Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Anträge im Gemeinderat

Debatte um Schwarzbauten in Kiesgrube: Polling winkt Bauvorhaben durch

Maschinen mit Förderbändern in einer Kiesgrube
+
Kiesgrube (Symbolbild)

Wurde in einer Kiesgrube in Obermörmoosen gebaut, ohne dass je ein Antrag vorlag? Und: Sollen die Bauten jetzt nachträglich legalisiert werden? So reagierten jetzt die Gemeinderäte. Das sagt der Eigentümer.

Polling – In der Tagesordnung war schlicht von „Neubau von Hallen auf der Kiesgrubensohle sowie weiterer Hallen und Überdachungen und Errichten von Containerlagerflächen“ in Obermörmoosen die Rede. Genauer: Es ging um den Neubau von zehn Gebäuden. Soweit, so unspektakulär, bis sich zum Ende der Debatte Andreas Maierhofer (CSU) meldete: „Das Vorgehen gefällt mir nicht. Einfach die Hallen hinzustellen. Es war nie ein Bauantrag da und die Gebäude stehen.“

Auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen schreibt Bürgermeister Lorenz Kronberger (UWG) nach der Sitzung: „Es handelt sich bei den zur Diskussion stehenden Hallen um bauliche Anlagen ohne erforderliche Genehmigung, also um einen Schwarzbau.“ Das Landratsamt Mühldorf habe eine Baueinstellungsverfügung erlassen. „Ohne jede Einwirkung oder Beteiligung der Gemeinde Polling“, betont Kronberger.

Kiesgrubenbesitzer erklärt den Hintergrund

„Das sind keine Schwarzbauten“, erklärt der Kiesgrubenbesitzer auf Nachfrage. Er betreibe in Obermörmoosen seit 2012 ein Kieswerk, baue hier mit einer befristeten Genehmigung Kies ab. In diesem Zusammenhang seien die Gebäude und Zelthallen entstanden und „geduldet“. Wenn der Kiesabbau ende, müsse er sie auch zurückbauen. Das Landratsamt Mühldorf habe von den Gebäuden gewusst, da sein Betrieb regelmäßig vor Ort kontrolliert werde. Inzwischen betreibe er in Obermörmoosen aber auch eine Anlage, um Bauschutt zu recyceln. „Diese Anlage möchte ich dauerhaft betreiben.“ Die Gebäude sollen also stehen bleiben, „deswegen habe ich jetzt die Bauanträge gestellt“.

Landratsamt wusste nur von drei Hallen

Nach Auskunft von Bernhard Wieslhuber, Geschäftsbereichsleiter Baurecht im Landratsamt Mühldorf, gibt es bereits neun der beantragten zehn Hallen. „Die Hallen wurden ohne vorherige Baugenehmigung errichtet.“ Dies sei „im Zuge einer Besichtigung“ des Landratsamtes festgestellt worden. Daher wurde ein Bauantrag gefordert, um zu prüfen, ob sie nachträglich genehmigt werden können.

„Eine Duldung für die vorhandenen Gebäude wurde nicht ausgesprochen“, schreibt Wieslhuber weiter. Das Landratsamt habe bislang nur von drei bestehenden Hallen gewusst. „Es wurde eine Recycling-Anlage immissionsschutzrechtlich zeitlich befristet genehmigt. Hallen wurden in diesem Zuge nicht mitgenehmigt.“

Die Gemeinde Polling wurde, teilt Wieslhuber mit, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Bauantrag beteiligt. „Im Vorfeld wurde sie über die Feststellung bei der Ortsbesichtigung und die Baueinstellung informiert.“

Archtiekt rechtfertigt Ausnahmen

Der Bauantrag für die Gebäude sorgte im Gemeinderat aber auch so für Bedenken. So wurden gleich mehrere Befreiungen von Abstandsflächen beantragt, das berührt auch den Brandschutz. „Das ist nicht wenig an Ausnahmen“, fasste es Kronberger in der Sitzung zusammen. Für Hendrik Gerschewski (UWG) waren es sogar „zu viele Ausnahmen“. 

Ausnahmen, die der Architekt des Eigentümers als unbedenklich erklärte, so der Vortrag der Verwaltung. Die Gebäude würden alleine dem Unterstellen von Maschinen dienen und seien ansonsten leer. Es seien keine Wohngebäude, es bestehe keine Brandlast, die Rettungswege wären frei und ein Schaden im Brandfall äußerst gering. Das Fazit des Architekten laut Pollinger Verwaltung: „Es besteht keine Gefahr.“ 

„Wir haben auf die vielen Ausnahmen hingewiesen“, meinte Kronberger zum Ende der Aussprache. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, die Brandlasten zu prüfen. Die Verwaltung empfahl den Gemeinderäten, dem Bauantrag und den erforderlichen Ausnahmen zuzustimmen. Dem folgten die Gemeinderäte mit zehn zu drei Stimmen.

Einfamilienhaus, Funkmast und Solarpark Flossing II

Unproblematisch verliefen die anderen Bauanträge. Einstimmig und ohne Diskussionen genehmigten die Räte den Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage in der Gemarkung Flossing.

Ebenfalls ohne Diskussion winkten die Räte mehrheitlich (11:3) den Änderungsantrag für einen neuen Funkmast in Stahlgitterausführung in Polling durch. Der 45,5 Meter hohe Mobilfunk-Mast soll, wie die Verwaltung ausführte, gegenüber dem ersten Antrag um ein paar Meter verschoben werden. 

Schließlich nahm auch der geplante „Solarpark Flossing II“ ohne Diskussionen die letzte Hürde. Zunächst ging es um die Stellungnahmen aus der zweiten Auslegung. Hier stimmten die Räte mehrheitlich (11:2) den vorgeschlagenen Abwägungen für den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Flossing II“ und der damit verbundenen zwölften Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Mit dem gleichen Ergebnis fassten sie den entsprechenden Satzungsbeschluss.

Und mit elf zu zwei Stimmen segneten sie den Durchführungsvertrag für das Vorhaben und die Erschließung ab. Den fasste Kronberger so zusammen: „Der Eigentümer trägt die Kosten des Verfahrens.“

Kommentare