Sitzung des VG-Gemeinschaftsrates
VG Polling verklagt einen Gemeinderat wegen 150 Euro: So kurios war die Vorgeschichte
Wer hat den Pollinger Gemeinderat Thomas Jobst wegen 150 Euro verklagt? Die Gemeinde oder die Verwaltungsgemeinschaft? Bürgermeister Lorenz Kronberger gibt eine Antwort – und kassiert einen Vorwurf. So lief das Verfahren vor dem Amtsgericht.
Polling – Mühldorfs Rechtsanwalt Klaus Salzberger ist geschockt, „wie dreist Herr Bürgermeister Kronberger die VG Räte/in belogen hat!“. Das hat der Jurist in einem Dorfchat geschrieben, nachdem er Zeuge der jüngsten Sitzung des Gemeinschaftsrates der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Polling war.
In der Sitzung hatte VG-Rat Alfred Wagner Lorenz Kronberger direkt gefragt: „Der Gemeinderat Jobst ist von der VG verklagt worden?“
Die Antwort von Kronberger: „Nein. Er ist nicht von der VG verklagt worden.“
Amtsgericht nennt Verwaltungsgemeinschaft Polling als Kläger
„Doch!“, rief der Pollinger Gemeinderat Thomas Jobst, der als Zuhörer in der Sitzung war. Kurz darauf veröffentlichte er die erste Seite des Urteils vom Amtsgericht Mühldorf in der Sache „Verwaltungsgemeinschaft Polling, gesetzlich vertreten durch den Vorsitzenden Lorenz Kronberger – Kläger – gegen Thomas Jobst – Beklagter“. Die VG hatte mit der Münchner Star-Kanzlei Bossi & Ziegert Jobst auf Zahlung von 150 Euro verklagt - und verloren.
Zum Hergang: Rund zehn Jahre durfte Jobst einen gemeindlichen Grünstreifen nutzen. Das war mit der Gemeinde mündlich abgesprochen, bestätigt der damalige Geschäftsleiter Georg Hartl den OVB Heimatzeitungen. In dieser Zeit hat Jobst dort unter anderem Holzlegen und ein Spielhaus für seine Kinder errichtet.
Ist eine Bitte eine Verweigerung?
2023 hat die Gemeinde diese Erlaubnis widerrufen, Jobst soll den Grünstreifen wieder räumen. Er sagte das sofort zu, bat aber um eine Fristverlängerung. Die wurde ihm von der Gemeinde schließlich bis zum 31. Januar 2024 gewährt.
Die Gemeinde wollte von der Bauaufsicht im Landratsamt trotzdem einen zeitnahen Ortstermin. Einen Tag vor Fristablauf – am 30. Januar 2024 - war der bei Jobst. Für diesen Ortstermin erhielt die Gemeinde am 24. April 2024 vom Landratsamt eine „Kostenrechnung“ über 150 Euro samt Aktenzeichen, Umsatzsteuernummer und laufender Rechnungsnummer. Dieses Geld wollte die Gemeinde von Jobst zurück. Doch der zahlte nicht.
Die VG hatte den Münchner Anwalt Markus Schwarz von Bossi & Ziegert an ihrer Seite. Er schreibt, Jobst sei bereits am 30. Januar in Verzug gewesen, „da Herr Jobst mit E-Mail vom 29. Januar 2024 die fristgerechte Räumung verweigert hat“.
In dieser E-Mail, verschickt am 29. Januar 2024 um 21.46 Uhr, erklärte Jobst erneut, das Grundstück zu räumen, „gleichzeitig bitte ich weiter um eine Fristverlängerung“ und er erlaubt dem Mitarbeiter des Landratsamts „für den Ortstermin am morgigen Dienstag“ den Zutritt.
Rechnungen an Jobst: einmal von der VG, dann von der Gemeinde
Am 24. Juni 2024 schickt die VG an Jobst eine „Rechnung Überprüfung baulicher Anlagen“ über 150 Euro – ohne Aktenzeiten, Umsatzsteuernummer oder laufender Rechnungsnummer. Für VG-Anwalt Schwarz wurde damit lediglich ein Verzugsschaden geltend gemacht: „Eine solche Forderungsanmeldung ist weder eine Rechnung noch ist der Rechnungsbetrag der Umsatzsteuer unterworfen.“
Jobst zahlt nicht. Der Ortstermin war schließlich vor Fristablauf und er habe die Kosten nicht verursacht, erklärt Salzberger.
Am 29. August 2024 kommt eine Mahnung „Zur Rechnung vom 24. Juli 2024“ – diesmal von der Gemeinde, erneut ohne Aktenzeichen, Umsatzsteuernummer oder laufende Rechnungsnummer.
Vollstreckungsverfahren angekündigt
Jobst zahlt immer noch nicht. Am 11. Oktober schreibt Kronberger ihm, dass „heute das Vollstreckungsverfahren wegen Nichtzahlung der Baukontrolle eröffnet wurde“. Das heißt, das Geld könnte von der Verwaltung ohne Gerichtsverfahren kassiert werden, zum Beispiel durch eine Pfändung des Kontos. „Das ist ein empfindliches Übel und ein krasser Move“, sagt dazu Jobst-Anwalt Salzberger.
Doch nichts geschieht. Stattdessen gibt es ein normales Mahnverfahren und ab Januar 2025 vertritt Anwalt Schwarz die VG in der Mahnsache, nachdem Bürgermeister Kronberger die Forderung der Gemeinde am 16. Januar 2025 offiziell an die VG, vertreten durch Geschäftsleiterin Gabriele Springer, abgetreten hat. Eine Gegenleistung für die Abtretung wurde „nicht vereinbart“, schreibt dazu VG-Anwalt Schwarz.
Für Jobst-Anwalt Salzberger ein Unding. Das sei eine unerlaubte „Schenkung der Gemeinde an die Verwaltungsgemeinschaft“. Er meint, das könnte „zumindest eine versuchte Untreue zu Lasten der Gemeinde“ sein, was aber wiederum von der Staatsanwaltschaft beurteilt werden müsste. Kronberger betont gegenüber den OVB Heimatzeitungen, diese Abtretung erfolgte „auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses“.
Gericht entscheidet für Jobst
Am 17. Juli 2025 sorgte das Amtsgericht Mühldorf schließlich für Klarheit: „Die Klage ist unbegründet.“ Jobst sei am 30. Januar 2024 noch nicht im Verzug gewesen. „Die Nichterbringung einer nicht fälligen Leistung ist nicht widerrechtlich und begründet keine Haftung.“
Das sieht der VG-Anwalt anders. Jobst habe mit der Mail vom 29. Januar die fristgerechte Räumung verweigert, sei aus seiner Sicht daher im Verzug gewesen: „Das Amtsgericht Mühldorf hat in seiner Entscheidung diesen Umstand nachlässigerweise nicht beachtet.“
Kosten von rund 500 Euro wegen 150 Euro
Die Kosten des Verfahrens wegen 150 Euro hat jedenfalls die VG zu tragen. Laut Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins liegen die bei rund 500 Euro – wenn alle Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Auch der Anwalt der Münchner Star-Kanzlei? VG-Anwalt Schwarz schreibt dazu auf OVB-Anfrage nur: „Unsere Vergütung wird sowohl nach dem RVG wie auch auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung honoriert.“
Und der Vorwurf der Lüge von Anwalt Salzberger an Kronberger in Zusammenhang mit der Sitzung des Gemeinschaftsrates? Die OVB Heimatzeitungen haben Kronberger in einer Anfrage Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Er hat zwar geantwortet, sich dazu aber nicht konkret geäußert. Was die Vorwürfe aus dem Dorfchat anbelangt, erklärt er lediglich: „Ich bewege mich nicht in derartigen, aus meiner Sicht völlig unsachlichen WhatsApp-Unterhaltungen und kommuniziere auch nicht persönlich mit Herrn Salzberger über diesen Kanal. Die mir bekannten Verhaltensweisen von Herrn Salzberger erscheinen mir zunehmend mehr als fragwürdig.“