Nur eine Gegenstimme im Stadtrat
Für Windräder und Abwasser: Neumarkt-St. Veit gründet eigene Stadtwerke
Mit der Gründung eines Kommunalunternehmens schafft Neumarkt-St. Veit eine neue Grundlage für Versorgung, Energie und Wohnungsbau. Warum das für die Stadt ein historischer Moment ist.
Neumarkt-Sankt Veit – Der Stadtrat Neumarkt-St. Veit hat mit einer Gegenstimme die Gründung der Stadtwerke Neumarkt-Sankt Veit als Kommunalunternehmen beschlossen. Mit der Unterzeichnung der Unternehmenssatzung durch Bürgermeister Erwin Baumgartner ist nun der Weg frei für den offiziellen Start zum 1. Januar 2026.
Zwei Windräder im Stadtgebiet
Zunächst werden die beiden zentralen Aufgabenbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in das neue Kommunalunternehmen übergehen. In der Satzung ist zudem eine schrittweise Erweiterung auf weitere kommunale Bereiche vorgesehen – darunter auch zentrale Zukunftsthemen wie Energie aus erneuerbaren Quellen sowie Wohnraumversorgung,
Ausbau erneuerbarer Energien und Fernwärme
Bereits parallel zur Gründung wird auf Beschluss des Stadtrats an zwei strategischen Großprojekten gearbeitet: dem Bau von zwei Windrädern im Stadtgebiet und der Planung eines Fernwärmenetzes. Damit werde der Klimaschutz in die kommunale Infrastrukturen einbezogen, hieß es während der Sitzung. Die Stadtwerke sollen künftig die Versorgung mit regenerativer Energie und die Umstellung auf nachhaltige Wärmequellen in Neumarkt-Sankt Veit voranbringen.
Die Satzung definiert ein breites Portfolio für das neue Kommunalunternehmen. Dazu gehören neben der Wasser- und Abwasserwirtschaft auch der
• Verkauf und Tausch von Immobilien
• die Planung und Verwaltung von Gebäuden, vor allem Wohnungen
• die Errichtung und der Betrieb technischer Infrastrukturen für kommunale Zwecke
• die Energiegewinnung aus Sonne und Wind
• die Versorgung des Stadtgebiets mit Fernwärme.
„Für mich ist das ein historischer Moment in der Geschichte unserer Stadt“, freute sich Bürgermeister Baumgartner. „Wir schaffen damit nicht nur eine moderne Struktur, sondern stärken auch die künftigen Handlungsspielräume unserer Kommune.“
Die Unternehmenssatzung wurde in enger Abstimmung mit Neumarkts Geschäftsleiter Thomas Menzel und Dr. Weber vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erarbeitet. Das Finanzamt Mühldorf bestätigte laut Baumgartner bereits, dass die Übertragung der städtischen Wasserversorgung grunderwerbsteuerfrei erfolgen kann. Weitere Details zu einkommenssteuerrechtlichen Aspekten und zur Aufdeckung stiller Reserven seien aktuell in Abstimmung – die Rückmeldung sei jedoch bereits positiv, so Baumgartner.
Nur ein Punkt wurde in der Sitzung thematisiert: die Abwasserversorgung in Verbindung mit der Nachbargemeinde Egglkofen. An diesem Punkt stellte Geschäftsleiter Menzel klar, dass keine gesonderte Regelung in der Satzung notwendig sei.
Am Ende sprach sich der Stadtrat – mit nur einer Gegenstimme – für die Unternehmenssatzung aus. Der Übergang zum 1. Januar 2026 bedeutet nun eine Phase intensiver Vorbereitungen in der Verwaltung.


