Kückelhaus vom VCD Mühldorf/Altötting gab zu bedenken, dass die zeitliche Begrenzung von 7 bis 14 Uhr nicht ausreichend sei, da Schüler und Hortkinder auch nach 14 Uhr noch an der Schule seien.

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