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Wunsch nach neuer „Spielstraße“ in Mühldorf

Anwohner wollen Kufsteinstraße zur verkehrsberuhigten Zone machen - doch die Stadt sieht hohe Hürden

Mobile Verkehrsinseln hat die Stadt probeweise an der westlichen Einmündung der Kufsteinstraße in den Innsbruckring installiert.
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Mobile Verkehrsinseln hat die Stadt probeweise an der westlichen Einmündung der Kufsteinstraße in den Innsbruckring installiert.

Um die Ausweisung der Kufsteinstraße als verkehrsberuhigter Bereich – oft „Spielstraße“ genannt – bemühen sich deren Anwohner seit knapp einem Jahr. Bisher ist in der Angelegenheit seitens der Stadt keine endgültige Entscheidung getroffen, nun hoffen die Anwohner auf die Hilfe des Stadtrats.

Mühldorf – Die Kufsteinstraße in Mühldorf-Nord liegt in einer 30er-Zone, ist 104 Meter lang und 5,50 Meter breit. Wie Christoph Schützenhofer, selbst Anwohner und Mitglied der Initiative „Verkehrswende“ Mühldorf, sagt, hätten alle Anlieger die Petition für eine Umwidmung zum verkehrsberuhigten Bereich unterzeichnet, zwei Familien seien mittlerweile aber weggezogen.

Grund für den Antrag ist Schützenhofer zufolge die Zahl von 19 Kindern, die in der Straße wohnen und diese oft auch benutzen – zum Beispiel, um Fahrrad zu fahren. „Eine Verkehrsgefahr für die Kinder stellten dabei aber nicht die Anwohner selbst dar, sondern beispielsweise Besucher oder Lieferdienste, die oft zu schnell unterwegs seien“, sagt Schützenhofer.

Eine erste Maßnahme

Als erste Maßnahme für eine weitergehende Verkehrsberuhigung hat die Stadt an der westlichen Einmündung in den Innsbruckring mobile Verkehrsinseln installieren lassen. Sollten sie sich bewähren, könnten diese Inseln nach ein bis zwei Jahren fest eingebaut werden, erklärt das städtische Bauamt auf Anfrage.

Einer Spielstraße aber, das betont das Ordnungsamt, stünden hohe rechtliche Hürden entgegen. Voraussetzung seien sehr geringer Verkehr, die starke Nutzung der Straße als Aufenthaltsfläche, eine untergeordnete Bedeutung des Verkehrs und ausreichend Abstellmöglichkeiten. „Der verkehrsberuhigte Bereich muss so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße gerade nicht vorherrscht. Es muss also eine deutliche Unterscheidung zur umliegenden Tempo-30-Zone herbeigeführt werden“, so die Verwaltung in einer schriftlichen Mitteiltung. Eine alleinige Beschilderung sei keinesfalls ausreichend, es sei stattdessen ein Umbau nötig.

Keine übergroße Gefahr zu erkennen

Die Gefahrenlage und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stehen nach Auffassung des Ordnungsamtes infrage. Die Behörde beruft sich dabei auf die Straßenverkehrsordnung. Es sei auch darauf hinzuweisen, dass die Rechts-vor-Links-Regelung am Innsbruckring wegfallen würde, mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Geschwindigkeit im Innsbruckring..

Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen liegen laut Ordnungsamt bei mindestens 20.000 Euro. Entsprechende Anfragen von Bürgern aus umliegenden Straßen seien derzeit nicht bekannt.

Anlieger Christoph Schützenhofer will nun versuchen, die Angelegenheit über eine Fraktion als deren Antrag in den Stadtrat einzubringen. Denn, darauf hat Bürgermeister Michael Hetzl Schützenhofer schriftlich hingewiesen, Bürger können sich nicht direkt an den Stadtrat wenden oder Themen dort auf die Tagesordnung bringen.

Deshalb hat sich Schützenhofer mit dem Vorsitzenden der CSU-Fraktion Stefan Lasner in Verbindung gesetzt. Seine Fraktion stehe dem Anliegen distanziert gegenüber, macht Lasner auf Anfrage deutlich. Der Grund: Themen dieser Art tauchten immer öfter auf, und die CSU sehe das Ganze skeptisch. „Wir fürchten, durch entsprechende Ausweisungen trügerische Sicherheit zu wecken, denn verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Spielplätze“, sagt Lasner.

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Die CSU stelle sich vielmehr die Frage: „Was tun wir zukünftig überhaupt mit diesen Themen?“ Man sollte sich nach Ansicht der CSU im Stadtrat über einen grundlegenden Umgang mit der Thematik einigen, um nicht immer Einzelfallentscheidungen treffen zu müssen.

CSU will Frage grundsätzlich regeln

Wer einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt, müsse sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Fußgänger und fahrender Verkehr haben Vorrang beziehungsweise Vorfahrt. In einer Spielstraße hingegen sei der Verkehr komplett ausgeschlossen. Hier dürften weder motorisierte Fahrzeuge noch Radfahrer fahren und parken.

Das ist eine Spielstraße

Dem ADAC zufolge dürfen Fußgänger in einer verkehrsberuhigten Zone die ganze Straße nutzen. Wenn nötig, müssten motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrer warten. Kinder dürften beim Spielen nicht von Autofahrern behindert werden. Allerdings, so der ADAC darf die Straße nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches. Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssten besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürften höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren - etwa 7 bis 10 km/h. Parken sei nur auf dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt, außer für Be- und Entladetätigkeiten. Wer einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt, müsse sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Fußgänger und fahrender Verkehr haben Vorrang . In einer Spielstraße hingegen sei der Verkehr komplett ausgeschlossen. Hier dürften weder motorisierte Fahrzeuge noch Radfahrer fahren und parken.

In Mühldorf gibt es einige wenige Spielstraßen. Die bekannteste liegt nicht in einem Wohngebiet, sondern verbindet den Stadtwall mit dem Stadtplatz: die Ledererstraße.

Das ist die Verkehrswende

In der Interessensgruppe „Verkehrswende Mühldorf“ engagieren sich Menschen, die in unterschiedlichen Stadtteilen leben und alle verfügbaren Verkehrsmittel nutzen. Sie wollen mithelfen, die Verkehrssituation in der Stadt sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Informationen unter www.verkehrswende-muehldorf.de.

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