Bebauungsplan wird angepasst
Gewerbegebiet an Handwerkstraße in Egglkofen soll wachsen: Warum die Anwohner sauer sind
Das Gewerbegebiet an der Handwerkstraße in Egglkofen soll wachsen: Gewerbeflächen sollen bebaut werden und ein Sammelparkplatz entstehen. Warum die Anwohner des angrenzenden Baugebietes „Am Bäckerberg“ davon gar nicht begeistert sind.
Egglkofen – Es tut sich was in dem Gewerbegebiet an der Handwerkstraße. Der Entwurf, den das Planungsbüro Ruhland ausgearbeitet hatte, stieß aber vor allem bei Bewohnern des benachbarten Baugebietes „Am Bäckerberg“ auf wenig Gegenliebe. An der Handwerkstraße sollen weitere Gewerbeflächen bebaut und ein Sammelparkplatz geschaffen werden. Dazu muss allerdings der Bebauungsplan geändert werden, damit die Wünsche des Bauherren entsprechend berücksichtigt werden können.
Sorge 1: Erdwall als natürlicher Lärmschutz soll abgetragen werden
Kritisiert wurde von den Anwohnern vor allem, dass ein bestehender Erdwall, der für einen natürlichen Lärmschutz sorgt, abgetragen werden soll. Er soll durch eine drei Meter hohe Lärmschutzwand ersetzt werden. Dies soll in Form eines drei Meter hohen Carports geschehen. Die Anwohner befürchten, dass die Carports gar nicht erst gebaut werden. Zudem hegen sie Zweifel, ob der Lärm durch die Carports überhaupt abgehalten wird, falls sie tatsächlich gebaut werden. Dazu komme zusätzlicher Lärm durch das Zuschlagen von Autotüren und wegfahrende Autos.
Sorge 2: Räumliche Trennung von Gewerbegebiet und Baugebiet fällt weg
Wenn der Erdwall wegfällt, dann falle auch die räumliche Trennung des Gewerbegebietes vom Wohngebiet weg. Dass damit auch Grünflächen wegfallen und mehr Flächen versiegelt werden, ist ein weiterer Aspekt.
Mit der Bebauung stellt sich den Anwohnern aus dem Baugebiet „Am Bäckerberg“ auch die Frage, ob da möglicherweise im Zwei- oder sogar Dreischichtbetrieb gearbeitet werden soll. Das würde zu weiterem Lärm führen. Wie ist der Emissionsschutz gewährleistet beziehungsweise werden weitere Emissionen erzeugt und wird die Abluft entsprechend gefiltert, fragen sich die Anwohner.
All das, so befürchten sie, wird auch zu einer Wertminderung ihrer Immobilien führen.
Gemeinderat nimmt die Sorgen der Anwohner ernst
Als sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen der Bürger und der Behörden beschäftigte, war schnell klar, dass man die Sorgen der Anwohner ernst nehmen möchte. So folgte der Gemeinderat der Anregung der Verwaltung, dass der Erdwall beibehalten werden soll. Wegen der Emissionen wird zudem ein Lärmschutzgutachten erstellt, damit die Auswirkungen auf das Wohngebiet dargestellt werden können. Die Verwaltung stellt außerdem klar, dass keine Schichtarbeit geplant sei.
In einer Stellungnahme antwortet die Gemeinde, dass „eine starke Durchgrünung der Fläche Richtung Baugebiet integriert wird, diese dient zugleich als Ausgleichsfläche für die Mehrversiegelung auf der Fläche.“ Zudem werde sichergestellt, dass das Oberflächenwasser so abgeleitet wird, dass kein Anlieger zusätzlich belastet werde.
Sorge 3: Artenvielfalt ist in Gefahr
Bei den Behörden war der Rücklauf überschaubar: 18 Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass sie keine Einwände haben. Sechs haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben. Der Bund Naturschutz regte an, Nistkästen beziehungsweise Nistplätze zum Erhalt der Artenvielfalt vorzuhalten. Das könne aber im Bebauungsplan nicht konkret als Auflage integriert werden, argumentiert die Gemeinde. Sie erinnert daran, dass die geplanten Hecken die Möglichkeit bieten, Nistplätze zu schaffen, verweist aber auch darauf, dass sie die Umsetzung nicht sicherstellen kann.
Die Forderung, einen sechs Meter breiten Grünstreifen als Ortsrand-Eingrünung zu schaffen, kann die Gemeinde nicht mittragen. Sie argumentiert, dass hier geplant ist, eine Gewerbefläche nachzuverdichten, anstatt an anderer Stelle neue Bauflächen zu schaffen. Die Verwaltung versprach, die Ausgleichsbilanzierung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Der Fachbereich „Naturschutz und Landschaftspflege“ des Landratsamtes sieht die Änderung des Bebauungsplanes differenziert. Zum einen vertritt er die Auffassung, dass der „anvisierte Weg naturschutzfachlich und -rechtlich durchführbar erscheint“. Skeptisch ist man im Landratsamt, weil beispielsweise auf der Süd- und Westseite keine angemessene Ortsrand-Eingrünung vorgesehen ist. Auch die Maßnahmen, wie der Flächenverbrauch ausgeglichen werden soll, erscheinen dem Landratsamt zu unkonkret. Die Gemeinde beruft sich hier darauf, dass ein Freiflächengestaltungsplan angefertigt werden muss, der mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist.
Am Ende stimmte der Gemeinderat geschlossen den Antworten der Verwaltung zu. Im nächsten Schritt muss das Planungsbüro die erforderlichen Änderungen einarbeiten, dann wird der Bebauungsplan „Handwerkstraße“ noch einmal öffentlich ausgelegt.