Petitionsausschuss des Landtags macht sich ein Bild
Neumarkt-St. Veit: So stehen die Chancen für Tempo 30 in der Hörberinger Straße
Die Berichterstatter des Petitionsausschusses waren in Neumarkt-St. Veit. Sie machten sich vor Ort ein Bild von der Hörberinger Straße und loteten dabei die Möglichkeit aus, ob ein temporäres und streckenbezogenes Tempo 30 angeordnet werden kann.
Neumarkt-St. Veit – Die beiden Berichterstatter vom Petitionsausschuss im Landtag, Inge Aures (SPD) und Manfred Eibl (FW), waren in Neumarkt-St. Veit, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Anlass war die Petition des Bürgernetzwerkes, das bei der Hörberinger Straße zwischen der Schule und dem Pflegeheim eine zeitlich begrenzte Tempo 30-Regelung fordert und dabei vor allem von Eltern der Schulkinder Unterstützung bekommen hat. Christian Guse als Vertreter des Bürgernetzwerkes stellte alle Argumente, die für Tempo 30 sprechen, noch einmal kurz vor. Dem standen die Aussagen von Polizei, Landratsamt, Staatlichem Bauamt Rosenheim und Innenministerium entgegen, die keine Möglichkeit der Umsetzung sahen.
Der Bauausschuss des Landtags hat das letzte Wort
Am Ende blieb der Eindruck, dass die Chance auf einen Tempo 30-Bereich relativ gering ist. Inge Aures und Manfred Eibl skizzierten den weiteren Weg: Sie werden dem Bauausschuss des Landtags über die Petition und den Ortstermin berichten und dort wird dann eine Entscheidung getroffen. Als einzige Sofortmaßnahme versprach Bürgermeister Erwin Baumgartner die Anregung von Manfred Eibl umzusetzen, dass ein Gartentor zwischen Schule und Schützenheim mit einem Schloss versehen und abgesperrt wird.
Christian Guse machte anschließend keinen Hehl daraus, dass man sich vonseiten des Bürgernetzwerkes den Verlauf des Ortstermins ganz anders vorgestellt hatte. Er sah, dass sich die Argumentation der Behörden verlagert hatte. Wurde vorher immer der fehlende direkte Zugang der Schule zur Straße angeführt, wurde bei der Anhörung mit der fehlenden Gefahrenlage argumentiert. So entkräftete Dr. Benedikt Burkardt, Leiter des Geschäftsbereiches Kommunales, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, Guses Argument, dass mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung die hohe Hürde für eine Anordnung von Tempo 30 gefallen sei.
Auch eine „einfache Gefahr“ liegt nicht vor
Burkardt machte klar, dass damit zwar die sogenannte qualifizierende Gefahr vom Tisch sei, das Landratsamt aber die „einfache Gefahr“ nach wie vor nachweisen muss, wenn es Tempo 30 anordnet. Doch auch diese liege hier nicht vor: Es ist eine Querungshilfe vorhanden, in dem Bereich gebe es keine Unfallhäufung und keine eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Diese Aussage wurde von dem Verkehrssachbearbeiter der Polizei, Karl-Heinz Stocker, mit Zahlen untermauert. So wurde in diesem Jahr im März und im April die Geschwindigkeit in der Hörberinger Straße gemessen. Bei der ersten Messung gab es keine Beanstandung, bei der Messung im April wurden bei 448 gemessenen Fahrzeugen drei Verwarnungen ausgesprochen. Zwischen 2018 und 2023 gab es sieben polizeiliche Meldungen im Zusammenhang mit der Hörberinger Straße; eine davon war ein Wildunfall, so Stocker weiter.
Wer soll Tempo 30 in der Hörberinger Straße kontrollieren
Bürgermeister Erwin Baumgartner ergänzte, dass die Schule mehrere Ausgänge habe. Zudem hat die Hörberinger Straße an beiden Seiten einen Gehweg und die Ampel schaltet ziemlich schnell, sodass die Fußgänger rasch die Straße überqueren können. Baumgartner brachte außerdem die Frage nach den Kontrollmöglichkeiten eines streckenbezogenen Tempo 30-Bereiches auf.
Christian Guse argumentierte im Gegenzug, dass die Fußgänger überwiegend den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite zur Schule nutzen würden. Der sei aber schmaler und werde auch von Radfahrern genutzt. Gefährliche Situationen seien hier vorprogrammiert. Er wurde dabei von einer betroffenen Mutter unterstützt. Sie berichtet, dass sie ihren Sohn, obwohl dieser bereits in die zweite Klasse geht, nach wie vor begleitet. Sie wusste von zahlreichen kniffeligen Situationen zu berichten, die sie bereits beobachtet habe. „Zum Glück ist bisher noch nichts passiert“, sprach sie den Befürwortern von Tempo 30 aus der Seele.
Vorschlag: Alle Zugänge zur Hörberinger Straße schließen
Da augenscheinlich die Straßenverkehrsordnung derzeit eine Tempo 30-Regelung nicht hergibt, schlug Manfred Eibl vor, alle Zugänge der Schule zur Hörberinger Straße zu sperren. Zudem wollte er von der betroffenen Mutter wissen, ob es Schulweghelfer an der Hörberinger Straße gebe. Als sie verneinte, nahm der Berichterstatter des Petitionsausschusses die Eltern in die Pflicht, hier selbst Initiative zu zeigen.
Christian Guse und seine Frau Eva intervenierten noch einmal und machten deutlich, dass sie der Auffassung sind, dass der bestehende rechtliche Rahmen eine Tempo 30-Regelung durchaus hergebe, was aber von Markus Hausberger, noch einmal dementiert wurde. Bei der Frage nach einer qualifizierenden oder einfachen Gefahr beispielsweise gebe es bestimmte Kriterien, die von ihnen geprüft werden müssen. Eine subjektive Einschätzung sei hier nicht zielführend.
Rechtslage versus subjektive Erfahrungen
Das machte das Dilemma dieses Ortstermins deutlich: Auf der einen Seite standen Beamte, die ihre Entscheidung aufgrund rechtlicher Bestimmungen treffen müssen und hier wenig bis keinen Handlungsspielraum haben. Auf der anderen Seite standen Betroffene und juristische Laien, die zwar menschlich nachvollziehbare Argumente haben, die sich aber offensichtlich nicht mit der aktuellen Rechtssprechung decken. Der Termin zeigte auch, dass eine klare Regelung der Straßenverkehrsordnung in Sachen Tempo 30, wie sie bereits der Städtetag angemahnt hat, dringend notwendig ist. Das bekräftigte auch die Berichterstatterin des Petitionsausschusses, Inge Aures.
Sie fragte zudem nach der Möglichkeit einer probeweisen Ausweisung von Tempo 30 oder einem Pilotprojekt dazu. Dazu meinte aber Theresa Guggemoos vom Innenministerium, dass auch hier eine einfache Gefahr nachgewiesen werden müsste. Sabine Burges vom Staatlichen Bauamt Rosenheim versprach zu prüfen, ob der Vorschlag, eine zusätzliche Bedarfsampel aufzustellen, möglich wäre.
Jetzt hat dann erst einmal der Bauausschuss des Landtags das Wort. Inge Aures und Manfred Eibl versprachen, dass es hier noch vor der Sommerpause eine Entscheidung geben werde. Wenn nicht, müsste die Petition erneut gestellt werden, da Petitionen, die in der laufenden Legislaturperiode nicht behandelt werden, einfach verfallen. Und im Oktober wird der Landtag neu gewählt.