Polizei berichtet
So sieht es mit der Wilderei im Landkreis Mühldorf aus
Gewildert wird immer wieder mal, auch im Landkreis Mühldorf. Wer dabei erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen.
Mühldorf – Gewerbsmäßige Wilderer sollen Ende Januar in Kusel/Rheinland-Pfalz zwei Polizisten erschossen haben, nachdem diese bei einer Kontrolle mehrere tote Tiere im Auto entdeckt hatten.
Dieser Fall wirft die Frage auf, ob auch im Landkreis Mühldorf regelmäßig gewildert wird.
Sascha Schnürer, Vorstand des Jagdverbands Mühldorf, hat wegen Wilderern keine schlaflosen Nächte. „Wilderei kommt bei uns etwa rund um Haag immer wieder mal vor“, stellt er fest. „Aber ein akutes oder gar massives Problem ist das in den Revieren im Landkreis Mühldorf nicht.“
In seinem Revier bei Kirchdorf hatte er schon Fälle von Wilderei und hat zwei zur Anzeige gebracht. Doch die Polizei konnte keinen Täter ermitteln. „Einer wurde wohl gestört und hat das tote Reh neben der Straße liegen lassen“, erinnert er sich. „Geschossen wurde das Tier am helllichten Vormittag mit einer kleinkalibrigen Waffe.“
Gesetze geben hohe Strafen her
„Ohne handfeste Beweise ist es fast unmöglich, einen Wilderer zu überführen“, so Schnürer. „Und selbst wenn die Tat beobachtet, dokumentiert und bezeugt wird, führt das nicht zu einer Verurteilung.“ So wie im Fall eines Försters, der nach Überzeugung der Jäger im Nachbarrevier einen Rehbock gewildert hatte, vom Amtsgericht Mühldorf 2019 aber freigesprochen wurde.
„Wenn die Gesetze nicht angewendet werden, wird Wilderei von den Gerichten zu einem Kavaliersdelikt gemacht“, ärgert er sich noch immer. „Dieses Urteil wurde unter Jägern in ganz Bayern diskutiert.“
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Wilderei ist in Deutschland eine Straftat. In Paragraf 292 des Strafgesetzbuches steht dazu: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.“ Eines ist für Schnürer klar: „Heutzutage wildert niemand mehr, um seinen Hunger zu stillen. Entweder gehts darum, es dem Jäger zu zeigen, dass man es kann, oder es stecken gewerbliche Gründe dahinter.“ Auch in dem Fall der zwei getöteten Polizisten werde ja vermutet, dass die Täter gewerbsmäßig gewildert hatten. Ein Reh bringe rund 50 bis 120 Euro ein, so Schnürer.
In der Ausbildung wird Jägern beigebracht, dass sie sich im Hintergrund halten sollen, falls sie einen Wilderer ertappen. „Sie sollen sich nicht in Gefahr begeben und schon gar nicht Selbstjustiz üben“, erklärt er. „Beide Seiten sind bewaffnet. Das kann, wie für die beiden Polizisten in Kusel, tödlich enden.“ Uwe Schindler, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Mühldorf, gibt diesbezüglich Entwarnung. „In den Jahren 2019 und 2020 gab es im Landkreis Mühldorf jeweils nur zwei Fälle, die den Tatbestand Wilderei erfüllt haben“, stellt er nach einem Blick in seine Unterlagen fest. „Mit Wilderei hat unsere Polizei nur sehr selten zu tun.“
Wilderer bleiben meist unerkannt
Im Jahr 2019 war es zweimal ein und derselbe Hund, der ein Reh gerissen hat. Dessen Halter wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wegen Wilderei angezeigt. „2020 wurde im Juni ein erschossenes Reh gefunden“, so Schindler. „Der Täter konnte nicht ermittelt werden.“ Auch der zweite Fall blieb ungeklärt. „In einem Waldstück wurden beim Versuch, Rehe zu töten, mehrere Schüsse abgegeben. Der Täter wurde nicht gefunden.“
„Im Jahr 2021 gab es keinen nachgewiesenen Fall von Wilderei im Landkreis Mühldorf“, so Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer auf Nachfrage. „Vereinzelt kam es zur Meldung von nicht personifizierten Verdachtsfällen.
Das Landratsamt hat die Mitteiler jeweils an die zuständigen Polizeidienststellen verwiesen.“ Denn: „Wilderei ist ein Straftatbestand und fällt primär in den Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft. Sollte der Wilderer im Besitz von waffenrechtlichen und/oder jagdrechtlichen Erlaubnissen sein, würde der mögliche Widerruf dieser Erlaubnisse in den Aufgabenbereich des Landratsamtes fallen.“
Nach Wildunfall richtig handeln und nicht zum Wilderer werden
Artikel 56, Ordnungswidrigkeiten Bayerisches Jagdgesetz, schreibt vor, dass Fahrzeugführer mit Geldbuße belegt werden können, die Schalenwild – dazu gehören auch Rehe und Wildschweine – durch An- oder Überfahren verletzen oder töten und dies nicht unverzüglich dem Revierinhaber oder der Polizei mitteilen. Diese Mitteilung kann einfach telefonisch über den Polizeinotruf 110 erfolgen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Ein solcher Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit dem Landratsamt zur Ahndung vorgelegt, wo eine Geldbuße bis zu 1000 Euro festgesetzt werden kann.
Nach Paragraf 292 Strafgesetzbuch wird der Unfallfahrer zum Wilderer, wenn er das Reh in den Kofferraum packt und mitnimmt. Selbst, wenn er es zum Tierarzt bringen würde.
