Streit ums Sümö-Gelände in Mühldorf
Wirbel um Bürgerbegehren: So reagieren die Unterschriftensammler auf die Kritik vom Bürgermeister
Es geht um die künftige Nutzung des ehemaligen Sümö-Geländes im Herzen Mühldorfs. Die einen wollen es idyllisch parkähnlich mit blühenden Kirschbäumen, die anderen mit massiver Wohnbebauung und Parkhäusern. Bringt das angelaufene Bürgerbegehren einen Kompromiss?
Mühldorf – Die Äußerungen von Mühldorfs Bürgermeister Michael Hetzl auf einer Versammlung der Aktionsgemeinschaft (wir berichteten) haben für Wirbel gesorgt. Nun haben sich die Initiatoren des kritisierten Bürgerbegehrens gegen das Baukonzept für das Sümö-Gelände zu Wort gemeldet.
„Der viele Unmut darüber, dass Mühldorfer Bürger ihr demokratisches Recht in Anspruch nehmen und sich über ein Bürgerbegehren an Gemeindeangelegenheit beteiligen wollen, verwundert uns schon“, stellt Monika Haneder vom Bürgerbegehren Innstadtpark fest.
„Dieses rechtliche Mittel steht uns zu“
Die Initiative „Mühldorfer Bürger“ will mit dem Bürgerbegehen erreichen, dass alle Interessen für die Zukunft der Stadt in die Planungen einfließen. „Es soll eine Diskussion stattfinden und keine kleinlichen Streitereien, bei denen das Gegenüber niedergemacht wird“, betont Haneder. „Wie wichtig auch die Geschäfte sind, ist allen klar.“
Sie nennt das für die Aktion entscheidende Argumente für die Notwendigkeit des Bürgerbegehrens: „Hier soll über eine Fläche entschieden werden, die der Stadt Mühldorf, also allen Bürgern, gehört.“ Ein Baugebiet mit acht Mehrfamilienhäusern auf der bisherigen Freifläche, sei nicht im Bürgerinteresse. „Der von der Stadt präsentierte Siegerentwurf für den Innstadtpark würde das gesamte Gelände verändern, viele Bäume der Bebauung zum Opfer fallen.“
Sie äußert Zweifel an der Neutralität des Bürgermeisters: „Mit seiner Aktivität für die Aktionsgemeinschaft, kann der Bürgermeister nicht neutral handeln, da anscheinend nur die Parksituation und die wirtschaftliche Verwertung im Vordergrund stehen. Wobei auch die Händler erkennen müssen, dass für die Geschäfte nicht nur Parkhäuser wichtig sind und auch andere Planungen möglich wären.“
Wobei auch die Initiative „Mühldorfer Bürger“ sich einem Parkhaus nicht völlig verschließt. „Allerdings nicht so massiv, eventuell begrünt mit Wohnungen oben drauf und einer Kletterwand“, malt Haneder erste Visionen aus.
Thema nicht auf Ja oder Nein reduzieren
Mühldorfs Bürgermeister ist alles andere als glücklich über die momentane Situation. „Ich halte ein Bürgerbegehren in diesem Fall nicht für ein konstruktives Mittel der Bürgerbeteiligung“, erklärt er auf Nachfrage. „Man kann die Zukunft des Sümö-Geländes nicht auf eine Ja- oder Nein-Frage reduzieren.“ Er nennt das Beispiel Stadtplatz 58, bei dem ein Bürgerentscheid im Jahr 2014 dazu geführt habe, „dass mit dem Gebäude fast zehn Jahre danach immer noch nichts passiert ist.“
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„Wir haben die Mühldorfer bereits in Bürgerwerkstätten an den Sümö-Überlegungen beteiligt und wir werden auch weiter auf Wünsche und Forderungen eingehen“, so Hetzl. „Wenn es irgendwann in das Bebauungsplanverfahren geht, haben die Bürger noch einmal die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung zu nehmen.“
Er befürchtet, das Bürgerbegehren könnte die Weiterentwicklung des Areals am Innstadtpark verhindern. „Falls es zu einem Bürgerentscheid kommt und es ein Nein zur Planung gibt, schreibt das den Status Quo fest und es wird dort alles so bleiben, wie es jetzt ist.“
„Die Initiative will die Umgestaltung des Geländes auf keinen Fall komplett zu Fall bringen, es geht um die konstruktive Beteiligung der Bürger an den Planungen“, betont Monika Haneder. „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid geben nur eine Ja- oder Nein-Fragestellung vor. Es ist derzeit unser einziges Mittel und dieses Recht steht den Bürgern einfach zu!“
So funktioniert ein Bürgerbegehren
Im Jahr 1995 wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern eingeführt. Sie ermöglichen es Bürgern, in vielen Angelegenheiten von Städten und Gemeinden direkt selbst zu entscheiden.
Ein Bürgerbegehren muss im Rathaus eingereicht werden und eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Das Bürgerbegehren muss im Fall von Mühldorf von mindestens acht Prozent der Bürger unterschrieben sein.
Die Unterschriften werden vom Einwohnermeldeamt geprüft, es zählen nur Stimmen von wahlberechtigten Bürgern.
Stellt der Stadtrat die Zulässigkeit des Begehrens fest, kommt es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid. Der Stadtrat kann gleichzeitig einen eigenen Alternativ-Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.
Beim Bürgerentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In der Stadt Mühldorf mit rund 21.500 Einwohnern muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger betragen –das waren bei der Bürgermeisterwahl 2020 rund 16.500. Durchgeführt werden muss der Bürgerentscheid an einem Sonntag. Der Stadtrat ist für ein Jahr an den Beschluss gebunden.